Covid-19: Die im Dunkeln sieht man nicht! Vorschläge zur Stärkung der Nachfrage, Teil III

„ Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man sieht nur die im Licht. Die im Dunkeln sieht man nicht“ (Bertold Brecht, Dreigroschenoper)

Die zur Diskussion gestellten Maßnahmenvorschläge der 5-Sterne-für-Österreich sind vom Bestreben getragen, den  sozial und wirtschaftlich Schwachen und Abgehängten in unserem Land wie auch dem alten Mittelstand (Selbständigen und Handwerkern) zu helfen, damit sie die durch die Pandemie schweren wirtschaftlichen Schläge leichter überwinden können.

Aber es kann noch ein weiteres Argument ins Treffen geführt werden.

Die durch die Corona-Pandemie verursachte Wirtschaftskrise kann nicht durch eine bloße Geldschwemme der EZB oder EU sowie durch neues Schuldenmachen ihrer Mitgliedsstaaten gelöst werden.

Dazu bedarf es auch wirksamer Maßnahmen im eigenen Land wie beispielsweise die  Einführung einer Vermögenssteuer, einem Erbrecht nach britischem Vorbild oder eines Solidarzuschlages für die wirklich Reichen unseres Landes. 

Welche Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage sind aber zu empfehlen? Vorher soll aber noch der Begriff „ Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage“ abgeklärt werden.

Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage sollen nämlich dazu helfen, die Kaufkraft der Konsumenten zu stärken und dadurch die Wirtschaft anzukurbeln. Denn die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung aus dem rund 50 Milliarden Euro umfassenden Budget dienten ausschließlich dazu, den Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern und führten vielfach auch zu einer „Zombifizierung“ bereits insolventer Unternehmen wie beispielsweise der Fluglinie AUA.

 Empfohlene Maßnahmen:

a. Einführung eines monatlichen Mindestlohnes von € 1.920,- in allen Kollektivverträgen bzw. € 12,– Stundenlohn,

b. Aufstocken der monatlichen Mindestpensionen (mit Ausgleichszulage) auf € 1.300 netto für Alleinstehende bzw. € 2.050 netto für Ehepaare/ Lebensgemeinschaften,

c. Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 % des letzten Lohnes/Gehaltes für die nächsten fünfzehn Monate(!) andauernder Beschäftigungslosigkeit,

d. Sicherung privater Sparguthaben bis zu € 50.000 pro Person mit zwei Prozent Nettozinsen jährlich bzw. in der Höhe der jährlichen Inflationsrate als Abgeltung der Inflation,

e. die Ausgabe von Gutscheinen von € 250,– für Einpersonen- und von € 500,– für Mehrpersonenhaushalte zur Förderung des stationären regionalen Handels sowie des regionalen Dienstleistungssektors sollen dazu beitragen, die Nachfrage wirksam zu befeuern

f. und ein Solidarzuschlag für die wirklich Reichen unseres Landes: Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (Managergehälter) nach Paragraph 19 des EStG, die die 500.000-Euro-Grenze jährlich überschreiten, sind mit dem diese Grenze überschreitenden Betrag zu 100(!)  Prozent zu versteuern. Jeglicher Betrag unter € 500.000 jährlich unterliegt der Regelung nach dem derzeit geltenden EStG..  

Nunmehr zu den einzelnen Vorschlägen im Detail!

1.  Monatlicher Mindestlohn von € 1.920,– – und zwar in allen Kollektivverträgen

Die Covid-19-Pandemie ließ es für alle sichtbar werden: systemrelevante Berufe sind weiblich, instabil und schlecht bezahlt. In systemrelevanten Berufen wie Verkäuferinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen, Reinigungskräfte et al. liegt der Frauenanteil bei 75 Prozent.

