Youtube-Video: Was kosten uns die Flüchtlinge und was bringen sie uns?
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„Sie kosten uns einfach viel, zu viel und bringen uns gar nichts – außer steigender Kriminalität !“ Solches ist fast überall zu hören.
Um aber diese Frage seriös beantworten zu können, muss ich als Erstes in Erfahrung bringen, wie viele Flüchtlinge unser Land aktuell beherbergt.
Darüber gibt die Statistik Austria detailliert Auskunft. Die sechs islamischen(!) Nationalitäten wie Syrer, Afghanen, Bürger der Russischen Föderation ( sprich: Tschetschenen), Iraner, Iraker sowie Somalier, die ungefähr 90 Prozent aller Asylwerber in unserem Land stellen, sowie die 80.665 Vertriebenen aus der Ukraine zählten am 1. Jänner 2024 genau 304.559 Köpfe. Vor etwas mehr als zwanzig Jahren, am 1. Jänner 2002, waren es nicht mehr als 15.443 Personen. Eine Zunahme auf das Zwanzigfache!
Die Kosten der öffentlichen Hand sowie die durch die Erwerbsarbeit der Flüchtlinge erwirtschafteten Einnahmen für die öffentliche Hand in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sollen in Form eines Frage-Antwortspiels beleuchtet werden.
Vier Fragen dazu und die fünfte Frage beinhaltet dann eine kleine Aufforderung an Sie:
1. Frage: Was kosten uns die Flüchtlinge wirklich?
Antwort: Das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut ECO-Austria hat für die Jahre 2015 bis 2025 eine umfangreiche Kosten-Nutzenanalyse über Asylmigranten und Vertriebene aus der Ukraine erarbeitet. Für das letzte berechenbare Jahr 2022 (die drei Jahre danach dienten dann der Prognose) wurden die direkten Kosten der öffentlichen Hand für die Migration der Flüchtlinge insgesamt mit exakt 3.170 Millionen Euro beziffert.
In der nun folgenden Tabelle werden die einzelnen Kostenposten detailliert dargestellt.
Hinzu kommen noch horrende indirekte Kosten wie jene für die Polizei, Justiz und Gefängniswesen aufgrund rasant steigender Ausländerkriminalität und für die Abwicklung der Asylverfahren als solche, fürs Grenzmanagement, für NGOs und Gratis-Rechtsberatung sowie für vieles anderes mehr. Eine halbe Milliarde Euro jährlich dafür ist wahrlich nicht zu knapp bemessen.
2. Frage: Was steuern die Flüchtlinge zum Gemeinwohl in unserem Land bei?
Antwort: Die Erwerbstätigkeit der Flüchtlinge führen für die öffentliche Hand zu Einnahmen in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – und zwar im Einzelnen zu Konsumsteuern, Lohn- bzw. Einkommensteuern, Lohnsummensteuer, Unternehmenssteuern sowie zu Sozialversicherungsbeiträgen.
Während von ECO-Austria die Kosten der öffentlichen Hand für die Flüchtlinge detailliert und nachvollziehbar berechnet und beschrieben wurden, hat man die Leserschaft bezüglich der Einnahmen für die öffentliche Hand nach einer Beschäftigung der Flüchtlinge nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ vor vollendete Tatsachen gestellt. Man hat sich nämlich auf ein ökonometrisches Modell versteift, das eher einer doppelten „black box“ ähnelte, da weder Angaben bezüglich Eingabe noch Berechnungen dazu vorgelegt wurden. Es wurden lediglich – ohne Kommentar – die Ergebnisse der Schätzungen hin geknallt.
Die dafür notwendigen Berechnungen mussten daher von uns vorgenommen werden, die in jedem einzelnen Schritt nachrechenbar und natürlich auch kritisierbar sind.
Ad Konsumsteuern
Das Konsumverhalten von Flüchtlingen ähnelt jenem älterer Menschen. Ihr „Warenkorb“ besteht nämlich vornehmlich aus Ausgaben für Wohnung, Energie, Pflege, Nahrungsmitteln u.a.m., worauf in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer – anfallen.
Laut ECO-Austria wurden 2022 durch die Flüchtlinge 52.000 Arbeitsplätze geschaffen. Und die dadurch erwirtschafteten Einnahmen führten zu Konsumsteuern in der Höhe von 652 Millionen Euro. Dies würde aber bedeuten, dass jeder in diesem Jahr 2022 beschäftigte Flüchtling ein Netto-Jahreseinkommen von € 63.000,– (monatlich € 5.200) erzielte, was aber völlig aberwitzig ist.
