Der vorliegende Blogbeitrag bildet den Abschluss zu den beiden Beiträgen mit eigenen Videoeinspielungen auf Youtube:
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Videoblog: Vom Scheitern der muslimischen Integration – Migrationsintegration Teil I
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Videoblog: Migranten gefährden unseren Sozialstaat – „No borders, no welfare state“ – Migrationsintegration Teil II
Wenngleich nicht immer die neuesten Daten herangezogen wurden, so haben die Vorschläge jedoch nichts an Brisanz verloren.
Dieser Blogbeitrag liegt auch am Ende dieser Webpage als pdf-File vor, das bequem heruntergeladen, gelesen und auch ausgedruckt werden kann. Dadurch ist die Lesbarkeit auf Handys deutlich besser!
1. Grundsätzliche Unvereinbarkeit unserer offenen Gesellschaft mit dem Islam
In einer offenen Gesellschaft, wie sie vom bekannten österreichischen Philosophen Karl Popper proklamiert wurde, muss genau festgelegt werden, wer draußen zu bleiben hat und wie drinnen unsere Lebenswelt zu gestalten ist, sodass der soziale Frieden gewahrt bleibt. Durch eine Zangenbewegung von Massenmigration vielfach unqualifizierter Analphabeten und drohender fundamentalistischer Islamisierung besteht nämlich die Gefahr, dass unsere offene Gesellschaft daran zerbricht.
Beispielshaft sollen die Bedrohungen durch den Islam angeführt werden:
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Die Intoleranz des Islams. Wie alle abrahamitischen Religionen, wenn sie nur die Macht dazu haben, duldet auch der Islam letztlich keine Konkurrenzreligionen neben sich.
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Missionierung des Islams mit dem Ziel die Weltherrschaft der Umma, die Gemeinschaft aller Gläubigen, zu erreichen. Moslems teilen die Welt in Dar al-Islam und in Dar al-Harb ein: in den Teil der Welt, der bereits dem Islam gehört, und den Teil, der mit Krieg zu überziehen ist, weil dort die Ungläubigen leben.
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Liberale und reformistische Kräfte finden unter den Muslimen keine Basis. Es gibt keinen und es wird auf Jahrzehnte hinaus keinen liberalen EURO-Islam geben. Die orthodoxen Kräfte und die ausländischen Einflüsse sind einfach zu stark.
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Seriöse Schätzungen und empirische Untersuchungen gehen davon aus, dass zwei Drittel der Muslime bei uns dem politischen Islam zuzurechnen sind. Der Mainstream der Muslime bei uns ist konservativ religiös – und dies bereits in der dritten Generation.
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Vor allem die dritte Generation der Muslime wird bevorzugt – nach ihrem Scheitern in die Erwerbsgesellschaft – von fundamentalistischen Hasspredigern angesprochen und religiös indoktriniert. In vielen Moscheen unseres Landes wird ein streng konservatives Islambild vermittelt und für eine Abschottung plädiert.
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Die Welt wird in „haram“ (das Böse) und in „halal“ (das Gute) zweigeteilt. Muslimische Schüler verstehen beispielsweise nicht, warum sie für die Terroropfer der französischen Wochenzeitschrift „Charlie Hebdo“ (2015) Mitleid empfinden sollen, wenn diese doch mit ihren Karikaturen den Propheten beleidigt haben.
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Das Ziel des politischen Islams ist letztlich – nicht nur bei uns – die Teilhabe an der politischen Macht und die Umgestaltung unserer Gesellschaft im Sinne der Scharia. Dazu bedarf es aber einer genügend großen Zahl von Gläubigen!
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Die Scharia ist nicht nur eine Sammlung religiöser Vorschriften fürs Beten, Fasten, Essen und tägliches Zusammenleben, sondern greift auch massiv in zivilrechtliche Belange beim Erben, in Eheangelegenheiten und Kindererziehung sowie ins Strafrecht ein.
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Es kommt zum Aufbau abgeschotteter Parallelgesellschaften wie am Beispiel der türkischen Community verdeutlicht werden kann: Kontakte nur innerhalb der eigenen Volksgruppe, ausschließliche Nutzung türkischer Medien, Nichtbeherrschen und Verwendung von Deutsch als Umgangssprache und Verheiratung nur innerhalb der eigenen Volksgruppe.
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Apropos Frauen: Unterdrückung, keine Selbstbestimmung, Kinderehen, Zwangsverheiratungen und keine zivilen Rechte. Und bei den Männern: Falsche Ehrbegriffe wie die „Ehre des Mannes liegt zwischen den Beinen der Frauen“.
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Für die islamischen Gesellschaften ist die Ein-Kind-Politik zu fordern. Welche gewaltige Waffe die Demografie für Minderheiten darstellen kann, zeigt der Kosovo. Im 19. Jhdt. bildeten die Serben noch die Bevölkerungsmehrheit und heute liegt ihr Anteil bei einem Prozent. 1948 waren es noch 24%.
Maßnahmen:
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Stopp muslimischer Einwanderung.
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Verbot islamischer Bildungseinrichtungen und islamischer Kindergärten.
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Kampf gegen den politischen Islam heißt auch keinerlei Zusammenarbeit mit muslimischen Organisationen und Verbänden, die durchwegs orthodox ausgerichtet sind und vom Ausland gesteuert werden. Denn die muslimischen Organisationen werden bevorzugt mit orthodoxen Moslems besetzt. Liberale Kräfte kommen nicht zum Zug.
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Ahmed Masour, Autor des Buches „Generation Allah“, tritt für eine Inklusion (Einbezug) muslimischer Jugendliche ein. Und zwar als eine Maßnahme der Gewaltprävention und nicht der Integration.
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2. Unvereinbarkeit unseres Sozialsystems mit der Massenmigration
Der globale UNO-Migrationspakt (Global Compact for safe orderly and regular Migration) signalisiert bereits mit dem Titel einen Paradigmawechsel (Änderung eines bestimmten Verhaltens) in der Migrationspolitik. Den Intentionen in diesem UNO-Pakt zufolge besteht nämlich für jedermann ein grundsätzliches Recht auf Einwanderung in welches Land auch immer – einerlei, ob es sich hierbei um politische, Klima- oder Wirtschaftsflüchtlinge handelt. Die UNO rechnet damit, dass von dieser Regelung 260 Millionen Menschen betroffen sind.
Bereits in der Präambel ist zu lesen, dass Migrationen als etwas Gutes und als Quelle des Wohlstandes und der Innovation angesehen werden muss.
Bezogen auf die Migration der Muslime in unser Land vermag ich die Quelle des Wohlstandes nicht auszumachen. Sie sind nämlich keine Belebung unserer Wirtschaft, sondern vielmehr eine enorme Belastung unseres Sozialsystems.
