Erbschaftssteuer in Österreich

Einzelne Österreicher werden immer reicher, aber niemand unternimmt etwas dagegen. Dies stört aber den sozialen Frieden in unserem Land!

Ökonomen der Linzer Johannes Kepler Universität haben, basierend auf den neuesten Daten der Oesterreichischen Nationalbank (2016) berechnet, dass…

  • 1 % (die Reichsten) bereits über 40,5 % des österreichischen Nettovermögens verfügen, aber …

  • 50 % (die „Ärmsten“) nur über 2,5 % disponieren können.

Eine gerechtere Gesellschaft kann nur durch Vermögenssteuern, die diesen  Namen auch verdienen, erreicht werden.

Dazu zählt vor allem eine Erbschaftssteuer, die – nach britischem Vorbild – eine 40-prozentige Besteuerung des privaten Vermögens ab € 1.000.000,– vorsieht.

 

 

 

A. Warum ist eine Erbschaftssteuer nach britischem Vorbild gerecht?

Enorme Vermögen werden in den meisten Fällen nicht durch eigene Leistung errungen, sondern ererbt. Ökonomen sprechen daher davon, dass es einer auf Leistung aufgebauten Gesellschaft nachhaltig schade, wenn sich allzu viele Erben auf dem Geld ihrer Eltern ausruhen können.

Der britische Philosoph John Stuart Mill forderte bereits 1848 eine progressive Erbschaftssteuer.

Derzeit besteht in Großbritannien, wenn man von Ausnahmefällen wie z.B. für Ehegatten absieht, folgende Erbschaftsregelung: der private Nachlass bleibt mit einem Grundbetrag von 325.000 GBP (2009) oder damals in etwa 360.000 € steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf den Nachlass insgesamt, nicht jedoch auf den/ die Erben.

Der übersteigende Betrag ist mit einem Steuersatz von 40 % (!) zu versteuern.

Die leiblichen Kinder sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. 

In Österreich hingegen wurde die Erbschaftssteuer ausgesetzt. An ihrer Stelle ist eine Grunderwerbssteuer zu entrichten. Bemessungsgrundlage bildet der Verkehrswert. Für die ersten € 250.000,– beträgt der Steuersatz 0,50 %; für die weiterführenden € 150.000,–  2,00 % und danach 3,50 %.

 

B. Die „ 5 – Sterne – Partei für Österreich „ fordert daher:

 Wir fordern ein Erbschaftssteuerrecht nach britischem Vorbild.  

Privates Vermögen jeglicher Art bis zu € 1.000.000,– (Verkehrswert oder Kaufpreis) wäre nach der österreichischen Regelung zu versteuern.

Bei darüber hinausgehenden Beträgen käme aber der britische Steuersatz von 40 % zur Anwendung!

Diese Erbschaftsreglungen gelten  aber  nur für die privaten Vermögen, aber nicht für Firmen- bzw. landwirtschaftliche Vermögen. Diese sollen unbeschadet irgendwelchen steuerrechtlichen Bestimmungen vererbt werden dürfen. Denn nichts ist schwieriger, als einen geeigneten Nachfolger in der eigenen Familie zu finden. 

 

 

 

Um aber zu verhindern, dass bei größeren Vermögen über € 1.000.000,– die „Erbschaftssteuer“ umgangen wird, muss auch die Schenkungssteuer analog dazu mit  der 40-prozentigen Besteuerung über € 1.000.000,– gestaltet werden.

 

C. Verlogene Einwände

Dr. Stummvoll, ehemaliger Staatssekretär der türkisen Partei, behauptete  in einer bezahlten Anzeige in der Kronenzeitung zwar, dass eine Einführung der Erbschaftssteuer mit einer nachhaltigen Besteuerung aller Vermögen (Immobilien,   Sparguthaben, Wertpapiere) dem Fiskus überhaupt nichts brächte, da es im letzten Jahr der Erbschaftssteuer 2006 lediglich 16 (!) Fälle über eine Million zu versteuernden privaten Erbschaften gegeben hätte.

Es ist mehr als bezeichnend, dass hier „unbewusst“ – ich wüsste hier noch ein ganz anderes Wort – zum einen ein Begriff verwechselt und zum anderen eine Tatsache unterschlagen wurde:

a) Einheitswert versus Verkehrswert

Der Unterschied zwischen Einheits- und Verkehrswert kann ganz einfach am Beispiel meines Elternhauses veranschaulicht werden. Der Einheitswert für mein  Elternhaus mit über 240 qm Wohnfläche und 1.000 qm Grundfläche, zum Großteil aus den 70er Jahren stammend,  betrug ungefähr € 35.000,–.

Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer war bis 2006 der dreifache Einheitswert. Also: € 105.000,–.  Und dies überall in Österreich!

 

 

Aber wie wäre es bei einer Umstellung auf den Verkehrswert, wie es alle Erbschaftsmodelle vorsehen?

Der Verkehrswert für diese, in einer extremen Randlage in Kärnten situierten Immobilie lag bei ungefähr € 160.000,– bis  € 180.000,–, im Großraum Wien oder in Kitzbühel würde sie aber an der  € 1000.000,- – Marke kratzen bzw. sie sogar leicht überschreiten.   

b) In die  damaligen Erbschaftsregelungen wurden nur Immobilien einbezogen

In die damaligen Erbschaftsregelungen wurden nur Immobilien einbezogen, aber nicht Kapitalvermögen, da sie bereits über die KESt. als endbesteuert galten. Selbst die SPÖ mit ihrem sehr moderaten Erbschaftsmodell mit einem gestaffelten Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent ab einem Vermögen von € 1.000.000 auf Erbschaftssteuern kam auf jährliche Einnahmen in der Höhe von 500 Millionen (Presse, 8.10.2017)

 

D. Wer muss sich daher fürchten?

Die SPÖ hat es berechnet und ich schließe mich ihrer Ansicht  an, dass nur 2 % der Bevölkerung davon betroffen seien.

Ich denke auch, dass oftmals nur kleinere Beträge über dieser € 1.000.000-Marke liegen werden, die dann mit einem erhöhten Steuersatz zu versteuern wären.

 

Also nochmals: Wer muss sich wirklich fürchten?

Niemand von den 98 % der österreichischen Bevölkerung!

 

Wenn Sie sich darüber oder auch über die anderen großen politischen Fragen in unserem Land etwas genauer informieren wollen, dann sollten Sie die Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich “ lesen, die als pdf-File vorliegt.

https://5-sterne-oesterreich.at/wp-content/uploads/2017/09/Broschüre-4-der-5-Sterne-3.10.2017.pdf

 

An Kommentaren bin ich sehr interessiert. Wenn Sie zudem mit mir übereinstimmen, dann bitte ich Sie  diesen Blog-Beitrag durch das Anklicken des Facebook – Button in der Titelleiste zu teilen.

 

Wie erbe ich richtig? Eine  kurze Geschichte des Neoliberalismus!

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