Volksbegehren! Warum nur kommen alle zu uns? (youtube.com) Bitte, klicken Sie an!
Die offizielle Politik unseres Landes wird von einer durch nichts zu erschütternden Gewissheit bestimmt, dass es den vielen Problemen und Verwerfungen in der europäischen Asylpolitik zum Trotz nur gemeinsam mit der EU dauerhafte Lösungen gefunden werden können.
Es gilt nämlich noch immer das unselige Narrativ (neudeutsch für eine Erzählung zur Beschwichtigung), das 2015 und danach als Rechtfertigung zur Aufnahme von Millionen Flüchtlingen in die EU von der damaligen deutschen Bundeskanzlerin, Angela Merkel, in die Politik eingebracht wurde: „Wir schaffen das!“.
Die zweite sträfliche Fehlannahme bezieht sich auf den deutlichen Rückgang der Asylanträge im heurigen Jahr, 2024. Für heuer werden 28.000 bis 30.000 Asylanträge geschätzt. Immer noch sehr viele, aber gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um fast 50 Prozent.
Wozu also die Aufregung? Von den „Beschwichtigungshofräten“ wird aber dabei übersehen, dass die Asylmigranten gekommen sind, um – für immer – in unserem Land zu bleiben. Der Asylantenberg wird daher Jahr für Jahr höher und höher.
Wiewohl in der auch als Broschüre vorliegenden Ausarbeitung Asylmigration aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet wurde, sollen in diesem Videobeitrag nur solche Facetten hervorgehoben werden, die schlüssig zur Forderung unseres Volksbegehrens „ AUSTRITT EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION“ führen.
Die dabei beleuchteten Probleme sollen als ein Fragen-Antwort-Spiel mit sieben Fragen besprochen und zur Diskussion gestellt werden:
I. Frage: Warum stellen die nahezu acht Millionen Migranten, die zwischen 2014 und 2023 in den Ländern der EU um politisches Asyl ansuchten und nicht mehr als 1,7 Prozent der in der EU ansässigen Bevölkerung ausmachen, einzelne Länder vor schwerwiegenden Problemen in puncto öffentlicher Sicherheit und Budgetbelastung?
Antwort: Da ist zum einen die ungleiche Aufteilung der Migranten in Europa zu nennen. Sie reichte im Jahr 2023 von 625 Asylanträgen pro 100.000 Einwohner in Österreich (an erster Stelle in den EU-Ländern mit mehr als einer Million Einwohnern) bis zu sage und schreibe mit nicht mehr als 30 (!) Asylanträgen insgesamt in Ungarn.
Zum anderen grenzt das wohlhabende und gesättigte Europa – vergleichbar mit dem Rom der letzten Tage der Kaiserzeit – an schwärende Konflikt- und Armutszonen im Nahen Osten sowie in Afrika. So wird sich allein die Bevölkerung Afrikas bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Von derzeit 1,2 Milliarden auf 2,5 Milliarden Menschen. Und Österreich ist für die aus dem Süden Europas einströmenden Migranten das erste wohlhabende EU-Land.
II. Frage: Warum avancierte Österreich bei der Asylmigration zum Zielland Nr. 1 in Europa ?
Antwort: Hierfür bieten sich mehrere Erklärungen an, zwei davon sollen an dieser Stelle präsentiert werden:
- Die sehr abweisende Politik gegenüber Asylmigranten in den skandinavischen Ländern hat durchaus ihre Erfolge gezeitigt. Wurden nämlich 2015 in Schweden noch 1.667(!) Asylanträge pro 100.000 Einwohner gezählt, so waren es 2023 nur mehr 87 Asylsuchende pro 100.000 Einwohner. Ähnliches gilt für Dänemark: 370 Asylanträge pro 100.000 Einwohner im Jahr 2015 sowie lediglich 40 Asylanträge pro 100.000 Einwohner im Jahr 2023.
- Dass Asylmigranten ein exzessives „Asylshopping“ betreiben, d.h. die Auswahl jenes EU-Landes, das die höchsten Sozialleistungen verspricht und gleichzeitig die niedrigsten Sozialbarrieren aufgebaut hat, kann an den im Jahr 2023 in Österreich eingebrachten Asylanträgen und in seinen unmittelbaren Nachbarländern sinnfällig veranschaulicht werden: 55.605 Asylanträge in Österreich, 1.130 in Tschechien, 370 in der Slowakei und – wie bereits erwähnt – 30 in Ungarn.
