Anders als in reinen repräsentativen Demokratien werden in der Schweiz ihre Staatsangehörigen nicht nur alle paar Jahre dazu aufgefordert, ihr Kreuzerl irgendwo zu machen, regelmäßig kann sich auch das Volk zu allen wichtigen Sachfragen in Bund, Kantonen und Gemeinden äußern.
Mehrmals pro Jahr erhalten die stimmberechtigten Schweizer Bürger Post von Bund. Kantonen und Gemeinden, um sich an irgendwelchen Abstimmungen zu beteiligen.
Dies mag zwar für die Wahlbürger manchmal sehr stressig sein – und wird zudem von der Schweizer Wirtschaft und den Mächtigen im Land gar nicht gerne gesehen. Die wünschen sich nämlich österreichische Zustände!
Ein Volksbegehren in Österreich bildet lediglich ein Placebo für unser tumbes Wahlvolk wie beispielsweise beim CETA – Volksbegehren vom 23. – 30. 1. 2017 mit fast 600.000 Unterschriften. Inwiefern wurde nämlich in der Zwischenzeit dem Willen von fast 600.000 Teilnehmern an diesem Volksbegehren Rechnung getragen? Man fühlt sich eigentlich „verarscht“.
Die 5 – Sterne für Österreich – Partei fordert mehr Basisdemokratie nach Schweizer Muster …
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… auf Bundesebene:
- (1) Jedwede Änderung der Verfassung bedarf einer Bestätigung durch das Volk. Auch ein Beitritt zu einer internationalen Organisation muss einer Volksabstimmung unterzogen werden. Dies hätte auch für den Beitritt Österreichs zur Euro-Währungsgruppe gelten müssen. Oder auch beim Abschluss bzw. bei der Ratifizierung von internationalen Handelsverträgen wie z.B. CETA. Voraussetzung hierfür bilden die Stimmen von 100.000 Walberechtigten, um eine im Ergebnis verbindliche Volksabstimmung für das Parlament einzuleiten.
- (2) Bürger haben auch das Recht, zu verlangen, dass Gesetze, die im Parlament beschlossen wurden, einer Volksabstimmung zu unterwerfen sind. Voraussetzung für ihre Einleitung sind in diesem Fall 50.000 Unterschriften.
- (3) Den Bürgern / Bürgerinnen ist es auch gestattet, die Initiative für Gesetzesvorhaben, über die abgestimmt werden soll, selbst zu ergreifen. Über die dafür notwendige Zahl von Initiatoren muss noch diskutiert werden. Beispielsweise: ebenfalls 50.000 Unterschriften.
- (4) In der Schweiz existiert eine „Schuldenbremse“ bei der Neuverschuldung. Die „5 Sterne für Österreich – Partei“ fordert einen Stopp bei der Neuverschuldung, die in der Verfassung festgeschrieben wird. Bei einer neuerlichen Neuverschuldung würde aber eine für das Parlament verbindliche Volksabstimmung obligatorisch.
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… auf Landes- und Gemeindeebene:
- (1) Den Bürgern und Bürgerinnen im Land und in Gemeinden wird das Recht eingeräumt, über alle Beschlüsse, die Ausgaben betreffen, eine Abstimmung herbeizuführen. Hierfür sind zwei Prozent der Wahlberechtigten erforderlich. Für die Bundeshauptstadt Wien wären dies bei Sachfragen, die das gesamte Bundesland Wien betreffen (z. B. Lobautunnel), und bei ungefähr 1.200.000 Wahlberechtigten (NRW 2017) ungefähr 25.000 Personen. Bei lokalen Themen allerdings sind nur zwei Prozent der jeweiligen Wahlberechtigten in den einzelnen Wiener Bezirken erforderlich (beispielsweise Heumarkt).
In den anderen Gemeinden unseres Landes würde – je nach Gemeindegröße verschieden – ein Prozentsatz zwischen zwei und fünf Prozent zur Anwendung gelangen.
- (2) Ferner wird die Möglichkeit eines Volksentscheides über alle größeren Infrastrukturvorhaben, Bauvorhaben oder auch Finanzierung von Krankenhäusern und Schulen eingeräumt. Auch hier gelten die gleichen Prozentsätze für die Einleitung einer Abstimmung wie unter Punkt (1) beschrieben.
- (3) Die „Schuldenbremse“ in der Schweiz hat ihre Gültigkeit nicht nur im Bund, sondern auch in den Kantonen. Eine solche ist auch für unsere Bundesländer und Gemeinden zu verlangen.
- (4) Die „ 5 Sterne für Österreich – Partei“ fordert daher, ….
einen Stopp der Neuverschuldung. Eine allfällige Neuverschuldung darf nur Sachinvestitionen (das Geld wird für Schulen, Krankenhäuser, Infrastruktur, Sicherung der Arbeitsplätze etc. verwendet) dienen – und darf nicht für Gehälter, Presseförderung sowie allgemeine Verwaltungsausgaben herangezogen werden.
- (5) Die Ergebnisse der Volksabstimmungen müssen für den jeweiligen Landtag bzw. Gemeinderat bindend sein.
Eine ausgezeichnete Alternative, um Sachfragen für Abstimmungen – auf welcher Ebene wie Bund, Land oder Kommune auch immer – mit den richtigen Pro- und Contra – Argumenten aufzubereiten, um dem Wahlbürger eine gute Entscheidungsgrundlage zu bieten, stellt das „Losverfahren“ dar.
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Das Losverfahren
Der belgische Politologe David Van Reybrouck hat in seinem Buch „Gegen Wahlen, warum abstimmen nicht demokratisch ist“ die Ansicht vertreten, dass – wie bereits in der Antike – die per Los ausgewählte Bevölkerung, wie bei Geschworenen in Strafverfahren, über ausgewählte Themen diskutieren und Empfehlungen für Volksabstimmungen vorbereiten soll.
Er ging dabei soweit, dass das Losverfahren sogar Wahlen ersetzen könnte. Dabei ist ihm schon bewusst, dass diese Methode weniger in der Exekutive, als vielmehr in der Legislative – und da nur bei Sachfragen – eingesetzt werden kann.
Ein gelungenes Beispiel hierzu ist die Diskussion von 100 irischen Bürgern (darunter 66 per Los ausgewählt) über eine geplante Verfassungsänderung, die im Einzelnen die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen zum Gegenstand hatte. Diese Diskussion mit den gut aufbereiteten Argumenten führte zu einer erfolgreichen Volksabstimmung – und dies im katholischen Irland.
Für Ostösterreich würde sich die Frage des Baues der 3. Landebahn auf dem Flughafen Wien-Schwechat als ein Beispiel für dieses Verfahren und mit anschließender Volksabstimmung anbieten. Es gilt abzuwägen: wirtschaftliche Interessen versus ökologische und gesundheitliche Gefahren (beispielsweise durch Ultra – Feinstaub – Belastung) für die Bevölkerung.
Wenn Sie sich darüber oder auch über die anderen großen politischen Fragen in unserem Land etwas genauer informieren wollen, dann sollten Sie die Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich “ lesen, die als pdf-File vorliegt.
https://5-sterne-oesterreich.at/wp-content/uploads/2017/09/Broschüre-4-der-5-Sterne-3.10.2017.pdf
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