Mann(!) muss sich das einmal vorstellen: Eine 24-Stunden-Betreuerin in der Altenpflege erhält für ihren Einsatz rund um die Uhr nur ungefähr € 1.300,– brutto monatlich, während andere für eine Nicht-Tätigkeit 80 Prozent ihrer ehemaligen Einkünfte löhnen (entnommen aus Krone bunt, 29. 11. 2020, Klaus Woltron, Geld für nichts. Warum noch arbeiten gehen?).

Unnütze Bullshitjobs versus sinnvolle Scheißjobs!

Unter Bullshitjobs versteht David Graeber in seinem Buch „ Bullshitjobs – Vom wahren Sinn der Arbeit“ solche unnütze Berufe wie Anwälte in Unternehmen, Finanzdienstleister, PR- und Werbeleute sowie Betriebsberater.

Die Liste ließe sich fast endlos fortsetzen. Ihr Bestimmungsmerkmal ist ganz einfach: Was passiert, wenn sie ganz einfach verschwinden? NICHTS! Jeder kann für sich selbst überprüfen, ober er in einem solchen Bullshit-Job tätig ist oder auch war. Ich übte als Sozialforscher auch viele Jahre eine solche Tätigkeit aus, bevor ich in den Lehrberuf wechselte.

Dem stehen aber die Arbeitenden in den sinnvollen und produktiven Bereichen gegenüber, die dann systemrelevant sind. Ohne sie würde nämlich unser wirtschaftliches und soziales System zusammenbrechen.

Wirklich kurios ist aber: Während die Arbeitenden in den produktiven Bereichen immer weniger und auch in Wirtschaftskrisen als Erste freigesetzt werden, so steigt die Zahl der Aktenschieber – in privaten Unternehmen wie auch im öffentlichen Bereich gleichermaßen – stetig an.

Einer Zeitstudie bei Beschäftigten zufolge, die solche Bullshitjobs ausüben, erbrachte, dass sie nicht mehr als 40 Prozent ihrer  Arbeitszeit der eigentlichen Haupttätigkeit widmeten, den Rest verbrachten sie mit Besprechungen, administrativen Tätigkeiten oder einfach mit Unterbrechungen.

Die 5-Sterne-für-Österreich vertreten daher mit Nachdruck die Forderung, in allen Kollektivverträgen die monatlichen Mindestgehälter mit € 1.920 bei 160 Stunden monatlicher Normalarbeitszeit bzw. einem Stundenlohn von € 12,– brutto festzuschreiben.

2. Aufstocken der Mindestpension auf € 1.300,– netto für Alleinstehende und von € 2.050,– netto für Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften

Die derzeitige Situation ist mehr als beschämend. Ein ab Iran afghanischer Wirtschaftsflüchtling beispielsweise, ein Hasara, eine persische Sprache – Dari – sprechender gläubiger Schiit, der über den Iran, wo er von seinen Glaubensgenossen ausgebeutet wurde, nach der Durchreise von mindestens sieben Staaten (davon drei EU-Staaten(!)) über den Landweg nach Österreich kam, und sich nunmehr als stolzer Bezieher einer Mindestsicherung in Wien präsentiert, erhält – ohne jemals einen Cent in unsere Sozialkassen eingezahlt zu haben und mit Null-Beitragsjahren –  mit monatlich netto € 949,– um exakt 51 € weniger als jemand, der viele Jahre gearbeitet hat, und mit einer Mindestpension (inkl. Ausgleichzulage) von  € 1.000,48 (2021) sein karges Leben fristen muss.

Und wie viele Menschen in unserem Land – vor allem Frauen und Jugendliche – müssen um monatlich 1.000,– €  netto Tag für Tag arbeiten („malochen“) gehen? Da kommt dann Freude auf! 

Wir von den 5-Sternen-für-Österreich erheben die Forderung, dass die monatlichen Mindestpensionen (Pension mit Ausgleichszulage) auf € 1.300,– netto für Alleinstehende und für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften auf € 2.050,– netto zu erhöhen sind.

