
Was wird sein in 25 Jahren, wenn die Migrantenflut weiterhin an die Mauern unserer Stadt brandet und der Migrantenberg von Jahr zu Jahr höher und höher wird?
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Wien ist zwar von alters her eine Einwanderungsstadt und beherbergt aktuell Menschen aus fast 190 Ländern. Jeder zweite Bewohner der Stadt wurde entweder selbst im Ausland geboren oder ein Elternteil von ihm. Sie werden in der Statistik als Personen mit Migrationshintergrund bezeichnet.
Damit endet aber ihre statistische Erfassung, weil man davon ausgeht bzw. vielmehr davon ausging, dass sich Migranten in der dritten Generation bereits assimiliert haben. Dies mag zwar in Zeiten der alten Monarchie mit der dominierenden deutschen Leitkultur in Wien stimmig gewesen sein. Nichts ist heutzutage mehr falsch als dies! Migranten – vor allem aus den islamischen Ländern – sind über Generationen hinweg mit ihrer Religion und Kultur ihres Herkunftslandes über TV, Printmedien und den vielen Verwandtenbesuchen eng verbunden. Ihr ganzes Leben in Wien spielt sich innerhalb ihrer national-religiösen Gemeinschaft („Community“) ab. Daher darf es nicht verwundern, dass jeder zweite Volksschüler in Wien nicht ausreichend Deutsch beherrscht, um dem Unterricht in seiner Schule folgen zu können.
Zählt man daher die dritte und vierte Generation der Migranten – bei den Türken gibt es bereits die vierte Generation im Volksschulalter – hinzu, dann erhöht sich der Anteil an Migranten um weitere dreizehn Prozent. Dieser Prozentsatz entspricht jenem der zweiten Generation. Dadurch erhöht sich ihr relativer Anteil auf über 60 Prozent, der im Laufe der Jahre weiter ansteigen wird.
Mit anderen Worten: Bereits jetzt sind zwei von drei Bewohnern der Stadt – und zwar bis zu dritten Generation – den Migranten zuzuordnen!
Einer 2021 von Statistik Austria durchgeführten Mikrozensuserhebung zufolge sind 29 Prozent der Migranten Moslems. Und – wie bereits ausgeführt – weisen 63 Prozent der Bewohner der Stadt einen Migrationshintergrund auf. Dies ergibt somit rechnerisch einen Moslemanteil von ungefähr 20 Prozent.
Der stete Zuzug von Asylmigranten in die Stadt (davon sind 90 Prozent Moslems), ihr Kinderreichtum sowie das Wegsterben der autochthonen Bevölkerung (auch BIO-Österreicher wie BIO-Gemüse – bodenständig und heimisch – genannt) werden der Stadt in den nächsten Jahrzehnten eine Moslemmehrheit bescheren.
Und dies muss auch einmal ausgesprochen werden. Asylanten dürfen sich nach Abschluss des Asylverfahrens ihren künftigen Wohnort aussuchen. Da es keine Residenzpflicht gibt, wird es daher meistens Wien sein.
Beginnen wir nun mit unserer Geschichte, wobei nicht so sehr ihr Ende zählt als vielmehr der Weg dorthin. Die einzelnen Schilderungen sind aber keineswegs Ausfluss einer blühenden Fantasie, sondern durchwegs die Fortschreibung empirisch abgesicherter und belegbarer Fakten.
Welche Entwicklung mit Endpunkt 2050 ist für Wien unter der Annahme einer Fortführung der derzeitigen offiziellen Migrationspolitik anzunehmen?
A. Eine Dystopie – das beklemmende Gegenstück zu einer hoffnungsfroh stimmenden Utopie
Das Leben – auch in einer Großstadt – verläuft völlig im Einklang mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Seit den Zwanziger Jahren im neuen Jahrhundert kam es zu einer Renaissance national-autoritärer und religiöser Werte. Nicht nur in den islamischen Ländern, sondern auch in den USA und in Europa. Selbst in Israel wurde ein auf der Halacha fußender jüdischer Staat errichtet. Halacha ist das jüdische Sittengesetz mit den 613 Geboten.
Der Islam lässt sich in eine Vielzahl unterschiedlicher religiöser Strömungen, Gruppierungen und Auslegungen des Korans untergliedern.
Umso erstaunlicher war ihr Zusammenschluss zu einer politischen Kraft, der Islamischen Union (Kurzbezeichnung der Partei: IU).
In Wien erreichte sie seit Jahren um die 30 Prozent der Wählerstimmen. Die vom ehemaligen Kärntner Landeshauptmann, Jörg Haider, in seinem Bundesland eingeführte Direktwahl der Bürgermeister wurde von der Islamischen Union aufgegriffen und sie stellt mit Unterstützung konservativer christlicher Kreise seit Jahren den Bürgermeister in der Stadt.
Basierend auf einer Erhebung der Religionsbekenntnisse in den öffentlichen Schulen Wiens im Schuljahr 2023/24 durch die Wiener Bildungsdirektion wurde eine Gliederung der Wiener Stadtbezirke nach religiösen Kriterien vorgenommen.