III. Frage: Wie viele Jahre benötigte unser Land. um von einer „Insel der Seligen“ zu einem Problemland in puncto Migration zu verkommen?
Antwort: Allen Unkenrufen zum Trotz präsentierte sich Österreich zur Jahrtausendwende als ein äußerst wirtschaftlich und sozial stabiles Land (wir waren ja noch kaum bei der EU) mit nicht viel mehr als 15.000 Asylanten nach der Genfer Konvention sowie mit den jeweils etwas mehr als 100.000 Menschen umfassenden Gruppen von Wirtschaftsmigranten aus der Türkei und Serbien/Montenegro, um die beiden wichtigsten anzuführen, die mit dazu beitrugen, das wirtschaftliche Leben in unserem Land am Laufen zu halten.
In nicht viel mehr als zwanzig Jahren hat sich aber die Lage drastisch verschoben. Die Anzahl der Wirtschaftsmigranten hat sich zwar nicht verändert, die der Asylmigranten nahm aber massiv zu – und zwar um das Zwanzigfache auf in etwa 224.000 Asylmigranten. Rechnet man dann noch die etwas mehr als 81.000 Vertriebenen aus der Ukraine hinzu, dann ist – aktuell – unser Land mit in etwa 305.000 Flüchtlingen belastet.
IV. Frage: Dürfen sich Asylwerber nach der Genfer Konvention ihr Lieblingsasylland aussuchen?
Die Antwort darauf soll in Form eines kleinen Beispiels gegeben werden: Ein heftiger Sturm auf hoher See bringt ein Schiff in Seenot. Verzweifelt versuchen Kapitän und Mannschaft ihr Schiff in den nächstgelegenen sicheren Hafen zu steuern, was ihnen in höchster Not auch gelingt. Dort wird ihnen dann gratis alle Hilfe und Betreuung zuteil, derer sie bedürfen. Genausoweit reichen Seenotrettung und Genfer Konvention! Aber unsere kleine Geschichte geht noch weiter! Nach einer geruhsamen Erholung und einer Gratis-Generalüberholung des Schiffes wollen aber Kapitän und Mannschaft rasch weiter – und zwar in jenen Hafen, wo ihnen und ihren Familien, die inzwischen auch noch nachkommen durften, lebenslang(!) ein geruhsames Leben bei freier Kost und Logis sowie Gratis – Heuer (Löhne bei Seeleuten) winken. Eine kleine Preisfrage dazu: Wo glauben Sie wohl, dass dieser Hafen zu finden sei?
V. Frage: Warum bildet Österreich auch bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) das Zielland Nummer 1 in Europa?
Antwort: In Dublin III und IV, zwei ganz wichtige EU-Verordnungen bei der Asylmigration, wurde eine spezielle Ausnahme für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festgezurrt, denen zufolge sich diese ihr Lieblingsland für ein Asyl aussuchen dürfen. Es zählt nämlich das letzte Land, wo um Asyl angesucht wurde.
Diese unbegleiteten minderjährigen Migranten werden aber nicht nur zum Geldverdienen in den goldenen Westen geschickt, sondern auch um ihre Familien, die wahrlich nicht klein sind. nach Zentraleuropa zu ziehen.
Und dies wird dann durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Titel „Familiennachzug“ tatkräftig gefördert. Rechtlich gesehen – nach Art. 8 EMRK – können letztlich sowohl Zweitfrauen nach islamischem Recht als auch die Großeltern Im Rahmen einer Familienzusammenführung in unser Land gebracht werden
VI. Frage: Warum dürfen nach der Genfer Konvention abgewiesene Flüchtlinge nicht in ihre ursprünglichen Heimatländer abgeschoben werden ?
Antwort: Nicht mehr als eine Handvoll abgewiesener Asyl-Migranten konnten in den letzten Jahren in außereuropäische Problemländer abgeschoben werden, wenngleich in den jährlichen Pressekonferenzen der jeweiligen Innenminister bis zu zehntausende Abschiebungen bejubelt wurden und immer noch werden, die allesamt so gut wie ausschließlich nur in europäische Länder erfolgen konnten.