Und zwar nur für jene Pensionisten, die ihren Lebensabend  in unserem Land verbringen. Pensionisten, die  nunmehr nicht mehr dauerhaft in Österreich leben, deren Pensionen müssen dann an die Kaufkraft in ihren jeweiligen neuen Wohnländern angepasst werden.

Jegliche Erhöhung der Mindestpensionen macht aber im Sinne einer Pensionsgerechtigkeit eine Anpassung der unteren Pensionsklassen erforderlich. Wir schlagen daher vor, dass zudem bei Pensionen bis zur Einkommensklasse von € 1.600,– netto, eine 20-prozentige Erhöhung – mit einer prozentuellen Ausdünnung nach oben – vorgenommen wird.

Wenn man aber einer Erhöhung der ASVG-Mindestpensionen das Wort redet, dann darf hierbei eine Begrenzung der Höchstpensionen für Beamte und andere Bedienstete im öffentlichen  Bereich nicht ausgespart bleiben.

Neu vergebene Pensionen dürfen die jeweils aktuelle Obergrenze für ASVG-Pensionen nicht mehr überschreiten. Derzeit (2021) liegt die ASVG- Grenze bei € 4.563,39 brutto.

3. Solidarzuschlag für die wirklich Reichen unseres Landes: Steuerliches Abschöpfen der Einkommen von mehr als dem Zwanzigfachen des österreichischen Durchschnittseinkommens  

Der Abstieg der alten Mittelschicht – Selbständige und Handwerker – und die Reallohnverluste bei den unteren Einkommensbeziehern in den westlichen Industriestaaten sind unumstößliche Prozesse. In Deutschland – und in Österreich wird es sich sicherlich genau so verhalten – befindet sich bereits jeder Vierte in einem prekären Arbeitsverhältnis. Acht Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und vermutlich 800.000 bei uns.

Die Löhne und Gehälter bei den unteren zehn Prozent der Einkommensbezieher sind in den letzten zwanzig Jahren um über 30 Prozent gesunken.

Währenddessen explodierten die Gehälter der Top-Manager. In den Achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts  betrug die Vergütung der Spitzenmanager in den börsennotierten Unternehmen Deutschlands nicht mehr als das Zwanzigfache eines Durchschnittseinkommens. In den Neunziger Jahren stiegen sie bereits auf das Vierzigfache. Und heute liegt das Verhältnis bei den DAX-Unternehmen bei 1:180.

Für Österreich wurde von uns anhand ausgewählter börsennotierter Unternehmen ein Verhältnis von 1:105 – ohne Boni-Zahlungen allerdings – errechnet.

Solche extremen Einkommensverteilungen gefährden zum einen den sozialen Frieden in unserem Land und zum anderen werden diese massiven unsozialen Überzahlungen nicht zuletzt durch eine restriktive Lohnpolitik in den unteren Einkommensschichten finanziert.

Eine Änderung in Richtung von mehr Einkommensgerechtigkeit bei den Spitzeneinkommen, nämlich die Rückführung auf ein Verhältnis von 1:20, bedarf nur einer kleinen Änderung im Einkommensteuergesetz:    

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nach Paragraph 19 des EStG, die die 500.000-Euro-Grenze jährlich überschreiten, sind mit dem diese Grenze überschreitenden Betrag zu 100(!)  Prozent zu versteuern.

Jeglicher Betrag unter € 500.000 jährlich unterliegt der Regelung nach dem derzeit geltenden EStG.   

Diese Regelung sollte natürlich auch im Sport und in der Unterhaltung Platz greifen, sofern es sich hierbei um angestelltenkonforme Beschäftigungsverhältnisse handelt. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (d.h. eigentlich Gewinne) sind natürlich nicht einer solchen Regelung zu unterwerfen. Dies wäre ja aberwitzig!

