Videoblog: Migranten gefährden unseren Sozialstaat! „No borders – no welfare state“ Migrationsintegration Teil II

 

In diesem Videoblogbeitrag, Migrationsintegration Teil II, beschäftige ich mich mit der monetären Seite der aktuellen Flüchtlingsmigration.

Vier Fragen zur monetären Seite:

1. Warum stehen sich Massenmigration und Sozialstaat unverträglich gegenüber?

2. Wieviel jährlich kosten die Flüchtlinge dem österreichischen Steuerzahler?

3. Warum wird in Zukunft die bedarfsorientierte Mindestsicherung weiterhin rasant ansteigen, außer es gibt einschneidende Einschränkungen?

4. Sind von den Flüchtlingen irgendwann auch Rückzahlungen in unser Sozialsystem zu erwarten?

 

1. Warum stehen sich Massenmigration und Sozialstaat unverträglich gegenüber?

Ein Sozialstaat ist eigentlich eine erweiterte Familie. Was die Familie erwirbt, kann dann gemeinsam im Familienverband „verputzt“ werden, wobei diejenigen, die als Kinder noch nicht oder als Alte nicht mehr leistungsfähig sind, von denen versorgt werden, die dazu in der Lage sind.

Damit aber das Umlageverfahren unseres Sozialsystems funktioniert, bedarf es einer Kontinuität zwischen den einzelnen leistungsstarken Generationen, deren Kette aber nicht unterbrochen werden darf.

 

 

Eine solche Kontinuität ist aber keineswegs gesichert: eine niedrige Geburtenrate bei der österreichischen Bevölkerung, unverantwortliche Politikerprivilegien, eine rasante Vermehrung vieler überflüssiger „Bullshit-Jobs“ im öffentlichen Bereich wie interne oder externe Berater, Experten, PR-Leute oder auch Bürokraten ganz allgemein, die niemand wirklich braucht und deren Wegfall auch niemand bemerken würde, belasten zwar massiv unseren Sozialstaat. Sie könnten aber durch eine erhöhte Produktivität unserer Wirtschaft aufgefangen werden.

Den Todesstoß erhält aber unser Sozialsystem durch die Einwanderung unqualifizierter und sozial äußerst unverträglicher Menschen, die wenig bis nichts zu unserem Sozialsystem beitragen können und letztlich auch nicht wollen. Sie werden vielmehr auf Generationen hinaus unser Sozialsystem belasten!

Die Losung „No borders“ impliziert zwangsläufig auch „No welfare state“. Wer in heutiger Zeit Parolen wie „Offene Grenzen“ oder „multikulturelle Vielfalt“ auf seine Fahnen heftet, der nimmt letztlich auch die Zerstörung unseres Sozialstaates in Kauf!

Der Personenkreis, der an den sozialstaatlichen Leistungen unseres Landes teilhaben darf, ist unserer 5-Sterne-Meinung nach sehr leicht zu bestimmen:

(1) Alle österreichischen Staatsbürger und ihre Familienangehörigen.

(2) Erwerbstätige mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(3) Und jene Flüchtlinge und deren Familienangehörigen, die in unser Sozialsystem im Ausmaß von fünf Jahren Vollzeiterwerbsarbeit(!) eingezahlt haben.

Alle anderen Gruppen sind ohne Ausnahme von unserem Sozialsystem auszuschließen und erhalten – je nach Anlassfall verschieden – temporär humanitäre Hilfe. Keine Frage!

 

2. Wieviel jährlich kosten die Flüchtlinge dem österreichischen Steuerzahler?

 

 

Es stellt sich daher die Frage, mit welchen Kosten wir in den nächsten Jahren allein für die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsmigration zu rechnen haben.

Der Finanzminister muss Jahr für Jahr zwei Milliarden € für Flüchtlinge reservieren. Dabei machen die Ausgaben für die Grundversorgung 47 % und für die bedarfsorientierte Mindestsicherung 22 % aus. Also zusammen gerechnet sind dies fast 70 % aller direkten Kosten für Flüchtlinge.

 

 

Zu den rund auf zwei Milliarden € zu beziffernden direkten Kosten müssen noch die indirekten wie im Schul- und Kindergartenbereich (zusätzliche Bauten, zusätzliches Personal usw.), Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (1,2 Milliarden € allein zusätzlich 2016), für ausländische Gefangene in unseren Haftanstalten (ungefähr 190 Millionen € jährlich) u. a. m. hinzugerechnet werden.