Jene Bezirke der Stadt, in denen im Erhebungsjahr 2023/24 mehr als 50 Prozent der Schüler in den Öffentlichen Schulen Moslems waren, wurden zu STAN-Bezirken zusammengefasst, in denen islamisches Recht, d.h. die Scharia, voll zur Geltung kam. Das Wort „STAN“ stammt aus dem Persischen und besagt Ort oder Land. Beispielsweise Usbekistan usw..
Dazu zählten Bezirke wie Brigittenau (Spitzenreiter mit fast 70 Prozent muslimischer Schüler), Margareten, Favoriten, Simmering, Meidling, Ottakring, Rudolfsheim/Fünfhaus sowie Teile von Floridsdorf.
Es wurden auch sogenannte KATH-Bezirke eingerichtet, in denen überschritt der Anteil an Moslems nicht bzw. kaum die 25-Prozent-Marke. Dazu zählten die Bezirke Hietzing, Innere Stadt, Josefstadt, Währing, Wieden, Neubau, Mariahilf und Döbling. Die restlichen Bezirke werden verwaltungstechnisch von den STAN-Bezirken mit betreut.
Der hier beiliegenden Tabelle kommt auch eine praktische Bedeutung zu. Besorgte Eltern können sich jene Bezirke heraussuchen, wo sie noch ihre Kinder in eine öffentliche Schule schicken können.
Streiflichter zum Scharia-Alltag in den STAN-Bezirken:
1. Die meisten Kirchen wurden geschlossen oder in islamische Gebetshäuser umgewandelt. Dabei orientierte man sich an historischen Vorbildern aus der Frühzeit des Islam: zunächst wurden für die Gläubigen in den christlichen Kirchen eigene Gebetsnischen eingerichtet, danach wurden dann die Christen ausgesperrt.
2. Einhaltung und Fehlverhalten bei der Ausübung der Scharia, vom wahren Leben eines Gläubigen, wird von eigens dafür bestellten Friedensrichtern überwacht und auch sanktioniert. Sie beraten und urteilen auch in Fragen des Zivilrechtes wie bei Kaufverträgen, Erbschaften, Scheidungen usw.. Selbst bei Gewaltverbrechen bilden sie die erste Anlaufstelle.
3. Die Rolle der Frau wird gemäß islamischer Tradition neu bestimmt: a. Väter oder Ehemänner überwachen ihre Töchter und Ehefrauen, bis hin zum Recht auf körperliche Züchtigung, aber in Maßen wie bereits im Koran festgelegt, b. Die Ausübung eines Berufes, Eröffnen eines eigenen Bankkontos sowie der Erwerb eines Führerscheines sind für Frauen an die Einwilligung ihrer Männer gebunden, c. Die Einhaltung der Kleidervorschriften wie z. B. eines Hijabs – langärmeliges Kleid – und Kopftuch werden von einer eigenen Sittenpolizei überwacht.
4. Strenge Einhaltung der Halal-Gebote. Kein Schweinefleisch und kein Alkohol. Auch kein Verzehr von Haram-Speisen oder Trinken von Haram–Getränken im öffentlichen Bereich.
5. Mit dem österreichischen Recht kollidiert allerdings die Übernahme einer gesetzlichen Bestimmung aus dem Iran bezüglich des heiratsfähigen Alters beider Geschlechter – 13 Jahre für Mädchen und 15 Jahre für Burschen.
6. Gemeinsamer Unterricht von Burschen und Mädchen findet nicht mehr statt. Burschen werden von Männern unterrichtet und Mädchen von Frauen. Ablehnend eingestellt ist man auch gegenüber einem Turnunterricht für Mädchen, da laut einem medizinischen Gutachten die Gefahr besteht, dass eine exzessive Ausübung des Sports zum Verlust der Jungfernschaft führen kann. Verworfen wurde aber das Konzept pakistanischer Koranschulen, demzufolge sich die schulische Bildung für Mädchen auf das Auswendiglernen der Suren des Korans beschränken sollte.
7. Über alle Religionsgrenzen und Bevölkerungsgruppen hinweg wird aber das Strafrecht in der Scharia begrüßt. Islamischer Terror kam nämlich völlig zum Erliegen und drakonische Strafen schreckten viele Kriminelle ab. So wird Dieben – als Höchststrafe allerdings – eine Hand abgehackt. Bereits eine solche Androhung entfaltete ihre Wirkung. Islamisch motivierte Attentate wurden auch deshalb gestoppt, weil der Hauptgrund für einen Heiligen Krieg (Dschihad) in einer muslimischen Stadt entfiel. Ein muslimisches Wien als ein nachahmenswertes Vorbild für andere Städte unseres Landes?
In den Mischbezirken sowie in den „katholischen“ Bezirken gilt die Scharia nur für Moslems, deren Einhaltung von Friedensrichtern und Sittenpolizisten im öffentlichen Bereich und in den öffentlichen Schulen überwacht wird.
In den KATH-Bezirken hat man aber die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und die Rückbesinnung auf ein umfassendes christliches Leben eingeleitet.
Bernd Gast hat auch einen Vorschlag eingebracht! Bitte, klicken Sie an!