4.  Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Der österreichische Arbeitsmarkt ist im ersten Coronajahr doppelt so stark wie jener in Deutschland eingebrochen. Die Zunahme an Arbeitslosen war eine der stärksten in der EU. Und dies einer mehr als generösen Kurzarbeiterregelung zum Trotz.

Zum Jahresende 2020 waren ungefähr 950.000 Personen entweder arbeitslos oder in Kurzarbeit beschäftigt. Dies entspricht ungefähr einem Viertel aller unselbständig Beschäftigten in unserem Land.

Deutlich besser präsentierte sich die Arbeitsmarktlage Ende Juni dieses Jahres: Ungefähr 360.000 Personen waren noch arbeitslos gemeldet bzw. in Schulungen und 225.000 in Kurzarbeit (Stand Mai 2021). Insgesamt immer noch ungefähr 585.000 Personen.

D.h. ungefähr 370.000 Personen  konnten wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden: Aufhebung der Lockdowns und Abbau der saisonalen Arbeitslosigkeit

Die Frage hierbei ist aber doch, wie groß der Beitrag der temporären Corona-Jobs in Produktion und Gesundheitswesen zum Abbau der Arbeitslosigkeit war.

Während die Arbeitslosigkeit und die in Kurzarbeit Beschäftigten – eigentlich rasant – abgebaut werden konnten, so bleibt doch – wie die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit sinnfällig vermittelt  – eine hohe Sockelarbeitslosigkeit bestehen.

Im Juni 2021 waren ungefähr 86.000 Personen länger als zwölf Monate ohne Job, um rund 26.000 Personen oder 44  Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

Mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen und deren Kinder sind armutsgefährdet.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen wie auch Depressionen nehmen ebenso zu wie deren Zukunftsängste.

Hinzu kommt, dass global agierende Unternehmen die Covid-19-Pandemie lediglich dazu benutzen, ihre unsoziale Politik, die Produktion in Billiglohnländer zu verlagern, nachdem man die staatlichen Förderungen als Zusatzgewinn verbucht hat, zu maskieren.

Abschreckende Beispiele dazu sind das im chinesischen Eigentum befindliche Elektromotoren-Werk ATB in Spielberg, dem österreichischen „rust belt“, mit 400 geplanten Freisetzungen oder die MAN-LKW- und Busfertigung in der stolzen Industriestadt Steyr, wo immer noch direkt bzw. indirekt tausende Arbeitsplätze gefährdet sind.  

Wenn dann die Arbeitslosigkeit eintritt, dann muss beispielsweise ein Industriearbeiter mit seinen 2.000,– € netto monatlich plötzlich mit € 1.100 (Arbeitslosengeld 55 % vom letzten Einkommen)  sein Leben mit den vielen Fixkosten (Kredite, Miete, Auto usw.)  bestreiten.

Es zeugt von großer sozialer Kälte, wenn sich der neoliberale Arbeitsminister Martin Kocher gegen eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes mit dem Argument sträubt, dass dann der Anreiz, eine neue Arbeit zu suchen, schwinde. Wie man sich mit einer Halbierung der monatlichen Einkommen auf der sozialen Hängematte ausruhen kann, das soll der Herr Minister einmal vormachen. 

Ein Vorschlag des ÖVP-Wirtschaftsbundes, der nämlich vorsieht, dass das Arbeitslosengeld mit der Dauer seines Bezuges auf unter 40 Prozent sinkt, würde dann die Arbeitslosen in das totale soziale Elend stürzen. 

In Österreich werden als Arbeitslosengeld nur 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausgezahlt  – und dies ist im Vergleich zu anderen Ländern viel zu wenig.

Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, besteht für Österreich durchaus ein Nachholbedarf: Arbeitslose in Deutschland erhalten für die ersten zwölf Monate der Arbeitslosigkeit bis zu 60 Prozent, in Dänemark unter bestimmten Bedingungen bis zu 90 Prozent, in Schweden für höchstens 300 Tage 80 Prozent des letzten Einkommens, in der Schweiz 70 Prozent des letzten Einkommens für zwei Jahre sowie in den Niederlanden 75 Prozent des letzten Gehaltes für zwei Monate und anschließend 70 Prozent.

