Erwartungen der „5 Sterne für Österreich – Partei“ an unsere Politiker!

 

Dieser Abschnitt  bildet trotz seiner Kürze das Herzstück der Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich“ und wird ständig überarbeitet.

Fünf Prinzipien bilden die Leitlinien, die zwar immer wieder umformuliert und neu gefasst,  aber nicht verwässert werden dürfen:

  • Politik darf nicht zum Beruf werden!

  • Politik darf keine Quelle des Reichtums sein!

  • Politik ist eine Tätigkeit auf Zeit!

  • Politiker haften für ihre Tätigkeit!

  • Politiker müssen mit den Steuergeldern sparsam umgehen!

 

Beschreibung der fünf Prinzipien:

  1. Politiker dürfen nicht  mehr als zwei Legislaturperioden ihr Amt ausüben!  

    Nicht nur in Frankreich hat sich eine Politikerkaste herausgebildet. Ihre politischen Parteien mögen zwar neu sein, aber das Personal, Absolventen der französischen Eliteschulen, ist es nicht. Der nunmehrige Präsident E. Macron wie auch der vormalige  Hollande sind Absolventen dieser Elite – Schulen, die trotz Aufnahmeprüfungen vorwiegend nur die Sprösslinge des Establishments besuchen. Bei uns ist es zwar mehr die Ochsentour über Ortsorganisationen, Kammern und Bünde. Aber auch in Österreich gibt es familiäre „Traditionen“!  Wenn aber die Politik kein lebenslanger Beruf mehr sein wird, dann können sich auch keine Seilschaften herausbilden und die Korruption kann auch eingedämmt werden.

  2. Die Politik darf nicht der persönlichen Bereicherung dienen.

    Es ist daher falsch, von einer leistungsgerechten Entlohnung in der Politik zu sprechen. Politik ist Dienst am Gemeinwohl! Man ist nur der „res publica“ verpflichtet. Politiker dürfen nicht nur, sie müssen sogar einen bürgerlichen Zweitberuf auf Teilzeit ausüben, um nicht die Verbindung mit den arbeitenden Menschen zu verlieren. Halbe Gage für Politiker, nicht mehr als  € 10.000,– brutto monatlich.   5-Sterne Politiker müssen die zweite Hälfte ihres Einkommens aus der Politik für soziale und politische Projekte der 5-Sterne-Bewegung spenden.

A2 Haut ab ihr ...

3. Haftung der Politiker nach dem Aktienrecht – mit Abschluss einer Versicherung- , auch bei einem nicht schuldhaften Verhalten.

 4. Halbierung der jährlichen Parteienförderung mit der Festlegung einer Obergrenze von derzeit € 209 Millionen jährlich auf  € 100 Millionen.  Die bevölkerungsmäßig zehnmal so große Bundesrepublik Deutschland hat für die Förderung der politischen Parteien in Bund und Länder eine absolute Obergrenze von 160,5 Millionen € jährlich festgesetzt. Die 5-Sterne-Partei wird nur die Hälfte der ihr zustehenden Parteienförderung annehmen und den verbleibenden Teil sozialen und politischen Projekten zuführen.

5. Begrenzung der Parteispenden auf € 50.000. Und dann nur von natürlichen Personen. Veröffentlichung der Spender im Internet, sofern diese damit einverstanden sind.

Wenn Sie sich dazu oder auch über andere große politische Fragen in unserem Land etwas genauer informieren wollen, dann sollten Sie die Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich “ lesen, die als pdf-File vorliegt und bequem gelesen oder herunter geladen werden kann.

Broschüre 4 der 5 Sterne 3.10.2017

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