Von den 23 Zielen, die in diesem Dokument formuliert werden, stoßen gleich mehrere auf völliges Unverständnis:
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Einwanderer müssen den Staatsangehörigen im Einwanderungsland in puncto Gesundheits- und Sozialbereich gleichgestellt sein. Mindestsicherung sofort nach Grenzübertritt für Migranten aller Art?
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Anzustreben ist die völlige Integration und Gleichstellung mit den anderen Staatsangehörigen. Jedermann ist dann bei uns willkommen. Man muss nur die Reise in unser Land schaffen!
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Im Dokument wird zudem noch gefordert, dass in den Einwandererländern das Banksystem für Überweisungen durch die Flüchtlinge optimiert wird. Schon heute sind die Überweisungen der Migranten in ihre Heimatländer höher als die Entwicklungshilfe. Laut Weltbank wurden 2017 nach Nigerien 22,3 Milliarden US-Dollar, Ägypten 18,2 Milliarden, Marokko 7,1 Milliarden und Senegal 2,3 Milliarden von den im Ausland lebenden Landsleuten überwiesen.
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Befürworter verweisen auf die Unverbindlichkeit dieses Paktes. Dieser Zusicherung einer Nicht-Bindung durch das jeweilige Unterzeichner-Land widersprechen aber drei Argumente:
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Wenn beispielsweise ein nationales Gericht über die Abschiebung eines Flüchtlings zu befinden hat, dann kann dieses UNO-Dokument als Auslegungshilfe herangezogen werden.
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Wenn die Mehrheit der Staaten den Richtlinien folgt, dann kann dieser UNO-Migranten-Pakt in Folge als rechtsverbindlich angesehen werden. Siehe dazu die Entwicklung der UNO-Genfer-Flüchtlingskonvention, die 1951 vor allem für Flüchtlinge aus dem kommunistischen Machtbereich erlassen und in den 60er Jahren ohne Not auf die ganz Welt ausgedehnt wurde.
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Von einem solchen Dokument geht eine enorme Signalwirkung aus. Man denke nur an die Folgen der Einladung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015 an Flüchtlinge in aller Welt: „Wir schaffen das!“. Dies hat übrigens auch Boris Johnson bezüglich des „Brexit“ gesagt. Und auch auf Deutsch!
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Maßnahmen:
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Änderung der Genfer-Flüchtlingskonvention: Europäische politische Flüchtlinge müssen in europäischen Ländern untergebracht werden. Und afrikanische politische Flüchtlinge gehören nach Afrika. Grundsätzlich solle es so sein, dass die politischen Flüchtlinge – unter Kostenbeteiligung der EU – in der Nähe ihrer Heimatländer Aufnahme finden sollen. Und zwar im ersten sicheren Land, um die weitere Entwicklung abzuwarten.
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Als Erstmaßnahme wird die Einrichtung von eigenen Ankerzentren oder auf dem Gelände der europäischen Botschaften in afrikanischen Ländern vorgeschlagen, wo die politischen Flüchtlinge ihren Asylantrag einbringen können.
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Langfristig gesehen ist der Islam dem Westen demografisch überlegen. Daher wird man sich durchringen müssen, Muslime den Weg nach Europa zu versperren. Und politisch Verfolgten wird zudem nur ein temporäres Bleiberecht in den Asylländern eingeräumt.
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Kein nachträglicher Beitritt zum UNO-Migrationspakt!
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3. Unvereinbarkeit von Massenmigration und Sozialstaat
3A. Der afrikanische Migrationsmigrationsdruck
Laut dem US-Forschungsinstitut Pew Research würden drei Viertel aller erwachsenen Nigerianer oder Ghanaer auswandern, wenn sie nur die Mittel dazu hätten.
Derzeit leben in Afrika ungefähr 1,2 Milliarden Menschen. In etwas mehr als dreißig Jahren werden es doppelt so viele sein.
Nur diese wenigen ausgewählten statistischen Zahlen verdeutlichen den Migrationsdruck, der auf Europa lastet.
Die Ursache der Massenmigration aus den afrikanischen Ländern ist aber nicht die Armut, die dort herrscht, sondern der Widerspruch zwischen der Erwartungshaltung der Menschen und den realen Möglichkeiten zur Erfüllung ihrer Konsumwünsche. Die weltweiten Kommunikationsmöglichkeiten – vor allem mit Handys – wecken Begierden und niedrige Transportkosten erleichtern eine Auswanderung.
Solange dieses Wohlstandsgefälle zwischen den europäischen und den afrikanischen Ländern besteht, wird es diese immense Sogwirkung geben.
Der Weg zu eigenem Wohlstand in den afrikanischen Ländern wird durch das starke Bevölkerungswachstum zunichte gemacht: So werden sich beispielsweise in 35 Jahren im schmalen Niltal 150 Millionen Menschen drängeln. Um 60 Millionen mehr als heute.
Maßnahmen:
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Durchsetzen einer Ein-Kind-Politik in den afrikanischen Ländern und Abkehr von der Ideologie vieler Kinder zur Altersvorsorge.
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In Europa selbst Abschottung und konsequente Rückführung illegal eingereister Migranten.
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3B. Vom Scheitern österreichischer Abschiebepolitik
2017 wurden 51 % aller Asylanträge positiv beschieden. Im EU-Schnitt waren es nur ungefähr 30 %
Die Zahl der gerichtsanhängigen Verfahren, d.h. Berufungen gegen negative Asylbescheide entspricht inzwischen der Einwohnerzahl von St. Pölten. Die Landeshauptstadt von Niederösterreich hat 58.445 Einwohner. Man kann davon ausgehen, dass praktisch jeder abgewiesene Flüchtling in die Berufung geht, sofern er nicht den Status „eines subsidiär Schutzberechtigten“ erhält oder gegen ein Handgeld freiwillig unser Land verlässt. Erleichtert wird diese Berufungsmanie durch den rechtlichen Gratis-Beistand durch die NGOs, die ihrerseits auch von Steuergeldern unterstützt werden, oder über die Verfahrenshilfe, wenn man sich an die obersten Gerichte wendet.
Mit Stand 30. April 2018 waren 55.459 Asylanträge zu behandeln: Erst- und Zweitinstanz
Österreich ist von sicheren Drittstaaten umgeben. Eigentlich dürfte niemand zu uns kommen. Österreich steht das Recht zu, politische Flüchtlinge in sichere Drittstaaten zurückführen. Man muss allerdings in Erfahrung bringen, über welches Drittland (Slowakei, Ungarn, Slowenien oder Italien) die Flüchtlinge eingereist sind.
Und die Flüchtlinge sind bezüglich ihrer Fluchtroute ab Türkei nicht kooperativ. Hier hilft nur ein verstärkter Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze und eine konsequente Auswertung der Handydaten der Flüchtlinge.