Arbeitslose Menschen sind vor allem jetzt in der Corona-Krise stark armutsgefährdet.

Ein höheres Arbeitslosengeld würde nicht nur Menschen ohne Arbeit vor einem finanziellen und sozialen Totalabsturz bewahren, auch für die Gesamtwirtschaft würde das mehr Kaufkraft bedeuten und den durch die Corona-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Einbruch abschwächen.   

Dazu ein von Christoph Holzhöfer verfasstes und von ihm auch vorgetragenes Lied frei nach „König von Preussen“, das zwar auf die ehemalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel gemünzt ist, aber in Corona-Zeiten nichts an Aktualität eingebüßt hat.

Die Forderung der 5-Sterne-für-Österreich kann daher nur lauten: Erhöhung des Arbeitslosengeldes von derzeit 55 Prozent auf 70 Prozent für die nächsten fünfzehn Monate andauernder Beschäftigungslosigkeit. Eine Verlängerung des Bezuges des Arbeitslosengeldes auf 15 Monate ist deshalb mit Nachdruck zu fordern, da in jeder Wirtschaftskrise die Dauer jeglicher Sucharbeitslosigkeit exorbitant zunimmt.

5. Abgelten der Inflation für private Sparguthaben bis zu € 50.000,–

Die Inflation ist wieder zurückgekehrt. Die allgemeine Inflation stieg in Österreich im Mai 2021 um 2,8 Prozent, in Deutschland 2,5 Prozent und in den USA sogar um 5 Prozent.

Der Warenkorb, der zur Berechnung der allgemeinen Inflationsrate herangezogen wird, bildet aber das tägliche Leben der Menschen nicht wirklich ab. Da sind beispielsweise auch Flugreisen, Elektrogeräte  usw. enthalten.

Das Preisniveau des Miniwarenkorbes, der einen wöchentlichen Einkauf abbildet und neben Nahrungsmitteln und Dienstleistungen auch Treibstoffe enthält, stieg im Mai dieses Jahres im Jahresabstand um 6,6 Prozent (April: 4,5 Prozent).

Eine durch die Geldschwemme von EZB, EU und Neu-Verschuldung der Euro-Staaten ausgelöste jährliche Inflation von nur fünf Prozent, was viele Ökonomen befürchten, führe aber zu einer Kernschmelze unserer Sparguthaben:

A. Kaufkraftschwund von Sparguthaben nach zehn Jahren:  – 39 Prozent

B. Kaufkraftschwund von Sparguthaben nach zwanzig Jahren:  – 62 Prozent

Wir, die 5-Sterne-für-Österreich, verlangen mit Nachdruck, dass die öffentliche Hand österreichischen Staatsbürgern ihre privaten Sparguthaben bis € 50.000,- pro Person jeglichen Alters mit zwei Prozent (Nettozinsen) jährlich bzw. in der Höhe der jährlichen Inflationsrate als Abgeltung der Inflation subventioniert.

Beispielsweise durch ein eigenes Sparbuch „Austria A“ mit dem von der öffentlichen Hand garantierten Zinssatz in der Höhe der jährlichen Inflationsrate (KESt.-frei).

Eine solche Aktion, wie vorgeschlagen, würde nicht nur zur Rettung unserer Sparbücher führen, sondern wäre für jüngere Generationen auch ein attraktives Angebot, um mit jährlichen Sparbeiträgen fürs Alter und für Eventualitäten des täglichen Lebens vorzusorgen. Ein „Notgroschen“ sozusagen. Was in Zeiten einer Corona-Wirtschaftskrise äußerst hilfreich wäre.

Diese Aktion „Rettung unserer Sparbücher und Aufbau einer privaten Altersvorsorge“ würde bei einer Inflationsrate von zwei Prozent das Budget des österreichischen Staates mit jährlich ungefähr 600 Millionen Euro belasten.

