Wo  in der österreichischen Gesellschaft sollen die Migranten ankommen?

 

Wir sprechen nur über die Flüchtlinge,  aber niemand über jene Migranten, die immerhin ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung ausmachen und sich oft seit Jahrzehnten in unserem Land aufhalten. In der öffentlichen Diskussion wird auch die Frage ausgeklammert,  wo diese Migranten in unserer Gesellschaft ankommen sollen.

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, welche Integrationsmodelle – unter welchen Bedingungen – für diese Migrationsgruppen in Frage kommen.

Vier Modelle stehen zur Disposition:

  1. Assimilation mit dem völligen Aufgehen in der Gesellschaft des Gastlandes.
  2. Inklusion (Doppelbindungen) sowohl an das Herkunftsland als auch an das Gastland.
  3. Separation (Parallelgesellschaften) mit der ausschließlichen Orientierung an das Herkunftsland und seine Kultur.
  4. Marginalisierung mit keinerlei Bindungen mehr – weder an das Herkunfts- noch an das Gastland.

 

  • 1. Zur Begriffsklärung

Akkulturation wird aus der Sicht der Migranten betrachtet und zeugt von ihrer Bereitschaft oder auch Nicht-Bereitschaft sich in die Einwanderungsgesellschaft einzufügen oder sogar in ihr aufzugehen.

Unter Integration sind Maßnahmen der Einwanderungsgesellschaft zu verstehen, die helfen sollen, Migranten in die Einwanderungsgesellschaft oder in Teilbereichen davon zu integrieren.

Unter Akkulturation lassen sich vier Modelle einordnen:

(1) Assimilation bedeutet eine völlige Anpassung an die Kultur der Einwanderungsgesellschaft. Es kommt zu einer vollen Übernahme der Wertvorstellungen und der Kultur des Einwanderungslandes und die volle Integration in die Gesellschaft.

 

(2) Doppelte Bindungen (Inklusion) sowohl an die Kultur des Herkunftslandes als auch an jene des Einwanderungslandes. Das offizielle Leben – beispielsweise der Kontakt mit der Verwaltung bzw. auf dem Arbeitsmarkt – wird in der Sprache des Einwanderungslandes gestaltet, das private Leben wie Religion, Freunde, Familie, Freizeit und Einkauf in der Sprache und nach den kulturellen und religiösen Regeln sowie Geboten des Herkunftslandes. Zusammenfassend kann man sagen, dass es – unter Beibehaltung der alten Kultur – zu einer Teilübernahme der neuen Werte mit einer Teilintegration in die Gesellschaft – vornehmlich in den Arbeitsmarkt – kommt.

 

 

(3) Separation mit dem Herausbilden von Parallelgesellschaften. Man lebt voll in der Kultur, Wirtschaft und Sprache des Herkunftslandes. Kontakte mit der Einwanderungsgesellschaft reduzieren sich im Wesentlichen auf Transferzahlungen durch diese.

 

 

(4) Marginalisierung: Die Migranten haben keinerlei Bindungen mehr – weder an ihr Herkunftsland noch an das  Einwanderungsland. Es kommt zu keinerlei Werteübernahme und der alten geht man verlustig.

 

  • 2. Der Migrationshintergrund in unserem Land

Am 1. 1. 2016 lebten rund 1,595 Millionen im Ausland Geborene in unserem Land. Dies entspricht 18,3 % der österreichischen Bevölkerung.

Davon besitzen rund 508.000 (das sind 32 %) die österreichische Staatsbürgerschaft. Diese Daten stammen von der offiziellen Bevölkerungsstatistik.

Mittels Stichprobenerhebungen, beispielsweise in den Mikrozensuserhebungen von Statistik Austria, deren Ergebnisse im Gegensatz zu Vollzählungen mit Schwankungsbreiten versehen sind, kann auch der Migrationshintergrund der Bevölkerung – unabhängig von der aktuellen Staatsbürgerschaft – erhoben werden.

Mit Stand 2015 wurden für Österreich 21,4 % Personen mit Migrationshintergrund erfasst:15,7 % zählen zur Einwanderergeneration (1. Generation) und 5,6 % wurden bereits im Land geboren (2. Generation). Eine dritte Generation wird nicht mehr erhoben, wiewohl es interessant zu erfahren wäre, ob und inwieweit der Integrationsprozess zum Abschluss kam.

Wir wissen zwar nicht genau, da nur eine Gesamtauswertung vorliegt, wie viele Türken oder andere Nationalitäten mit Migrationshintergrund in Österreich leben.

Es steht fest, dass 116.026 Personen eine türkische Staatsbürgerschaft haben. Und man schätzt, dass ungefähr 300.000 Türkischstämmige – oft schon in der 3. Generation – in unserem Land leben. D. h. bei den älteren Einwandererethnien wie Türken, Serben und Kroaten kann mit dem Faktor zwei oder drei multipliziert werden, um auf die wahren Größenordnungen von Personen mit Migrationshintergrund zu kommen.

 

 

Extremer ist die Verteilung in Wien! Erste Generation der Zuwanderer mit  31,2 %, 2. Generation               mit 10,8 %. Zusammengezählt entspricht dies 42 %. Fast jeder zweite Wiener weist somit einen Migrationshintergrund auf.

In Wien leben nur 21 %  aller Österreicher, aber 41 % aller Migranten.

Zu den Wiener Bezirken mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund zählen der 5., 15., 16. und 20. Bezirk.

Berlin mit den sozialen Brennpunkten Neukölln, Kreuzberg, Wedding und Berlin – Mitte hat einen deutlich niedrigeren Anteil an Migranten (Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund) als Wien: 30,7 % oder 1,1 Millionen auf 3,7 Millionen Einwohner.