In der Vergangenheit konnten bis zu 90 % der abgewiesenen Asylwerber nicht abgeschoben werden. 2016 und 2017 reisten jeweils 11.000 Personen freiwillig aus bzw. wurden abgeschoben. Und die Zahlen für das Jahr 2018 – nunmehr unter Federführung des ehemaligen FPÖ-Innenministers – waren auch nicht berauschend.
Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2018 war mit 13.000 Abschiebungen bzw. freiwilligen Ausreisen zu rechnen. Eine Steigerung von nur 20 Prozent. Propagiert wurde aber von der FPÖ ein angeblich grandioser Erfolg von + 42 %. Und die Abschiebungen erfolgten in ihrer Mehrzahl in osteuropäische und Balkan-Länder. Eine ehrliche Abschiebepolitik sieht anders aus!
Maßnahmen:
Da eine EU-weite Lösung nicht in Sicht ist, müssen nationale Schritte gesetzt werden.
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Verhinderung illegaler Grenzübertritte durch einen verstärkten Assistenzeinsatz. Die von der ehemaligen Liste Pilz/Jetzt errechneten Aufstellung von ungefähr 54.000 € pro Aufgriff an der Grenze ist deshalb schief, weil diesen Assistenzkosten die jahrelangen Aufenthaltskosten des Flüchtlings in unserem Land gegenüber gestellt werden müssen. Und diese machen ein Vielfaches aus!
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Eine Entscheidung auf einen Asylantrag erfolgte mittels Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Gegen einen negativen Bescheid kann eine Berufung eingelegt werden. Die Abschaffung der Berufung gegen negative Bescheide wird gefordert. Die Entscheidungen sollen von einer Behörde des Innenministeriums wie in den USA vom Immigrantenservice – ohne gerichtlichen Instanzenzug – getroffen werden können.
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Die Abschiebungen von Flüchtlingen mit einem negativen Bescheid müssen sofort vollzogen werden. Die abgelehnten Flüchtlinge sind bis zur Abschiebung in eigenen Transitzonen zu sammeln. Dies gilt ebenso für die anderen Illegalen, die sich unerlaubt in unserem Land aufhalten. Um welche Größenordnung es sich hierbei handelt, zeigt die Statistik Austria mit fast 180.000 Illegalen. Und wie viele werden von der Statistik nicht erfasst? So wird die Zahl der Illegalen (Filipinos, Osteuropäer, Afrikaner) in Israel mit einer ungefähr gleich großen Einwohnerzahl wie Österreich auf 300.000 Personen geschätzt.
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Es ist auch zu hinterfragen, warum sich in den letzten Jahren die Anerkennungsrate von Asylwerbern (+ 60 %) und die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten (+ 200 %) so deutlich erhöht haben. Waren es nur die Übertritte zu einer christlichen Religion und die glaubhafte Vermittlung einer sexuellen Neuorientierung verursachend oder war es schlicht und einfach nur eine Kapitulation der Behörden vor NGOs und Menschenrechtsanwälten?
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Aufheben der rechtlichen Bestimmung, dass nicht in ein Land abgeschoben werden darf, wo den menschenunwürdige Zustände herrschen. Diese Bestimmung ist für EU-Länder sowie für die Herkunftsländer der Flüchtlinge außer Kraft zu setzen.
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Asyl darf nur auf Zeit – auf drei Jahre beschränkt – gewährt werden. Danach muss eine neuerliche Überprüfung des Flüchtlingsstatus erfolgen. Wenn der Flüchtling allerdings eine fünfjährige Vollarbeitszeit nachweisen kann, dann wird ihm ein Daueraufenthalt – die Rot-Weiß-Rot-Karte – eingeräumt. Eine Rot-Weiß-Rot-Karte kann auch für subsidiär Schutzberechtigte – und zwar zu den obigen Bedingungen – ausgestellt werden.
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Asylberechtigte haben kein Recht auf Familiennachzug. Wenn allerdings ein Asylberechtigter oder auch subsidiär Schutzberechtigter Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Arbeitskarte ist, dann darf um Familiennachzug angesucht werden.
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Tschetschenische Flüchtlinge, ob als anerkannte Flüchtlinge oder auch als subsidiär Schutzberechtigte in unserem Land lebend, sind und waren Staatsbürger der Russischen Föderation und können daher nicht als politische Flüchtlinge angesehen werden. Einen Bürgerkrieg gab es nur in Tschetschenien, einer Teilrepublik der Russischen Föderation. Migranten aus der Russischen Föderation sind daher unverzüglich in das große Russland rückzuführen.
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3C. Die kanadische Einwanderungspolitik als Vorbild?
Das Mantra österreichischer Politiker lautet, dass die Vergreisung unseres Landes nur durch eine aktive Einwanderungspolitik gestoppt werden kann.
Dabei wird immer wieder auf die Flüchtlinge verwiesen. Diese werden aber auf sehr lange Zeit, wenn überhaupt, nur wenig bis nichts zu unserer Wirtschaftsleistung beitragen können. Im Gegenteil sie werden nur unser Sozialsystem belasten und zusätzliche Kosten verursachen.
Der österreichischen Einwanderungspolitik mit der Rot-Weiß-Karte, der amerikanischen „green card“ nach empfunden, war bisher mit nicht mehr als 2.000 Genehmigungen pro Jahr kein rauschender Erfolg beschieden.
Bezogen auf die 37 Millionen Einwohner Kanadas und der jährliche Aufnahme von jeweils 300.000 Migranten müssten die jährlichen österreichischen Einwandererkontingente bei 65.000 Personen liegen. Also dreißig Mal so viel wie über die Rot-Weiß-Rot-Karte.
Eine Einwanderung nach Kanada, wenn man von den scheinheiligen humanitären Gesten der Regierung Trudeau mit der Aufnahme von 20.000 und 40.000 syrischen Flüchtlingen in den beiden Jahren 2015 und 2016 absieht, wird nach einem knallharten Punktesystem geregelt. Wer eine nachgefragte Ausbildungen oder Berufserfahrungen, die jedes Jahr neu definiert werden, vorzuweisen hat, zieht an allen anderen Bewerbern vorbei. Dazu zählt auch die gute Beherrschung der beiden Landessprachen.
Die Einwanderer werden entweder von privaten Organisationen, Familien oder auch im Rahmen von Regierungsprogrammen betreut. Nach vier bis fünf Jahren wird dieser Integrationsprozess mit der Verleihung der kanadischen Staatsbürgerschaft im Rahmen einer würdevollen Zeremonie abgeschlossen. Es wird erwartet, dass sich die Migranten – nach einer Anlaufzeit von einigen Jahren – selbst erhalten können. Nur auf Lebenszeit Sozialleistungen wie in Österreich zu beziehen, dies ist in Kanada nicht möglich. Das wissen aber all jene, die nach Kanada kommen.