Bezüglich ihrer Finanzierung sei nur darauf verwiesen, dass sich der österreichische Staat jährlich ungefähr sechs Milliarden Euro an Zinsen für die Schulden der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden) erspart, die bei einem Zinsniveau des Jahres 2007 angefallen wären. Und davon profitieren die Euro-Staaten auch derzeit, wenn wieder Schuldenberge angehäuft werden. Die Zunahme der Schuldenquote Österreichs zwischen 2019 und 2020 betrug 16(!) Prozentpunkte  – bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP).

Es ist daher nur recht und billig, wenn ein kleiner Teil dieser „windfall“-Gewinne (nicht mehr als zehn Prozent) an jene Bürger rückerstattet wird, deren Sparbücher durch die EZB geplündert wurden und weiterhin verstärkt geplündert werden.  

6. Lockdown-Gutscheine für den regionalen stationären Handel und Dienstleistungssektor

Der bekannte deutsche Ökonom Peter Bofinger modifizierte einen Vorschlag des Deutschen Handelsverbandes, demzufolge jedem deutschen Bürger 500 Euro auszuzahlen seien. Bofinger konnte nämlich dieser Schrotflintenmethode nichts abgewinnen. Diese hatte schon in den USA nicht funktioniert.

Er schlug stattdessen vor, dass Gutscheine in der gleichen Höhe ausgegeben werden, die nur beim stationären(!) Handel eingelöst werden dürfen.

Der Online-Handel – so Bofinger – brummt und der stationäre Handel sitzt auf seinen vollen Lagern.

Wir von den 5-Sternen-für-Österreich wollen diesen interessanten Vorschlag noch weiter verbessern und auch den Dienstleistungssektor einbeziehen.

Es wird  daher empfohlen, namentlich adressierte Gutscheine auszugeben, die unter Vorlage eines Personalausweises sowohl in allen stationären Handels- wie auch Dienstleistungsbetrieben eingelöst werden dürfen.

Wobei folgende Regelung Platz greifen sollte:

A. Fünf Gutscheine zu à € 50,– im Gesamtwert von € 250,– für Einpersonenhaushalte;

B. Zehn Gutscheine zu à € 50,– im Gesamtwert von € 500,– für Mehrpersonenhaushalte;

Bezogen auf die Zahl von fast vier Millionen Haushalten in Österreich und davon ungefähr 1,5 Millionen Einpersonenhaushalte (fast 40 Prozent aller österreichischen Haushalte) lässt sich ein Finanzierungsbedarf in der Höhe von 1,6 Milliarden Euro berechnen.

Ein solcher Betrag wird sich doch im 50-Milliarden-Coronahilfen-Budget der Bundesregierung locker unterbringen lassen.

Es ist hoch an der Zeit, dass die Menschen in Österreich aufstehen und um ihre von der Politik vorenthaltenen Rechte kämpfen. 

Diesem Blogbeitrag wurde die Broschüre: „Im 2. Jahr der Covid-19-Pandemie: eine unendliche Geschichte mit Schrecken?“ als pdf-File beigefügt, die alle drei Teile enthält. Bitte, klicken Sie den Link an.

Teil I: Bilanz der wirtschaftlichen und sozialen Schäden

Teil II: Wer soll das bezahlen? Wer hat so viel Geld?

Teil III: Die im Dunkeln sieht man nicht. Vorschläge zur Stärkung der Nachfrage

2 Kommentare

  1. Lieber Kurt,

    ja ich informiere mich, ich lese, ich denke, ich versuche Diskurse anzuregen, verhalte mich repressiv tolerant.

    Meinen Gesprächspartnern ringe ich jeweils die Zustimmung zur Prämisse
    „Es gibt nur einen Zwang, den des besseren Arguments!“, ab. Aber es nutzt nix!