Neben vielen anderen Hindernissen erweist sich der Art. 3 (Abschiebeverbot in Folterstaaten) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als ein rechtlicher Stolperstein ersten Ranges. Dies betrifft in erster Linie die ungefähr 43.000 subsidiär Schutzberechtigten in unserem Land, denen zwar ein Asyl nach Genfer Konvention verweigert wurde, die aber nicht in einen „Folterstaat“ wie Afghanistan abgeschoben werden dürfen.
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurden zwar gemäß Art. 3 EMRK Abschiebungen nach Afghanistan strikt untersagt, dies hinderte aber im Sommer 2024 tausende Afghanen in Deutschland, denen dort Asyl gewährt wurde, nicht daran – mit einem Visum vom Iran ausgestattet – in ihr Heimatland zu reisen und dann nach Deutschland wieder zurückzukehren (laut parlamentarischer Anfrage der CDU-Opposition im Juli 2024 an die deutsche Bundesregierung, die sich davon aber völlig überrascht und unbeeindruckt zeigte).
Und in Österreich werden sicherlich auch tausende Migranten, denen bei uns Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, zu finden sein, die heuer ihren Sommerurlaub bei ihren lieben Verwandten in der Türkei, Syrien, Iran, Afghanistan oder sonst wo verbrachten. Schließlich musste man sie ja auch das ganze Jahr über finanziell durchfüttern.
Hierbei hat wohl der Art. 3 EMRK (Abschiebeverbot in Folter-Staaten) auch ein „Sommerpäuschen“ eingelegt.
Wir – in Österreich – sind zwar weltoffen, aber nicht so(!) blöd!
VII. Frage : Wozu ein weiteres Volksbegehren?
Antwort: Die 5-Sterne-für-Österreich haben am 12. Juli dieses Jahres beim Bundesministerium Inneres ein Volksbegehren eingebracht, das einen praktikablen Vorschlag zur Eindämmung der Asylanten-Springflut nach Österreich enthält. Unterstützungserklärungen können bereits entweder ONLINE oder auf jedem beliebigen Gemeindeamt abgegeben werden. Leisten Sie daher eine Unterschrift bzw. ermuntern Sie andere dazu!
Text des Volksbegehrens::
Mit dieser Forderung eines Austritts aus der Europäischen Menschenrechtskonvention – und zwar bis zur Abschaffung des Passus „Familiennachzug“ im Art. 8 sowie einer Reform von Art. 3 (Abschiebeverbot in Folterstaaten) – soll natürlich nicht die hohe moralische Stellung der Europäischen Menschenrechte hinterfragt oder sogar relativiert werden, sondern nur dem offenkundigen Missbrauch ein massiver Riegel vorgeschoben werden.
Für eine ausführliche Darstellung der Asylproblematik in all seinen Facetten ist ein Videobeitrag aus Gründen seiner zeitlichen Beschränkung nicht geeignet, daher wurde auch eine ausführliche Broschüre verfasst und mit Tabellen und Statistiken reichlich unterfüttert, sodass jedermann seine eigenen Schlüsse daraus ziehen kann, wenn ihm meine Schlussfolgerungen als zu überzeichnet erscheinen lassen. Mit der Auslieferung kann in einigen Wochen begonnen werden.
In den darauf folgenden Wochen folgt dann der zweite Teil unserer Auswertungen. Hierbei haben wir uns mit einer besonders wichtigen Frage beschäftigt: Was kosten uns die Asylmigranten und was bringen sie uns letztlich?
Wenn Sie – gegen eine kleine freiwillige Spende – eine Broschüre beziehen wollen, dann schicken Sie uns doch ein E-Mail mit den für einen Versand erforderlichen Angaben. Ebenso, wenn Sie umfassend und prompt über die Aktivitäten der 5-Sterne für Österreich informiert werden. Vor allem dann, wenn Sie in Wien wohnhaft sind. Nächstes Jahr finden in Wien Landtagswahlen statt. Wir suchen noch Mitstreiter. Wir haben nämlich ungleich mehr zu bieten. Siehe „Unser Programm 2024“ auf dieser Website.
E-Mail:
fuenf-sterne-oesterreich@hotmail.com
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