Drei mal „Hoch Islam“ – Mann.Problem.Gelöst – Satire-Song – YouTube
B. Eine realistische Utopie
Wien ist Wien geblieben. Die Stadt hat zwar ebenfalls einen muslimischen Bürgermeister, der sich aber ähnlich moderat wie der muslimische Lord Mayor von London gibt.
Eine Vielzahl von Maßnahmen innerhalb der EU, nicht zuletzt der Zusammenschluss der Willigen aus Deutschland, den Beneluxländern sowie skandinavischen Staaten – alles Nettozahler in der EU – hat zu einer nachhaltigen Reform des Migrationsrechts in der EU geführt.
In Österreich wurde durch das 5-Sterne-für-Österreich-Volksbegehren „Austritt Europäische Menschenrechtskonvention“ eine breite Diskussion über die sträfliche Asylpolitik der Regierungen seit 2015 angestoßen.
Streiflichter zu einer realistischen Utopie:
1. Ein Bündel konzertierter Aktionen hat letztlich zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge geführt. Zudem konnte der sich seit 2015 auftürmende Berg von mehr als 150.000 Asylanten, die es abzuschieben galt, deutlich abgebaut werden. Hierbei handelte es sich um Asylwerber mit einem negativen Bescheid sowie um subsidiär Schutzberechtigte.
2. Die religiösen Trennlinien bestehen zwar noch, sie konnten auch nicht überwunden werden. Ein friedliches Nebeneinander der Religionen wird aber dennoch gelebt.
3. Durch viele vertrauensbildende Maßnahmen hat sich unter den Migranten ein Wir-Gefühl heraus gebildet, das sich vor allem bei erfolgreichen internationalen Auftritten unserer Fußball-Nationalmannschaft einstellt.
4. Auch der Islam konnte sich unter dem säkularen Dach unserer offenen und demokratischen Gesellschaft einbringen. Religion wird immer mehr zur Privatsache erklärt.
5. Vor allem islamische Jugendliche beginnen zu begreifen, dass zwischen der Konsumgesellschaft, die sie doch so sehr lieben, und unserer offenen Gesellschaft ein enger Zusammenhang besteht.
6. Wenngleich sehr zögerlich setzt auch eine Umwertung der Werte ein: Gleichbehandlung sowie Gleichstellung der Frauen, Anerkennen demokratischer Werte, Wertschätzung manueller Arbeit sowie fundierter Schulbildung – auch für Mädchen.
7. Längere Schulausbildung, Aufnahme der Berufstätigkeit sowie Selbstbestimmung der Frauen haben zu einem Sinken der Geburtenrate geführt. Die Einkind- oder auch die Zweikinderfamilie wird immer mehr zur Norm. Kinderlosigkeit in der Ehe ist auch keine Schande mehr!
8. Eine Vielzahl von Beschäftigungsprogrammen und vertrauensbildender Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Jugendkriminalität sowie des islamischen Terrorismus geführt.
9. Ein Aufgehen in der österreichischen Gesellschaft war hingegen nicht zu erwarten. Die Migranten blieben in ihren jeweiligen religiösen und nationalen Gemeinschaften eingebettet. Diese Parallelgesellschaften erfüllen aber durchaus folgende Voraussetzungen: a) Selbstbestimmung und Gleichstellung der Frauen in Familie, Beruf und Ausbildung; b) weitgehende Integration in die Erwerbsgesellschaft; c) Rückzug der Religion in den privaten Raum, d) keine Missionierung bei der Mehrheitsbevölkerung und e) Abschwören jeglicher Gewalt!
Aber wir leben noch nicht im Jahr 2050, sondern schreiben das Jahr 2025. Noch ist der Bevölkerung die Tragweite der Islamisierung unseres Landes nicht bewusst.
Die 5-Sterne-für-Österreich haben am 12. Juli des abgelaufenen Jahres beim Bundesministerium für Inneres ein Volksbegehren eingebracht, das einen praktikablen Vorschlag zur Eindämmung der Asylanten-Springflut nach Österreich enthält. Unterstützungserklärungen können entweder ONLINE oder auf jedem beliebigen Gemeindeamt abgegeben werden.
Text des geplanten Volksbegehrens

Mit der Forderung eines Austritts aus der Europäischen Menschenrechtskonvention – und zwar bis zur Abschaffung des Passus „Familiennachzug“ im Art. 8 sowie einer Reform von Art. 3 (Abschieben in Folterstaaten) – soll natürlich nicht die hohe moralische Bedeutung der Europäischen Menschenrechte hinterfragt oder sogar relativiert werden, sondern nur einem offenkundigen Missbrauch ein massiver Riegel vorgeschoben werden. Mit der Einleitung dieses Volksbegehrens wird auch die berechtigte Hoffnung verbunden, dass dadurch in unserem Land eine parteienübergreifende, sachliche Diskussion über Asylmigration eingeleitet wird, fernab jeglicher Ächtung als demokratiefeindlich oder gar als rechtsextrem.
Einen schönen Tag noch und bleiben Sie den 5-Sternen gewogen. Dies wünscht Ihr Dr. Kurt Traar
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