Wie viele Straßen, Schulen, Krankenhäuser oder geförderte Wohnungen könnten um diese Beträge errichtet werden?
Ob sich zukünftig die Flüchtlingskosten erhöhen, unverändert bleiben oder sogar verringert werden können, hängt von vielerlei ab.

An dieser Stelle sollen nur die wichtigsten Faktoren angeführt werden:

a) Familienzusammenführungen

Der Einstrom von Flüchtlingen in unser Land, wenngleich inzwischen deutlich abgeschwächt, hält weiterhin an. Es kommen ja nicht nur Wirtschaftsflüchtlinge oder politische Flüchtlinge zu uns, die Familienzusammenführungen sind auch noch hinzuzurechnen.
Von jenen 27.000 Syrern, die zwischen 2014 und 2016 in unser Land gelangten, wurden Familienzusammenführungen bis zu 32.000 Personen beantragt.
Es ist beileibe keine Übertreibung von einer Verdoppelung unserer Flüchtlingszahlen im Zuge der Familienzusammenführungen auszugehen.

 

b) Wo sind die fast 500.000 Asylanträge verblieben?

In den letzten zwanzig Jahren – zwischen 1999 und 2017 – wurden in Österreich fast 500.000 Asylanträge gestellt. Laut Statistik Austria und eigenen Berechnungen zufolge führte dies zu ungefähr 160.000 anerkannten Flüchtlingen.
Hinzu kommen ungefähr 40.000 offene Asylanträge in erster und zweiter Instanz. In fast 80 % der Fälle handelt es sich hierbei um gerichtsanhängige Berufungen (2. Instanz). Für diesen Berufungswahn sind sowohl unsere Justiz als auch die NGOs, die mit Gratis-Beratungen und anderen kostenlosen Hilfestellungen abgewiesene Asylanten zur Berufung ermuntern, verantwortlich zu machen.

Was ist aber mit den verbleibenden fast 350.000 abgewiesenen Flüchtlingen passiert?

(1) Statistiken und eigenen Schätzungen zufolge wurden in den letzten Jahren ungefähr 30.000 ursprünglich abgewiesenen Asylwerbern „subsidiärer Schutz“ gewährt. In den Genuss einer solchen subsidiären Schutzberechtigung kommen aber nur jene Flüchtlinge, die zwar nicht unter die Genfer Konvention fallen, aber in ihren Heimatländern mit Verfolgungen zu rechnen haben sowie unbegleitete Jugendliche. Zwischen 1999 und 2006 wurde dieses humanitäre Privileg nur sehr zögerlich gewährt, nicht mehr als in 3 % der Fälle. Danach kam es zu einem steten Anstieg bis zu 28 % im Jahr 2017. In diesem Zusammenhang ist auch interessant zu erwähnen, dass sich im Laufe der Jahre die Anerkennungsrate der Flüchtlinge bis auf 48 % im Jahr 2016 und sogar auf 51 % im Jahr 2017 erhöhte. Bei den Asylanerkennungen bezogen auf die Bevölkerung führte Österreich 2017 die EU-Statistik mit 237 Anerkennungen bezogen auf 100.000 Einwohner an.

Abgeschlagen folgten Deutschland mit 187 und Schweden mit gar nur 152 Asylanerkennungen. Österreich ist also EU-Meister – und damit auch Weltmeister – in dieser Disziplin. Meine Gratulation!

Nur zur Erinnerung: in der vormaligen Bundesregierung stellte die ÖVP alle in dieser Causa befassten Minister: den Innen-, den Justiz- und den Außenminister namens Sebastian Kurz.

Und es muss auch die Frage erlaubt sein: Haben unsere Behörden vor den NGOs und den Flüchtlingsanwälten kapituliert?

Darüber müsste auch einmal gesprochen werden! Und man sollte auch einmal darüber nachdenken, wie tauglich unsere Gesetze sind bzw. wie es um unsere Justiz bestellt ist. Beispielsweise ist zu verlangen, dass Asylwerber nach jeglicher gerichtlicher Verurteilung – unabhängig von der Schwere des Delikts – abzuschieben sind. Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung darf nämlich in unserem Land den Asylwerbern ihr Asylstatus nur nach schwerwiegenden Verbrechen (Vergewaltigung, bewaffneter Raub oder Tötungsdelikten) aberkannt werden.

 

(2) Entscheidend ist aber die Anzahl der Rückführung abgewiesener Flüchtlinge: 2016 und auch 2017 reisten 10.677 bzw. 11.974 Personen (inkl. Dublinfälle) freiwillig oder auch unfreiwillig wieder aus. Für das Jahr 2018 hat das Innenministerium ungefähr 12.600 Personen (inkl. Dublinfälle) gemeldet. Dies wäre nur eine geringfügige Steigerung von lediglich 4 Prozent und nicht die eher massive von 24% – wie vom Innenministerium kolportiert.