Die gleichen Erwartungen werden auch an politische Flüchtlinge, die nach Kanada kommen, gestellt.
Halten wir fest: Nur eine aktive Einwanderungspolitik nach kanadischem Muster kann die Wirtschaftskraft unseres Landes stärken. Alles andere sind dreiste Lügen!
Dabei gilt es, in den ost- und südosteuropäischen Ländern eine aktive Einwanderungspolitik zu betreiben. Beispielsweise durch die Errichtung von Lehrwerkstätten in diesen Ländern und mit Jobgarantie in Österreich für ihre Absolventen.
Wenn von bestimmten Wirtschaftsverbänden einer Beschäftigung von Flüchtlingen das Wort geredet wird, dann handelt es sich hierbei vielfach um eine Verdrängung im Niedriglohnsektor – oftmals illegale Beschäftigungen in der Gastronomie. Die Geringverdiener aus Ost- und Südosteuropa sollen durch Flüchtlinge mit Dumpinglöhnen ersetzt werden.
Nachhaltige Beschäftigungen sind aber damit nicht verbunden!
Und die dabei kolportierten Zahlen sind überdies falsch. Einem Zeitungsartikel im Sommer 2018 konnte folgende Schlagzeile entnommen werden: 57 % der afghanischen Flüchtlinge haben eine Beschäftigung. Bei näheren Hinsehen entpuppte sich diese positive Meldung auf die beim AMS gemeldeten Afghanen. Bezogen auf die gesamte Volksgruppe lag die temporäre Beschäftigung bei 19 %. Die bundesländermäßige Aufgliederung zeigte zudem, dass die meisten Afghanen in Tirol – in touristischen Betrieben – eine saisonale Beschäftigung(!) fanden.
Eine Erhöhung der Teilnahme der Flüchtlinge am Erwerbsmarkt, wie im Integrationsbericht 2018 gefordert, ist eine schiere Illusion.
Wie im Stelter-Diagramm – siehe und höre Videoblog „Migrationspolitik Teil II: Migranten gefährden den österreichischen Sozialstaat“ – ausführlich besprochen, wird das österreichische Budget bei einem Beschäftigungsgrad der Flüchtlinge von 20 % (und mehr ist reellen Studien zufolge nicht zu erwarten) und einem Jahreseinkommen unter € 20.000,– auf Jahre hinaus zusätzlich mit fast zwei Milliarden € jährlich belastet.
Maßnahmen:
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Ein Einbekennen der offiziellen österreichischen Politik vom Scheitern der Integrationspolitik und die Ausrichtung auf einen lediglich temporären Aufenthalt der Flüchtlinge muss ein unverzügliches Herunterfahren teurer Integrationsmaßnahmen, denen ohnehin kein Erfolg beschieden war, zur Folge haben. Dass ein Erlernen der Landessprache zu einer kulturellen Einbindung führt, wurde durch die gescheiterte Integration in Frankreich, wo die Migranten durchwegs die Landessprache zumindest nicht schlechter als die indigenen Franzosen beherrschen, hinlänglich unter Beweis gestellt.
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Neben einer aktiven Akquisition Erwerbstätiger in den ost- und südosteuropäischen Ländern – nicht zuletzt durch den Aufbau und die finanzielle Unterstützung von Bildungs- und Lehrwerkstätten für die Industrie, den Pflegebereich und andere Dienstleistungen – bieten die Erhöhung der wirtschaftlichen Produktivität und ein verstärkter Einsatz von Industrie- und Dienstleistungsrobotern weitere Auswege, um die Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung in unserem Land zu kompensieren.
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3D. Steigende Sozialkosten
Auf lange Jahre hinaus müssen seit 2015 jährlich im Bundeshaushalt ungefähr zwei bis drei Milliarden € für die Flüchtlinge reserviert werden. 2018 fünf Mal so viel wie 2014! Hinzu kommen noch indirekte Kosten wie neue Schulbauten, mehr Lehr- sowie weiteres Personal und anderes mehr. So mussten allein für das Jahr 2016 1,6 Milliarden € zusätzlich für das Innenministerium zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung reserviert werden. Dies alles geht auf Kosten unserer Alten, Armen und Niedriglohnbezieher!
Von den ungefähr zwei Milliarden €, die jährlich als Direktkosten für die Flüchtlinge budgetiert werden, entfielen 2017 ungefähr 70 % auf die Grundversorgung (946 Millionen €) und die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (434 Millionen €), wobei es inzwischen eine Verschiebung von der Grundversorgung in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gab.
2017 hatten 49 % der Wiener Mindestsicherungsbezieher (2018 war es bereits die Mehrheit) eine ausländische Staatsbürgerschaft vorzuweisen. Eigenen Berechnungen zufolge sind 24 % der Mindestsicherungsbezieher Migranten mit inländischer Staatsbürgerschaft, also Österreicher. In Summe: 73 % der Wiener Mindestsicherungsbezieher weisen einen Migrationshintergrund auf.
Mit anderen Worten: Sieben von zehn Wiener Mindestsicherungsbeziehern sind Migranten. Diese Schätzungen decken sich mit jenen des Sozialministeriums, das überdies für ganz Österreich ungefähr 60 % Mindestsicherungsbezieher mit Migrationshintergrund errechnet hat (Kronenzeitung, 25. 11. 2018). Aber in diesem Fall verfälschen die Wiener Werte die Bundesländerergebnisse.
60 % der Mindestsicherungsbezieher leben in Wien, obwohl die Bundeshauptstadt nur 20 % der österreichischen Bevölkerung beherbergt. Migration ist in erster Linie ein Wiener Problem. Änderungen müssen daher in Wien ansetzen.
Maßnahmen:
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Bundeseinheitliche Regelung der Mindestsicherung für Flüchtlinge wie bei der Grundversorgung.
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Auch anerkannte Flüchtlinge wie auch subsidiär Schutzberechtigte, denen das Bleiberecht nur auf Zeit gewährt werden darf, verbleiben weiterhin in der Grundversorgung.
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Wenn allerdings Migranten eine fünfjährige Vollerwerbszeit nachweisen können, dürfen sie nach längerer Erwerbslosigkeit in die Mindestsicherung wechseln.
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4. Unvereinbarkeit von Islam und westlicher Bildung
Streiflichter aus dem Schulalltag in Wien!
Muslimische Schüler als selbst ernannte Schariapolizei haben einem muslimischen Mädel gedroht, mit der Schere ihr Kleid zu zerschneiden. Sie fanden, dass das Mädchen wie eine Christin aussehe.
In Schulen gab es Diskussionen über Ehrenmorde. Man weiß, dass eine solche Tat nach österreichischen Gesetzen als ein Schwerverbrechen gilt. Aber die islamische Kultur mit ihren Ehrbegriffen wird höher gestellt. Die Scharia ist ein höheres Recht!