Dabei blieb noch völlig ausgeklammert, dass Flüchtlinge nur den kleineren Teil ihrer legalen wie auch illegalen Einnahmen in Österreich ausgeben. Der Großteil ist nämlich den Überweisungen an Familie und Verwandte im Ausland sowie dem Abstottern der Schulden bei den „Schleppern“ geschuldet.
Wir hingegen gingen vielmehr in unseren Berechnungen von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von € 1.000,– (Jahreseinkommen: € 14.000,–) aus, das voll(!) in den Konsum in Österreich gesteckt wurde. Unter diesen – eher großzügig bemessenen Annahmen – ließen sich für das Jahr 2022 132 Millionen Euro an Konsumsteuern berechnen.
Ad Einkommensteuer (Lohnsteuer) sowie Lohnsummensteuer
Von den im Jahr 2022 um die 52.000 durch die Flüchtlingsmigration geschaffenen Arbeitsplätzen waren ungefähr 5.000 für selbständige Tätigkeiten sowie 47.000 für unselbständige Beschäftigungen reserviert.
Betrachten wir als Erstes die selbständigen Tätigkeiten, die vornehmlich Scheinselbständigkeiten (d. h. weisungsgebundene Arbeiten ohne Sozialversicherung) sind bzw. einen erster Einstieg in den Erwerbsmarkt bilden – ohne dass sich nur ein Cent in den Kassen der Sozialversicherungen bzw. des Fiskus finden ließe. Die Leistungen der Krankenkassa werden dann ohnedies über die bedarfsorientierte Mindestsicherung abgesichert. Aufgrund des Freibetrages von 10.337 Euro im Jahr 2022 wurde nur für die wenigsten dieser Selbständigen eine Einkommensteuer fällig.
Wenden wir uns nunmehr den 47.000 unselbständig Beschäftigten zu. Selbst bei einem für Flüchtlinge eher großzügig bemessenen monatlichen Salär in der Höhe von € 1.222,– brutto fällt wegen des Absetzbetrages keinerlei Lohnsteuer an. Wir haben aber in unsere Berechnungen eine zusätzliche Überlegung eingebracht, dass nämlich ein Fünftel der Flüchtlinge mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von ungefähr € 2.500,– sehr wohl besser dotierte Posten bekleidete. Dadurch wären ungefähr 26 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen des Fiskus gespült worden.
Des Weiteren wurden für die 47.000 unselbständig Beschäftigten ungefähr 24 Millionen Euro Lohnsummensteuer berechnet, sodass sich beide Kostenposten zu einem Gesamtbetrag von 50 Millionen Euro addieren ließen.
Ad Sozialversicherungsbeiträge
Hierbei soll wiederum für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge unser Musterbeispiel herangezogen werden: 47.000 unselbständig Beschäftigte, durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt € 1.221 sowie Dienstnehmer- und Dienstgeber-Beitragssätze von 40,53 Prozent zusammen gezählt. Und dies vierzehn Mal im Jahr – incl. der beiden Sonderzahlungen.
Gemäß obiger Annahmen ließen sich für das Jahr 2022 ungefähr 326 Millionen Euro berechnen, die die Flüchtlinge in die Kassen der Sozialversicherung spülten, was – wohlgemerkt – immer noch eine sehr optimistische Schätzung darstellt.
ECO-Austria wies aber für das Jahr 2022 606 Millionen Euro aus, die die Flüchtlinge vorgeblich an die Sozialversicherung abführten. In diesem Fall hätten die monatlichen Durchschnittsgehälter bzw. –löhne bei 2.250,– Euro brutto liegen müssen. Und dies wiederum für alle 47.000 unselbständig Beschäftigten für alle zwölf Monate des Jahres 2022.
Ad Unternehmenssteuern
Da völlig unbekannt ist, wie viele der 47.000 unselbständig Beschäftigten in einer körperschaftspflichtigen Kapitalgesellschaft beschäftigt waren, zumal viele Kapitalgesellschaften ohnehin nur eine Mindestkörperschaftssteuer von einigen tausend Euro zu entrichten haben, und zudem ein schlüssiger sowie nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der Zahl der Beschäftigten und einer erhöhten Gewinnerzielung nicht direkt nachweisbar ist, konnte hierfür auch keine Plausibilitätskontrolle vorgenommen werden.