Propagiert wird aber vom Innenminister ein weiterer – mehr als fragwürdiger – Erfolg: 47 % mehr Abschiebungen als im Vorjahr. In absoluten Zahlen: Es handelte sich hierbei um ein bescheidenes Mehr von 1.500 Personen.

Wie viele von den ungefähr 300.000 – in den letzten zwanzig Jahren – abgewiesenen und nicht subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen halten sich noch in unserem Land auf? Eine ganz wichtige Frage!

Und wer spricht auch über die hunderttausend Illegalen und mehr in unserem Land, die einfach so – fernab jeglicher statistischer Erfassung – in unser Land eingesickert sind. Kriminelle aus den nordafrikanischen Staaten, Wirtschaftsflüchtlinge aus den Balkanländern, aber auch aus den osteuropäischen EU-Ländern wie beispielsweise Romabanden.

Zum Rückgang der Dublin-Überstellungen von 39 % im Jahr 2018, d. h. die Abnahme der Rückführbarkeit von politischen Flüchtlingen in sichere Drittstaaten, aus denen sie in Österreich eingereist sind, um fast die Hälfte, ist zum einen grundsätzlich anzumerken, dass eigentlich niemand zu uns kommen dürfte, da Österreich nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Zum anderen ist der Bundesregierung der Vorwurf zu machen, dass sie keine Ahnung hat, aus welchem Land die Flüchtlinge in unser Land gelangen.

Wir sind vielmehr mit der kuriosen Situation konfrontiert, dass Deutschland zunehmend Flüchtlinge nach Österreich überstellt. Wir aber hingegen völlig ahnungslos sind, in welches Land die Flüchtlinge bei uns zu überstellen sind. Und die Flüchtlinge ihrerseits zeigen sich diesbezüglich wenig kooperativ. Sie kennen nur die Fluchtroute bis in die Türkei! Danach keine Ahnung!

c) Beschäftigungsgrad und Jahreseinkommen der Flüchtlinge

 

Mit welcher Budgetbelastung in den nächsten Jahren und vielleicht auch Jahrzehnten zu rechnen sein wird, darüber gibt das Stelter-Diagramm aus dem Jahr 2015 Auskunft. Stelter ist ein bekannter, eher linker deutscher Ökonom. Seine Berechnungen wurden für die österreichischen Verhältnisse mit 100.000 Flüchtlingen adaptiert.

Das Diagramm weist zwei Achsen auf:

Senkrecht: Beschäftigungsgrad der Flüchtlinge, der über die Stufen von 20%, 40%, 60 % bis zu 80 % reicht.
Waagrecht: Brutto-Jahreseinkommen von 20.000,– €, 40.000,– € , 60.000,– € bis zu 80.000,– € pro Jahr.

Drei Annahmen wurden getroffen:

1. Ein erwerbsloser Flüchtling verursacht pro Jahr Kosten (inkl. der indirekten) in der Höhe von € 25.000,– .
2. Die erwerbstätigen Flüchtlinge führen 40 % ihres Bruttogehaltes als Steuern und Sozialabgaben ab.
3. Berechnet für hunderttausend Flüchtlinge

Aus der Vielzahl von Kombinationen sollen zwei herausgegriffen und zur Diskussion gestellt werden. Jedermann kann sich andere Varianten heraussuchen.

A. Die ideale Variante von der finanziellen Neutralität für unser Budget. Um eine Neutralität bei den Flüchtlingskosten zu erreichen, müssten die Flüchtlinge zu 60 % beschäftigt sein und ein Brutto-Jahreseinkommen in der Höhe von € 40.000,– erzielen. Es ist hierbei offensichtlich, dass dies völlig unrealistische Vorgaben sind.

B. Die realistische Variante. Der Beschäftigungsgrad überschreitet nicht die 20 %-Marke und das Brutto-Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als € 20.000,–. Auch in diesem Fall müssen die österreichischen Steuerzahler trotzdem jährlich ungefähr zwei Milliarden € berappen.

Ich habe mir auch die Frage gestellt, welcher Beschäftigungsgrad und welches Jahreseinkommen erforderlich sind, damit eine Kostenneutralität bei den Direktkosten für Flüchtlinge erreicht wird: über Steuern und Sozialversicherung wird ungefähr gleich viel in das Sozialsystem eingezahlt wie daraus bezogen wird.