Mit den Terror-Opfern in der Redaktion der französischen Zeitschrift „Charlie Hebdo“ 2016 wird kein Mitleid empfunden. Sie haben ja mit ihren Karikaturen den Propheten Mohamed beleidigt.
Leistungen können in den Neuen Mittelschulen mit einem hohen Migrantenanteil (d.h. vor allem mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler) nicht mehr abverlangt werden und man bescheidet sich mit Fantasienoten, weil ansonsten mehr als die Hälfte der Schüler durchfällt.
Muslimische Schülerinnen dürfen nicht am Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen.
Musik und Tanz während des Unterrichts werden oft abgelehnt.
Mitten in Wien gibt es Beschneidungen von muslimischen Mädchen, Kinderehen (allein für Wien werden ca. 150 geschätzt) und Zwangsverheiratungen. Niemand greift ein! Und der Staat erklärt sich dafür nicht zuständig. Wenn aber ein Mädchen aus diesem islamischen Gefängnis ausbricht, dann wird es von der Familie verstoßen oder muss sogar um sein Leben fürchten.
Migration ist in erster Linie ein Wiener Problem. Vor allem in den Pflichtschulen der Bundeshauptstadt zeigt es sich in aller Schärfe. Unsere Gesellschaft läuft auch Gefahr, Generationen junger Menschen – mit all den sicherheitspolitischen Risiken und zusätzlichen Belastungen für unser Sozialsystem – zu verlieren.
Zur empirischen Realität: Nicht mehr als 37 % der Wiener Volksschüler und 30 % der Wiener Schüler in den Neuen Mittelschulen verwenden Deutsch als Umgangssprache.
Oder anders herum: Zwei Drittel der Schüler benützen eine nicht-deutsche Umgangssprache. In den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Vorarlberg von einem Drittel – liegt der Anteil der Fremdsprachigen zwischen einem Fünftel und einem Viertel aller Schüler. Die Bevorzugung einer nicht-deutschen Umgangssprache ist auch bei der dritten Generation von türkischen Migranten zu beobachten, bei denen es zu keinerlei Verbesserung der Sprachkompetenz in Deutsch kam.
Maßnahmen:
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(1) Die wichtigste und vordringlichste Maßnahme ist, dass sich die Wiener SPÖ und der Wiener Stadtschulrat der islamischen Bedrohung stellen und eingestehen, dass dies nicht das Resultat einzelner verhaltensauffälliger Schüler ist, sondern einen Kulturkampf zwischen islamischen Werten und unserer offenen Gesellschaft darstellt. Nur nach einer richtigen Diagnose können lebensrettende Therapiemaßnahmen gesetzt werden.
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(2) Die Wiener SPÖ begnügt sich damit, eine Kummer-Hotline für dringende Fälle, Mediationen wie bei einer Scheidung (durchs Reden kommen die Leute zusammen) oder „workshops“ anzubieten. Den Lehrern muss aber erlaubt werden, sich schulübergreifend in Gruppen zu organisieren, um ihre Erfahrungen auszutauschen und Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Eltern nicht-muslimischer Schülern und einer interessierten Öffentlichkeit zu erarbeiten, ohne irgendwelche Konsequenzen durch Schulleitung, Stadtschulrat oder Gewerkschaft befürchten zu müssen.
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(3) Dem Vorschlag von Susanne Wiesinger, einer Aufteilung islamischer Schüler auf andere Schulen, den sie in ihrem Buch: „Kulturkampf im Klassenzimmer“ vorgebracht hat, ist eine Absage zu erteilen, weil es dann auch in diesen Schulen zu einem Leistungsabfall käme. In den Wiener Brennpunktschulen, Schulen „sozialer Benachteiligungen“, dazu zählen 57 % aller Volksschulen in Wien (in Österreich: 35%) und 78 % aller Wiener Neuen Mittelschulen (in Österreich: 22 %), liegen auch die Leistungen jener Schüler ohne Migrationshintergrund deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt wie der Integrationsbericht 2018 60 % der Pflichtschüler in der achten Schulstufe erreichen in Deutsch nicht den angestrebten Bildungsstandard. Kurios, aber wahr: Grüne oder Sozialdemokraten wie die SPÖ-Parteivorsitzende Dr. Rendi-Wagner schicken dann ihren Nachwuchs in religiöse Volksschulen. Auch sie anvertrauen ihren Nachwuchs nicht den öffentlichen Schulen Wiens.
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(4) Verlangt wird auch ein verpflichtender Ethikunterricht an den Pflichtschulen, der nach einem von der Schulbehörde ausgearbeiteten Curriculum von Lehrkräften mit dem Lehrfach PPP (Pädagogik, Psychologie und Philosophie) unterrichtet werden.
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(5) Für Lehrer an Brennpunktschulen sind monatliche Zulagen zu bezahlen, deren Höhe von der Höhe des Migrantenanteiles an der jeweiligen Bildungsanstalt abhängig ist. Dadurch könnte auch ihre Flucht aus den Wiener Schulen eingedämmt werden. Dafür müssten sie allerdings ein eigenes migrantenorientiertes Curriculum vorweisen.
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(6) Aufstellen von Verhaltensregeln in Schulen. Zuwiderhandlungen ziehen finanzielle Konsequenzen für die Eltern nach sich: Kürzen der Mindestsicherung oder des Kindergeldes. Ein solcher Regelkatalog bezieht sich auf a) Kopftuchverbot auch an Pflichtschulen, b) strenges Ahnden bei Schulschwänzen und c) Ahnden bei einer Nicht-Teilnahme an Schulveranstaltungen und sportlichen Aktivitäten
(7) Verbot islamischer Kindergärten. Der Grundgedanke einer offenen Gesellschaft steht im völligen Widerspruch zur religiösen Indoktrinierung in vielen islamischen Kindergärten. Zudem ist es um die deutsche Sprachkompetenz des islamischen Kindergarten-Personals auch nicht gut bestellt. 80 % der türkischen Vorschulkinder bedürfen bei Schuleintritt einer Sprachförderung in Deutsch.
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(8) Einzig und allein die Wiener NEOS haben einen umfassenden Plan für die Wiener Schulen vorgestellt. Wenn auch diesem gut gemeinten Vorschlag letztlich kein Erfolg beschieden sein dürfte, die gesellschaftlichen Prozesse sind bereits irreversibel, so ist er doch diskussionswert. Der Vorschlag orientiert sich an dem Londoner Modell „Challenge“ mit einem Kriterienkatalog, demzufolge die Bildungsstandards und das Image der Neuen Mittelschulen verbessert werden soll.
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Datenerhebung der sozialen Lage für jede Brennpunktschule getrennt.
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Ausarbeitung eines für jede Schule individuellen Master-Planes mit den vordringlich zu setzenden Maßnahmen.