3. Frage: Wie hoch sind dann die Nettokosten – Kosten minus Einnahmen?
Antwort: Im Modell von ECO-Austria wurden für das Jahr 2022 1.553 Millionen Euro an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgewiesen, die Asylmigranten und Vertriebene durch ihre Beschäftigung vorgeblich in die Kassen der öffentlichen Hand abführten.
Selbst unter Einbezug der letztlich nicht überprüfbaren „Unternehmenssteuer“ (Körperschaftsteuer) in die erzielbaren Einnahmen erbrachte unsere Plausibilitätskontrolle, die in jedem einzelnen Berechnungsschritt kontrollierbar ist sowie natürlich auch kritisiert werden kann, nur 624 Millionen Euro. Und ohne die ominöse Unternehmenssteuer: 508 Millionen Euro!
Die Fehlschätzung von ECO-Austria beläuft sich folglich für das Jahr 2022 auf (fast) eine Milliarde Euro (exakt: 929 Millionen Euro bzw. 1.045 Millionen Euro). Von einem „Selbstläufer“ daher keine Spur!
Die Direktkosten für Flüchtlinge beliefen sich im Jahr 2022 – laut ECO-Austria – auf 3.170 Millionen Euro. Ihren Berechnungen zufolge betrug die Unterdeckung (Aufwände der öffentlichen Hand minus Einnahmen durch die Flüchtlinge) genau 1.617 Millionen Euro, nach unseren Berechnungen waren es aber 2.667 Millionen Euro.
Ein fettes Minus von fast drei Milliarden Euro, das hier schlagend wurde. Und dies ansteigend für alle Jahre danach!
4. Frage: Ist es statthaft, einen Zusammenhang zwischen unserem ausufernden Budgetdefizit und den horrenden Kosten für die Flüchtlinge herzustellen?
Antwort: Es fügte sich daher trefflich, dass der Präsident des Fiskalrates, Christoph Badelt, die Bundesregierung ermahnte, dass das Budgetdefizit für das Jahr 2024 fast vier Prozent und das nächste Jahr darauf sogar über vier Prozent des BIPs betragen werde, wodurch für die kommenden Jahre ein Sparpaket in der Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro jährlich schlagend wird, um den Maastricht-Kriterien von drei Prozent des BIPs Staatsverschuldung Genüge zu leisten.
Ein jährliches Sparpaket von vier bis fünf Milliarden Euro versus – ebenso jährlich ansteigend – über drei Milliarden Euro Netto-Kosten für Asylmigranten sowie für Vertriebene aus der Ukraine!
Friedrich Merz, Oppositionsführer der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, hat jedenfalls einen direkten Zusammenhang zwischen einem ausufernden deutschen Budgetdefizit und den Flüchtlingen in seinem Land thematisiert!
Und wie beurteilen Sie persönlich die Notwendigkeit eines Sparpaketes und die jährlich anfallenden horrenden Kosten für Flüchtlinge in unserem Land?
5. Frage: Was aber müssen Sie unbedingt tun?
Antwort: Die 5-Sterne-für-Österreich haben am 12. Juli dieses Jahres beim Bundesministerium für Inneres ein Volksbegehren eingebracht, das einen praktikablen Vorschlag zur Eindämmung der Asylanten-Springflut nach Österreich enthält. Unterstützungserklärungen können entweder ONLINE oder auf jedem beliebigen Gemeindeamt abgegeben werden.
Text des Volksbegehrens!
Mit der Forderung eines Austritts aus der Europäischen Menschenrechtskonvention – und zwar bis zur Abschaffung des Passus „Familiennachzug“ im Art. 8 EMRK sowie einer Reform von Art. 3 (Abschiebeverbot in Folterstaaten) – soll natürlich nicht die hohe moralische Bedeutung der Europäischen Menschenrechte hinterfragt oder sogar relativiert werden, sondern nur einem offenkundigen Missbrauch ein massiver Riegel vorgeschoben werden.
Ich bitte Sie daher, im Rahmen Ihrer privaten, beruflichen wie auch politischen Möglichkeiten dieses, für unser Land so notwendige Volksbegehren zu unterstützen, um zukünftig der österreichischen Asylpolitik einen besseren Weg als bisher weisen zu können.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
Ihr Dr. Kurt Traar
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