  • Folgende Annahmen waren hierbei zu treffen:

  1. Die Direktkosten für Flüchtlinge umfassen jährlich ungefähr 2 Milliarden €.
  2. Austria Statistik und eigenen Berechnungen zufolge gibt es in Österreich ungefähr 160.000 anerkannte Flüchtlinge sowie ca. 30.000 subsidiär Schutzberechtigte. Man kann daher von einem Arbeitskräftepotenzial von ungefähr 200.000 Personen ausgehen.
  3. In die Berechnungen wird von Beschäftigungsgraden von 10%, 20%, 30%, 40 %, 50%, 60% und 70 % ausgegangen.
  4. Die Brutto-Jahreseinkommen reichen von € 14.000,– (14x€1.000,–), € 21.000,– (14x € 1.500), € 28.000 (14x € 2.000), € 35.000,– (14x € 2.500), € 42. 0000,– (14x € 3.000), € 49.000,– (14x 3.500) bis zu € 56.000,– (14 x 4.000).
  5. 46 % der jeweiligen Bruttoeinkommen werden als Sozialabgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherung) abgeführt.

 

  • Diskussion der Ergebnisse (Siehe Diagramm weiter unten):

Eine Kostenneutralität ist dann erreicht, wenn ….

… der Beschäftigungsgrad bei 60 % und das Brutto-Jahreseinkommen bei € 35.000,– liegen.

Oder: Beschäftigungsgrad 50 % und Brutto-Jahreseinkommen € 42.000,–.

Oder: Beschäftigungsgrad 40 % und Brutto-Jahreseinkommen € 56.000,–. In all diesen drei Fällen liegen die Abweichungen bei +/- 3% zum Budget von zwei Milliarden €. .

Realistische Variante mit einem Jahreseinkommen von € 21.000,– und Beschäftigungsgraden von 10% bzw. 20%. In beiden Fällen sind aber Budgetzuschüsse in der Höhe von 1.800 Millionen € bzw. 1.600 Millionen € jährlich erforderlich.

 

3. Warum wird in Zukunft die bedarfsorientierte Mindestsicherung weiterhin rasant ansteigen, außer es gibt einschneidende Änderungen?

Es wurde bereits ausgeführt, dass die Grundversorgung und die bedarfsorientierte Mindestsicherung fast 70 % der jährlichen Direktkosten für Flüchtlinge ausmachen.

2015 betrugen die Aufwendungen der Länder für die bedarfsorientierte Mindestsicherung 808 Millionen € insgesamt, 2017 bereits 961 Millionen €. Davon entfielen 66 % der Gesamtsumme auf Wien.

Migration ist in erster Linie ein Wiener Problem und – abgeschwächter – das der größeren Städte unseres Landes.

Fast 60 % aller Mindestsicherungsbezieher leben in Wien, obwohl nur 25 % der österreichischen Bevölkerung in der Bundeshauptstadt beheimatet sind (Stand: 2017).

Eine weitere statistische Zahl, um die Dramatik in der Bundeshauptstadt zu veranschaulichen: 44 % aller Wiener weisen – mit stark steigender Tendenz – Migrationshintergrund auf. Meines Wissens, der höchste Anteil von allen EU-Hauptstädten.

 

Wenden wir uns aber nunmehr der Frage zu, wie viele Migranten in Wien eine Mindestsicherung beziehen.

49 % der Bezieher einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien haben eine ausländische Staatsbürgerschaft. Hinzu müssen noch 24 % der Migranten mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazugezählt werden. In Summe sind es 73 %

D.h. etwas mehr als sieben von zehn Mindestsicherungsbeziehern in Wien weisen – mit Trend nach oben – einen Migrationshintergrund auf. Pauper Wien!

Wer sich für die genauen Berechnungen dazu interessiert, der kann dies im ausführlichen pdf-File am Ende der Blogbeitragsseite auf der 5-Sterne-Website überprüfen.

Dass aber inzwischen ganze Volksgruppen von der Mindestsicherung leben, soll am Beispiel der Wiener Tschetschenen sinnfällig veranschaulicht werden!

Unseren Berechnungen zufolge beziehen fast zwei von drei tschetschenischen Haushalten in Wien eine bedarfsorientierte Mindestsicherung. Und der Rest arbeitet in von der Gemeinde Wien geförderten Sozialprojekten für jugendliche Tschetschenen (was aber nicht schlecht ist) oder sonst wie für die tschetschenische Community. Sie auch dazu das pdf-File!