Die Mikrozensus – Arbeitskräfteerhebungen aus dem Jahr 2014 erlauben eine vorsichtige Bestimmung der Größenordnungen einzelner Migrantengruppen in Österreich insgesamt – und zwar jener Personen, die im Ausland geboren wurden und im Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind. In Klammer gesetzt sind die Prozentsätze für Wien.

 

Prozentuelle Verteilung ausgewählter Migranten – Ländergruppen

Alte EU 15-Länder (ohne Deutschland)                                   4 %   (5 %)

Deutschland                                                                                  13 %   (7 %)

Neue EU-Länder ab 2004 (osteuropäische Staaten)            23 % (26 %)

Ehemaliges Jugoslawien (ohne Slowenien/Kroatien)          27 % (24 %)

Türkei                                                                                              13 % (12 %)

Andere Staaten                                                                              20 % (26 %) 

100 % (100 %)

 

 

 

 

  • 3. Wo in unserer Gesellschaft sollen die Migranten ankommen und welche Akkulturationsstufe sollen sie hierbei erreichen?

Grundsätzlich ist eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben sowie des Weiteren eine Ermunterung zur Selbstständigkeit.

In Deutschland wird mittlerweile fast jedes zweite Gewerbe von einem Zuwanderer angemeldet. Hierbei handelt es sich nicht nur um Pflegedienste, Imbiss- oder Gastronomiebetriebe, Handyshops und Friseursalons. Auch bei den Freiberuflern – unter anderem Ärzten, Apothekern, Steuerberatern und Ingenieuren  – herrscht bei den Zuwanderern ein Gründerboom. So meint dies zumindest die Zeitschrift „Der Spiegel“ 10/2017.

Letztlich sind nur zwei Akkulturationsstufen akzeptabel und als Fernziel für unsere Gesellschaft anzupeilen:

  1. Assimilation für jene Nationalitäten und Menschen, die freiwillig ein Aufgehen in der österreichischen Bevölkerung mit ihrer spezifischen säkularen (weltlichen) und laizistischen (Trennung von Kirche und Staat) Leitkultur anstreben. Dies gilt in erster Linie für die Einwanderer aus den alten EU-15-Ländern sowie für die meisten Zuwanderer aus jenen EU-Ländern, die nach 2004 der EU beitraten.
  2. Inklusion (Doppelbindungen) für jene Religionsgemeinschaften, Ethnien und Menschen, die eine Assimilation aus religiösen oder kulturellen Gründen ablehnen (müssen).

 

Voraussetzungen hierfür sind …   

(1) Anerkennung unserer Grundrechte und demokratischen Rechte sowie unserer Rechtsvorstellungen       

(2) Gleichberechtigung der Frauen             

(3) Teilnahme am kommunalen Leben der Mehrheitsbevölkerung

Man muss aber eines auch ganz klar aussprechen: Die Integrationsverweigerung mit all den sicherheitspolitischen Implikationen ist primär ein muslimisches Problem!

Unser Land hätte keine Schwierigkeiten, hunderttausende Chinesen oder Vietnamesen zu integrieren. Diese  leben auch ihr eigenes Leben, belasten unser Sozialsystem nicht mehr als andere, machen keinen Terror und betreiben auch keine Missionierung.

Die Anerkennung des Wertekataloges unserer offenen Gesellschaft muss für die islamischen Integrationsverweigerer extrinsisch (von außen kommend) erreicht werden, eine allfällige intrinsische Übernahme  (Verinnerlichung) erfolgt erst – vielleicht Generationen – später. Jeglicher Erziehungsprozess läuft so ab!

 

Maßnahmen, um eine Akzeptanz unseres Wertekanons zu erreichen:    

(1) Zeitweise Kürzung der Sozialleistungen (Mindestsicherung)

(2) Zeitweises Streichen der Kinderbeihilfe

 (3) Verhängen von Geldstrafen zur Überwachung der Schulpflicht

(4) Aufnahme straffällig gewordener Kinder in Jugendzentren sowie misshandelter Frauen und von verheirateten Kinderfrauen in Frauenhäusern.

 

  • 4. Integrationsunwillige

Integrationsunwillige wie Armutsflüchtlinge aus Osteuropa, straffällige sowie abgewiesene Asylwerber, Illegale aus afrikanischen Staaten sind in eigenen Abschiebezentren zu sammeln und unverzüglich abzuschieben.

Wenn sich aber die jeweiligen Heimatstaaten weigern, ihre eigenen Landsleute zurückzunehmen, dann ist zeitlich begrenzt, auf alle Flugreisen in diese Länder eine Solidarabgabe beispielsweise in der Höhe des normalen USt.-Satzes in Österreich von 20 % einzuheben, die von den Reisebüros oder auch von den Fluglinien an den Fiskus abgeführt werden müssen.

 

 

Wenn Sie sich dazu oder auch über andere große politische Fragen in unserem Land etwas genauer informieren wollen, dann sollten Sie die Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich “ lesen, die als pdf-File vorliegt und bequem gelesen oder herunter geladen werden kann.

https://5-sterne-oesterreich.at/wp-content/uploads/2017/09/Broschüre-4-der-5-Sterne-3.10.2017.pdf

 

An Kommentaren bin ich sehr interessiert. Wenn Sie zudem mit mir übereinstimmen, dann bitte ich Sie  diesen Beitrag mit dem Facebook – Button in der Titelleiste dieses Blog-Beitrages zu teilen.

 

Wie wir uns die Integration vorstellen können – frei nach Andreas Rebers Islamistenpolka!

 

 

 

 

 

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