    Jedesmal stelle ich fest, dass sie alle ihre Positionen schon bezogen haben, unkritisch ihren Parteibüchern oder ihren Wahlgewohnheiten treu bleiben und auf Argumente mit stumpfen Vorurteilen oder mit alten Feindbildern antworten.

    Da geht es um „Linkslinke“, ohne dass mir einer von ihnen auch nur in Ansätzen erklären könnte, was er darunter verstehe.

    Da geht es um die „Rotfront“ und das ist nicht nur die Antwort von gestandenen FPÖlern, nein, auch Rote und Schwarze reagieren nicht anders.

    Es ist, wie es in diesem Land immer war, die kakanischen Stehsätze nicht nur der Bürokraten sind da:

    Das homma imma schon so gmocht!
    Die andern tuans aa!
    Do könnt a jeder kommen!

    Die Menschen können oder wollen nicht denken!

    Niemand interessiert sich für Information oder Aufklärung über die Skandale, die blühenden Korruption. Es wird hingenommen, als wäre es ein Naturgesetz.
    Und alle wollen beim nächsten Mal wieder die gleiche Partei wählen.

    Ich denke inzwischen:
    Da is nix mehr zu retten, zu reparieren, das geht alles seinen Gang, nämlich Richtung Abgrund.

    Mein alter Lehrer, der Philosoph Manfred Moser meinte einst nach einer Haiderwahl über die Kärntner: DIE KRIEGEN, WAS SIE VERDIENEN!

    Ich habe auch längst aufgehört, kritische Leserbriefe über diese Verhältnisse zu schreiben. Wurde deswegen auch schon angefeindet.

    Ich halte deine ehrbaren Versuche für leider leere Kilometer. Nütze deine noch verbleibende Zeit, lebe, lies die Bücher und Zeitungen, die du lesen willst, sorge dafür, dass im Weinkeller einige gute Flaschen stehen, dass im Kühlschrank gute Nahrungsmittel sind, ein feiner Scotch oder Burbon da ist, Cognac, Armagnac, Gin und Rum. Besuche gute Restaurants und Beisln, mach Sommerfrische in der Nähe in einem guten Haus und genieße die noch schöne Natur…

    Zu empfehlen: Hochschober auf der Turrach. Beim ersten Mal nicht länger als vier Tage, denn das Genießen muß man bei diesem Überangebot erst lernen!

    Und noch was:
    Als Lehrer weißt du, wie perfekte Videoauftritte auszusehen hätten.
    Wir, am Lerchenfeldgymnasium, haben das in einem eigenen Wahlfach angeboten und trainiert.
    Die Zeiten von Frontalvorträgen vor schönen Bücherregalen, deren Bücherrücken man möglicherweise lesen kann, die sind vorbei.
    Da machst du bei den Jungen keinen Stich mehr!

    Und: Man kann über alles reden, aber nicht länger als fünf bis zehn Minuten!
    Gestik und Mimik, sowie Tonmodulation und Tonmelodie sollten auch nicht vergessen werden.

    Die erfolgreiche NVP (Neue Volkspartei), diese Blenderpartie, beschäftigt dutzende Kommunikationsexperten. Zwar haben die ihr Pulver auch längst verschossen, inzwischen langweilen sich schon fast alle Seher und Hörer an den eintrainierten Stehsätzen…

    Da gibt es in Deutschland einige Junge, die das sehr gut drauf haben mit ihren prickelnden Internetauftritten; Vorlesungen im Internet sind anachronistisch…

    Ich wünsche dir Gesundheit, Freude, Seelenfrieden…
    Du musst nix mehr beweisen! Du hast genug getan!
    Sollte es einen Gott geben, trittst du nicht unvorbereitet vor ihn.