 

4. Sind von den Flüchtlingen irgendwann auch Rückzahlungen in unser Sozialsystem zu erwarten?

Laut dem im vorigen Abschnitt angeführten Stelter-Diagramm bedarf es bei hunderttausend Flüchtlingen eines Beschäftigungsgrades von 60 % und eines Brutto-Jahreseinkommens von € 40.000,–, um bei den Flüchtlingskosten einen Budget-Überschuss in der Höhe von ungefähr 40 Millionen € zu erzielen. Der geringe Überschuss von zwei Prozent kann als  Kostenneutralität bezeichnet werden. D. h. die Flüchtlinge zahlen genauso viel in unser Sozialsystem ein als sie daraus beziehen.

Selbst die bereits seit vielen Jahrzehnten bei uns ansässigen Türken erreichen mit einem Beschäftigungsgrad von 58 % (76 % bei den Männern und lediglich 18 % bei den Frauen) und einem deutlich niedrigeren Jahreseinkommen als die geforderten Jahreseinkommen von € 40.000,– diese Vorgaben nicht annähernd. Und dies bei einer Definition der Erwerbstätigkeit nach dem EU-weiten ILO-Konzept, demzufolge jemand dann als erwerbstätig gilt, wenn er in der Referenzwoche zumindest eine Stunde(!) entweder bezahlt oder auch als Familienangehöriger unbezahlt gearbeitet hat. (Statistik Austria: Modul Arbeitskräfteerhebung 2014).

 

Wie fernab die geforderte Annahme eines Beschäftigungsgrades von 60 % ist, zeigt eine, im Auftrag des AMS durchgeführte empirische Erhebung.

Im Jahr 2017 wurde in einer Studie bei ungefähr 9.520 beim AMS gemeldeten Personen, die im Jahr 2015 ihren Asylstatus erhielten, nachgewiesen, dass bis zum Ende Juni 2017 nicht mehr als 21,7 % erwerbstätig waren. Der verbleibende Rest war entweder arbeitslos, in Schulung oder nicht erwerbstätig.

Hinzu kommt, dass sich diese Beschäftigungsrate nur auf jene beim AMS gemeldeten Flüchtlinge mit einem positiven Asylbescheid bezieht. Nicht berücksichtigt sind alle die Anderen: negativ beschiedene Asylwerber, die nicht abgeschoben werden oder subsidiär schutzberechtigt sind, und vor allem weibliche Flüchtlinge, die sich gleich gar nicht beim AMS gemeldet haben.

Es ist daher zu vermuten, dass der wirkliche Beschäftigungsgrad der Flüchtlinge weit unter der 20 %-Marke anzusiedeln ist. 10 Prozent oder sogar weniger?

Dieser Blogbeitrag kann bequem in seiner ausführlichen Fassung als pdf-File gelesen, heruntergeladen und auch ausgedruckt werden. Bitte, klicken Sie an!

Migranten gefährden unseren Sozialstaat „No borders – no welfare state „

2 Kommentare

  1. Der arme österreichische Steuer- und Abgabenzahler – was der alles finanzieren muss – und keiner geht auf die Straße und regt sich auf! Die Bürger Frankreichs hingegen lehnen sich auf und rebellieren. Wie lange lässt sich die österreichische Bevölkerung dies noch gefallen?

  2. Danke! Das ist jedem Menschen mit gesundem Hausverstand klar, es werden auch immer mehr, die es sich sagen trauen, wenngleich nicht immer so sprachlich ausgereift, wie Du. Ich verstehe die Europäer, insbesondere die Deutschen längst nicht mehr, warum konsequente Maßnahmen noch immer nicht gesetzt werden. Die EU wird zerfallen, aber mir soll es recht sein. Ich habe mich intensiver mit dem verstorbenen Physiker Stephen Hawking befasst, er hat errechnet, dass in ca. 100 Jahren das Ende der gesamten Menschheit (Spezies Homo demens) zu erwarten ist, aus vielerlei Gründen, welche diese Datei sprengen würden. Bisher erwiesen sich alle Berechnungen Hawkings als richtig, warum sollte diese falsch sein? Ein alter Freund hat entsetzt darauf reagiert: „Wie, sollte etwa in 100 Jahren niemand mehr Richard Wagner spielen und singen?“ Meine größte Sorge auch nicht. Wenn die Menschheit so weitermacht wie bisher, und das tut sie mit Sicherheit, kommt das große AUS. Wie sagte Thomas Bernhard? Das einzige Ziel des Menschen ist das AUS!

    Trotz allem ist Dein Beitrag klar und sprachlich perfekt formuliert. Ich werde für Weiterverbreitung sorgen, wenn es recht ist.

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