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Mehr Lehrer mit Top-Ausbildung, regelmäßiges Coaching und regelmäßige Fortbildung, Netzwerk zum Austausch von Erfahrungen und zusätzliches Personal wie Sozialarbeiter und Krisenarbeiter.
Das Scheitern der Integration muslimischer Schüler in den Wiener Schulen muss aber von einem übergeordneten Gesichtspunkt aus betrachtet werden, der letztlich jegliche Bemühungen in den Schulen konterkariert.
Zum einen sind bei den Muslimen selbst Bestrebungen zur Abschottung auszumachen. Und zum anderen wird auch von der Mehrheitsbevölkerung einer Segregation das Wort geredet.
5. Unvereinbarkeit von öffentlicher Sicherheit und muslimischer Einwanderung
Wer in Wien – vor allem nächtens als Frau alleine unterwegs ist – kann an vielen Orten der Stadt und bei vielen Gelegenheiten Angst haben.
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Jugendliche Banden treiben ihr Unwesen.
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Messerattacken von muslimischen Jugendlichen, wenn man einmal nicht gut drauf ist.
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Sexuelle Belästigungen und Vergewaltigungen in öffentlichen Parks und anderswo im öffentlichen Raum. Bezüglich sexueller Belästigungen waren 2016 und 2017 deutliche Steigerungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen.
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Bandenkriege, Massenschlägereien und Revierkämpfe unter den einzelnen Ethnien mit Kollateralschäden für die einheimische Bevölkerung: Schutzgelderpressungen, Drogenhandel und Prostitution.
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No-Go-Areas, bestimmte Plätze wie beispielsweise in Wien – wie Donauinsel, Praterstern. Westbahnhof oder entlang der U-Bahnlinie U6, aber auch viele öffentliche Parkanlagen – von denen man sich tunlichst während der Abend- und vor allem Nachtstunden fern halten sollte.
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Die Kriminalstatistiken der Jahre 2017 und 2018 sollen suggerieren, dass die Angst vor einer zunehmenden Kriminalität völlig unbegründet sei, weil es in den Berichtsjahren weniger Anzeigen gab.
Da zudem auch die Zahl der Gewaltverbrechen gesunken ist, wird bereits eine Trendumkehr herbeigeredet. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass sich die Zahl der Gewaltdelikte mit Hieb- und Stichwaffen seit 2008 vervierfacht hat. 2008: 272 Fälle und 2018: 1.153 Fälle.
Und welche Rolle spielen die Migranten in der Kriminalstatistik?
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(1) 39 % aller Tatverdächtigen im gesamten Bundesgebiet sind Ausländer. In Wien ist es sogar jeder zweite Tatverdächtige (52 %). Eigenen Berechnungen zufolge sind noch 31 % aller Tatverdächtigen Migranten mit österreichischer Staatsbürgerschaft. In Summe sind es 83 % aller Tatverdächtigen. Mit anderen Worten: Acht von zehn Tatverdächtigen in Wien weisen einen Migrationshintergrund auf. Und dies bei einem Anteil von 44 % Wienern mit Migrationshintergrund.
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(2) Auf gesamte Bundesgebiet bezogen haben 62 % der Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund, bei einem Bevölkerungsanteil von 23 %.
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(3) Jeder fünfte Afghane ist ein Tatverdächtiger. Bei den Algeriern war sogar die kuriose Situation zu beobachten, dass 2016 fast dreimal so viele Tatverdächtige registriert wurden wie laut Statistik Austria die algerische Community in Österreich umfasste. (4) Die Kriminalitätsneigung ist unter den Migranten fast viermal so hoch wie unter der österreichischen Bevölkerung. Und dabei vermag der statistische Einwand keinen Trost zu spenden, dass dieser Effekt durch das jugendliche Alter der Migranten bewirkt wird. Die Kriminalitätsneigung österreichischer Jugendlicher sei ähnlich hoch.
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Angst macht nicht nur die Kriminalitätsstatistik, wenn man es nur versteht, die Zahlen richtig zu interpretieren, sondern sie macht sich auch breit, wenn man sich der Arbeitsweise unserer Behörden, der Justiz und unserer Medien zuwendet.
Drei Beispiele zur Illustration:
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Fall: Der verschwiegene Terrorangriff in Graz
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Im 20. Juni 2015 raste ein Bosnier, ein gewisser Alen R., mit seinem SUV durch eine Fußgängerzone in der steirischen Landeshauptstadt. Die Bilanz: drei Tote und 36 Verletzte. Zahlreiche Augen- und Ohrenzeugen wollen den Dchihad-Schlachtruf „Allahu Akbar“ vernommen haben.
In den Medien, in den Polizeiberichten und auch bei der Gerichtsverhandlung wurde der islamische Bezug überhaupt nicht thematisiert. Unerwähnt blieb auch, dass er mit einem radikalen IS-Hassprediger befreundet war, dass er über die sozialen Medien mit Dschihadisten in Kontakt stand und dass er zudem seine Frau zum Tragen der Burka zwang.
Stattdessen wurde dieses Attentat als die Tat eines Mannes dargestellt, der unter psychischen Problemen litt und dem zudem seine Frau davon gelaufen ist. Und da kann es bei einem Mann schon zu einer Kurzschlusshandlung kommen. Keine Frage!
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Fall: Ein vierfacher Mordversuch durch einen Afghanen im März 2018
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In Wien hat ein Afghane mit dem Geburtsdatum 1. 1. 1995 (d. h. der Flüchtling konnte bzw. wollte keinerlei Papiere vorweisen) Messerattentate auf eine dreiköpfige österreichische Familie und auf einen afghanischen Landsmann verübt. Er verletzte seine Opfer zum Teil schwer.
Die Polizei rätselte lange über seine Motive. Nach einem Teilgeständnis war aber die Sachlage klar. Der Attentäter war ein Drogensüchtiger, die Drogengeschäfte liefen vermutlich schlecht und er war einfach mit der Gesamtsituation irgendwie unzufrieden. Der islamische Hintergrund wurde auch in diesem Fall ausgeblendet, obwohl Zeugen laute Allah-Rufe vernommen hatten.
Jafar S. kam 2015 nach Österreich und suchte um Asyl an. Er wurde schnell kriminell und es kam zu mehreren Verurteilungen. Dies hatte aber keinerlei Einfluss auf das Asylverfahren. Erst nach seiner Tat – also zweieinhalb Jahre nach seinem Asylantrag im Jahr 2015 – sickerte aus dem Innenministerium durch, dass der Verdächtige mit einem negativen Asylbescheid zu rechnen habe. Die schleppende Bearbeitung der Asylanträge ist in diesem Fall der wahre Skandal!