    Du wirst ihm dann entweder wohl klar machen, dass er mit der Schöpfung gepfuscht hat…
    Oder aber: Du sagst ihm dann, dass die Gottgleichen längst vergessen haben, dass der da oben ihnen die Staffel übergeben hat, mit dem Auftrag, ihresgleichen so zu begegnen wie sich Götter mit Göttern begegnen. Ich denke, der Herr Nietzsche sah es nicht anders.

    Carpe Diem!

    A.

  2. Lieber Kurt,

    Mit der neuen Broschüre hast du dir wieder viel Mühe gegeben. Ist sehr interessant und vielseitig. Die Vergleiche sind wichtig, doch sind die Parameter halt vielfach sehr unterschiedlich, so dass bei aller berechtigten Kritik entsprechend immer auch Vorsicht angebracht ist – wenn z. B. die einzelnen Wirtschaftszweige unterschiedliche Anteile am BIP ergeben, aber das ist dir ohnehin klar.

    Meine Stellungnahme zum Kommentar:

    Lieber S. !

    Vielen Dank für Deine berechtigte Kritik an meinen Ländervergleichen. Es tut wirklich gut, wenn auch einmal sachliche Kritik angebracht wird.

    Ich kann Deiner Feststellung, dass solche Vergleiche insofern problematisch sind, da die einzelnen Wirtschaftszweige in den jeweiligen Ländern einen unterschiedlichen Beitrag zum BIP beisteuern, nur zustimmen.

    Die von mir durchgeführten Ländervergleiche basieren aber auf folgender Grundidee: Ein strenges Covid-19-Pandemieregime führt zu verstärkten wirtschaftlichen Belastungen. Und vice versa!

    Die Rangordnungsskala bietet die Möglichkeit, die beiden Hypothesen auf ihre empirische Relevanz zu überprüfen.

    Hypothese1: Ein stärkeres Covid-19-Regime in den jeweiligen Ländern (operationalisiert: geringere Zahl an Covid-19-Toten und höhere(!) Zunahme der Arbeitslosigkeit) führt in der Relation zu noch stärkeren wirtschaftlichen Belastungen (verstärkter Rückgang des BIP und verstärkte Zunahme der Staatsverschuldung):

    1. Dänemark mit 2/7 Punkten ( soziale/wirtschaftliche Indikatoren); 8. Österreich mit 14/20 Punkten; 10. Frankreich mit 13/23 Punkten; 14. Großbritannien mit 20/29 Punkten und 15. Spanien mit 22/28 Punkten.

    Hypothese2: Ein schwächeres Covid-19-Regime in den jeweiligen Ländern (operationalisiert: höhere Zahl an Covid-19-Toten und geringere(!) Zunahme der Arbeitslosigkeit) führt in der Relation zu noch schwächeren wirtschaftlichen Belastungen (geringerer Rückgang des BIP und geringerer Zunahme der Staatsverschuldung):

    2. Schweiz mit 12/3 Punkten ( soziale/wirtschaftliche Indikatoren); 3. Schweden mit 19/2 Punkten; 8. Tschechien mit 20/14 Punkten; 11. USA mit 24/15 Punkten und 13. Ungarn mit 26/17 Punkten.

    Es war kein Zusammenhang herstellbar:

    4. Deutschland mit 11/12 Punkten ( soziale/wirtschaftliche Indikatoren); 5. Israel mit 13/12 Punkten; 6. Slowakei mit 14/13 Punkten; 7. Slowenien mit 15/16 Punkten und 12. Italien mit 25/27 Punkten.

    Diese kleine Aufstellung vermittelt sinnfällig einen allfälligen statistischen Zusammenhang zwischen der Stärke eines Covid-19-Regimes und wirtschaftlicher Belastungen – allerdings auf unterschiedlichem Niveau.

    Und diese Unterschiede sind unterschiedlichen Faktoren geschuldet: die Wirtschaftsstruktur eines Landes, das Vertrauen der Bevölkerung in die Pandemiepolitik ihrer Regierungen, die Bereitschaft zur Neuverschuldung, gesellschaftliche Mobilität usw..

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