3. Fall: Bei Vergewaltigungen im Zweifel für die Migranten-Täter (April 2017)
Die Opfer tragen vielfach eine große Mitschuld. Sei es dadurch, wenn Mädchen aufreizende Kleider tragen; wenn sich Mädchen in ein Gespräch einlassen oder wenn sie sich ein Getränk spendieren lassen – und dadurch die jungen Männer zu ihrer verwerflichen Tat ermuntern.
Man darf nicht vergessen, dass die jungen Migranten aus ihrer Heimat so ein Verhalten junger Frauen nicht kennen. Und wenn doch, dann handelt es sich hierbei um keine ehrenwerten Damen.
Diese Einstellung findet auch bei uns Unterstützung. Hier kommt es aber zu einer Umwertung: Nicht die muslimischen Flüchtlinge müssen sich an unsere Werte anpassen, sondern wir an ihre. Frauen müssen, wenn sie in männlicher Begleitung außer Haus dürfen, als wandelnde Zelte daherkommen.
Zur Geschichte: Im April 2017 wurde die erst 15-jährige Lisa S. von zwei Flüchtlingen, einem Afghanen und einem Somalier, auf ihrem Heimweg ins Gebüsch gezerrt und brutal vergewaltigt. Die Jugendliche konnte zunächst ihren Peinigern entkommen, wurde aber eingeholt und nochmals vergewaltigt.
Mit der Hilfe von NGOs gelang es den Tätern aber, sich als die eigentlichen Opfer zu stilisieren. Der Sex sei einvernehmlich erfolgt.
Aufgrund gewisser Widersprüchlichkeiten kam es dann im März 2018 zu einem Freispruch im Zweifel für die Angeklagten. Die darauf erfolgte Enthaftung der beiden wurde von diesen unverzüglich dazu genutzt, um einfach unterzutauchen. Und das arme Opfer hat inzwischen Selbstmord verübt. Aber darüber spricht niemand! Warum auch?
Maßnahmen:
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Verschärfung des Sexualstrafrechtes nach schwedischem Muster.
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Verurteilte Asylwerber wie auch verurteilte anerkannte Flüchtlinge sind nach Verbüßung der Strafe unverzüglich in Schubhaft zu nehmen und abzuschieben. Ein Punktesystem und eine zentrale EU-weite Datenbank für Vergehen wie Diebstahl, Drogenhandel, Gewaltverbrechen, könnten helfen, straffällige oder auch Tatverdächtige Flüchtlinge schneller abzuschieben.
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Auf Flugtickets in jene Länder, die eine Rückstellung ihrer verurteilten Landsleuten verweigern, ist ein Zuschlag einzuheben. Streichen jeglicher EU-Hilfen.
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Ausbau des Opferschutzes. Die Polizei hat im Jahr 2018 24.000 stichsichere Westen bestellt. Aber wie werden wir geschützt? Stichsichere Westen als Abschreibeposten im Rahmen des Jahresausgleiches?
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Alkoholverbot auf allen Hot Spots in den größeren Städten unseres Landes.
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Wie in Triest ist auch in Wien ein gesetzliches Verbot mit Strafzahlungen verbunden, nämlich Bettlern, Geld zu geben, auszusprechen. Damit soll ein Zurückdrängen der Banden-Bettelei erreicht werden.
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Statistische Erfassung der Tatverdächtigen sowie der in Gerichtsverfahren Verurteilten nach Religion und Migrationshintergrund und nicht nur nach Nationalität. Veröffentlichung in den Jahresberichten zur Kriminalstatistik.
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Ausbau der Sicherheitsdienste und Notruf-Tasten in allen U-Bahn-Stationen. Stärkere Präsenz der Sicherheitsdienste.
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Stärkere Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum.
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Gegen die Angst im Gemeindebau durch eine Segregation von Ethnien mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsrate.
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Sozialwohnungen sind nur österreichischen Staatsbürgern und jenen Migranten, die auf eine fünfjährige Vollerwerbszeit verweisen können, vorbehalten.
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12. Vielen Migranten fehlt einfach das Verständnis dafür, dass sie auch eine Bringschuld zu leisten haben. Kein feiges Wegschauen mehr, sondern klare Regeln mit durchsetzbaren – vor allem finanziellen – Sanktionen. Dies bezieht sich vor allem auf die Stadtregierung in Wien, die bisher die muslimische Bedrohung schön geredet hat.
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13. Unserer Justiz fehlen ungefähr 60 Millionen Euro jährlich, um zusätzliches Personal einzustellen. Und nicht besetzte Richterstellen zudem verhindern einen Normalbetrieb. Daher: Mehr Geld und Personal für die Justiz!
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14. Sofortige Bestrafung jugendlicher Täter, sofern es sich hierbei um kein Gewaltverbrechen handelt.
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6. Unvereinbarkeit zwischen den Unsrigen und den Anderen
In den letzten hundert Jahren brandeten viele Einwanderungswellen an die Mauern Wiens.
1918 fanden die Einwanderungen aus den Kronländern der Monarchie ihr Ende: deutschsprachige und tschechische Böhmen sowie galizische Juden, um nur die beiden prominentesten Einwanderergruppen anzuführen.
Nach 1945 musste Österreich eine große Anzahl vertriebener Deutscher aus dem Sudetengebieten und aus Südostereuropa aufnehmen und integrieren. 1956 wiederholte sich dies mit geflüchteten Ungarn.
Bei den Gastarbeitern, die ausschließlich zu Erwerbszwecken in unser Land geholt wurden, war nur ein Aufenthalt auf Zeit und keinerlei Integration vorgesehen. Aber es ist anders gekommen. Die vornehmlich türkischen und jugoslawischen Gastarbeiter haben ihre Familien nachgeholt und sich in unsere Gesellschaft nicht(!) integriert.
Auch den Migranten aus den ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken ist die soziale Integration (ein sozialer Aufstieg) weitgehend misslungen.. Nicht viele (vor allem Frauen) schafften das Facharbeiterniveau. Für Polen et al. gibt es hingegen positive Vollzugsmeldungen.
Bei den Türken hingegen ist sowohl die soziale als auch die kulturelle Integration total gescheitert. Inzwischen lebt bereits die dritte Generation mit abnehmender Integrationsbereitschaft in unserem Land.
Vom Scheitern der Integration der Flüchtlingsströme seit 2000 ganz zu schweigen. Nur zu Erinnerung: In den letzten zwanzig Jahren (1999 – 1917) wurden in Österreich fast 500.000 Asylanträge gestellt.
Wien ist inzwischen die multiethnischste Stadt Mitteleuropas mit einem Migrationsanteil von 44 % im Jahr 2017. Und dies mit stark steigender Tendenz. Für das gesamte Bundesgebiet liegt dieser Wert aber nur bei 23 %.
2017 wurde der muslimische Bevölkerungsanteil für ganz Österreich auf 9 % und für Wien auf 13 % geschätzt. Wenn aber der muslimische Flüchtlingsstrom nach Wien nicht gestoppt wird, dann wird Wien 2050 eine muslimische Stadt mit einem Bevölkerungsanteil von 43 % Muslimen und einer Drei-Viertel-Mehrheit von Personen mit Migrationshintergrund sein.
Die möglichen Folgen für unsere Menschen und unsere säkulare Gesellschaft hat Houellebecq in seinem Roman „ Die Unterwerfung“ mit der Errichtung eines islamischen Staates in Frankreich skizziert. Ein konsequent handelnder Islam fegt unter Applaus konservativer katholischer Kreise die westliche nihilistische Konsumgesellschaft hinweg und errichtet einen strengen islamischen Gottesstaat nach den Gesetzen der Scharia.
Welche Auswege bieten sich an? Eine homogene Gesellschaft anzustreben ist für Österreichs Städte – und vor allem für Wien – weder anzustreben noch möglich. Die diesbezüglich abgelaufenen gesellschaftlichen Prozesse sind bereits irreversibel.
In der Soziologie kennt man vier Akkulterationsmodelle (Einbindung von Einwanderern). Nur die ersten drei davon sind anzustreben bzw. zu akzeptieren:
(1) Assimilation mit dem völligen Aufgehen in der Kultur der Zuwanderergesellschaft. Das freudige Bekenntnis zu unserem Land und zu unserer Kultur, das schlussendlich mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gekrönt wird, lautet: Ich bin ein Österreicher!
(2) Inklusion mit der doppelten Bindung an beide Kulturen. Es besteht eine Vertrautheit sowohl mit der Kultur und Sprache des Herkunfts- als auch mit jener des Zuwandererlandes. Beispiel dazu: Ich bin ein türkischer Österreicher!
(3) Separation oder Parallelgesellschaften mit einer einseitigen Orientierung auf die Sprache und Kultur des Herkunftslandes, obwohl man oft bereits seit Generationen im Zuwandererland lebt. Aber seine Kultur und Sprache bleiben fremd, weil man sich in der eigenen Community eingerichtet hat. Beispiel: Ich bin und bleibe ein Türke!
(4) Marginalisierung: Der Bezug zur Sprache und zu beide Kulturen gehen verloren. Was oft nur mehr verbleibt, ist die Rückbesinnung auf die Religion. Beispiel: Ich bin ein gläubiger Muslim!
Der sich oft über mehrere Generationen erstreckende Integrationsprozess in den Einwandererländern läuft im Allgemeinen, wenn es in diesen Ländern noch keine ethnische Community gibt, über die Inklusion zur Assimilation. Ansonsten im Dreierschritt: (1) Parallelgesellschaften, (2) Inklusion und (3) Assimilation.
Von Ausnahmen abgesehen ist aber bei den Muslimen (beispielsweise bei den Türken) ein Dreierschritt in die andere Richtung zu beobachten: (1) abgebrochene und halbherzige Inklusionsbemühungen (2) Herausbilden und Festigung von stabilen Parallelgesellschaften und (3) bei einzelnen Jugendgruppen Marginalisierung durch eine religiöse Radikalisierung.
Der syrisch-deutsche Politikwissenschaftler Bassam Tibi warnte in der Neuen Zürcher Zeitung davor, dass inzwischen 90 % der Muslime in Europa in einer Parallelgesellschaft leben. Dies ist seiner Meinung nach eine Kapitulation des Staates.
Eine Exit-Strategie aus einer solchen Parallelgesellschaft, die aber für muslimische Frauen tödliche Folgen haben kann, ist die Wahl einer westlichen Lebensweise. Und diesbezüglich sollte aber unsere Gesellschaft Hilfe anbieten
Wir aber werden mit diesen Parallelgesellschaften leben müssen. Dies ist eigentlich auch nicht schlimm. Eine solche Parallelgesellschaft ist eine kulturelle Selbstorganisation einer ethnischen oder religiösen Minderheit, die nach ihren eigenen Regeln lebt. Sie ist aber auch ein privater Rückzugsraum!
Konflikte entstehen aber dann, wenn ihre kulturellen und religiösen Regeln diametral zu jenen unserer Gesellschaft stehen und zudem eine Dominanz ihrer eigenen religiösen Kultur eingefordert wird.
Drei Minimalforderungen an Parallelgesellschaften in unserem Land:
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Möglichst hohe Integration in unsere Erwerbsgesellschaft – vor allem mehr sozialversicherungsrelevante Beschäftigungsverhältnisse und eine bessere Ausbildung der Frauen – und keine Belastung unseres Sozialstaates über Gebühr.
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Rückzug der Religion in den privaten Raum und keine Missionierung bei der Mehrheitsbevölkerung.
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Abschwören jeglicher Gewalt!
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Maßnahmen:
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Eine Segregation muslimischer Ethnien wird durch zwei gesellschaftliche Prozesse beschleunigt: Abschottung der Muslime und Entfremdung durch die Mehrheitsbevölkerung. Für die Politik ist aber ein Paradigmawechsel (eine Änderung in der Einstellung) zu fordern. Weg von der unrealistischen Integrationsforderung „Fordern und Fördern“. Was will man denn fordern und fördern, wenn die Forderungen zahnlos sind und die Migranten gar nicht gefördert werden wollen. Also hin zu einer strikten Segregation beim Wohnen und im sozialen Bereich allgemein.
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Ein Ende einer ethnischen Durchmischung in den sozialen Wohnbauten ist zu fordern. Der soziale Wohnbau darf nur österreichischen Staatsbürgern sowie jenen Migranten offen stehen, die zumindest fünf Jahre Vollerwerbszeit nachweisen können.
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Einstellen teurer Integrationsmaßnahmen. Weiter geführt werden nur solche AMS-Maßnahmen werden, die einer Integration in die Erwerbsgesellschaft förderlich sind.
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Ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild. Auch Überlegungen aus dem Nationalstaatengesetz Israels bezüglich der Segregation ihrer muslimischen Einwohner könnten in ein solches Einwanderungsgesetz einfließen.
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Der Personenkreis, der an den sozialstaatlichen Leistungen unseres Landes teilhaben darf, ist unserer 5-Sterne-Meinung nach sehr leicht zu bestimmen:
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Alle österreichischen Staatsbürger und ihre Familienangehörigen.
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Erwerbstätige mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften.
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Und jene Flüchtlinge und deren Familienangehörigen, die in unser Sozialsystem im Ausmaß von fünf Jahren Vollzeiterwerbsarbeit(!) eingezahlt haben.
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Alle anderen Gruppen sind ohne Ausnahme von unserem Sozialsystem auszuschließen und erhalten – je nach Anlassfall verschieden – temporär humanitäre Hilfe. Keine Frage! Es ist ja schließlich jenes islamische Sozialfürsorgemodell, das viele muslimische Flüchtlinge von ihrer Heimat kennen.
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