Videoblog: Gelbwesten in Österreich? Verändert die Perspektive und empört Euch!

 

Drei Schicksale aus dem Macron-Frankreich 2018/19, die einen sehr berühren. Und jeder mag beurteilen, ob es in Österreich nicht ähnlich ist.

Eine Frau in einem Altersheim in Nice: Nach 36 Jahren Putzarbeit erhält sie nur eine monatliche Rente von € 550.

• Eduard Delapalma aus dem schönen Loiretal: Von den knapp € 800,– Rente monatlich, die der ehemalige Buchhalter nach einem langen Erwerbsleben erhält, gehen € 520,– für die Kaltmiete auf.

• Priscillia Ludowsky, die mit ihrer Online-Petition gegen die hohe Besteuerung von Sprit die Gelbwesten-Bewegung losgetreten hat, griff die Macronsche Idee, dass Frankreich eine Start-up-Nation ist und die Menschen mehr Eigeninitiative zeigen sollen, auf.

Und sie musste bald darauf ernüchternd feststellen, dass sie mit ihrem Online-Shop für Bio-Kosmetik, so sehr sie sich auch anstrengte, auf keinen grünen Zweig kam.

Ludowsky vollzog daraufhin einen radikalen Perspektivenwechsel: „Nicht ich bin das Problem, sondern die Welt, in der ich lebe. Nicht ich arbeite zu wenig, nicht ich habe falsche Entscheidungen getroffen – sondern irgend etwas mit dem System stimmt nicht.“ (DIE ZEIT, Nr. 53, 19.12.2018)

 

Die Menschen in Österreich vollziehen aber keinen Perspektivenwechsel!

Dies hat aber seine guten Gründe:

(1) Die Bundesregierung und die von ihr gekauften bzw. beherrschten Medien können die Bevölkerung so einlullen, dass sie glaubt, in der besten aller möglichen Welten zu leben.

(2) Die Opposition mit ihrem blöden Geschrei von der drohenden „faschistischen“ Gefahr in unserem Land verhindert den Zusammenschluss von links und rechts. Soziale Not kennt aber keine Parteigrenzen.

(3) Unsere Gewerkschaften sind auf dem „sozialen“ Ohr für Arbeitslose, Beziehern von Mindestpensionen, Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen und Arme taub. 

Eine Änderung kann nur wie in Frankreich durch eine Bewegung von unten kommen. Auf die Politiker zu hoffen, ist vergebliche Liebesmüh!

Die lokal organisierten Menschen müssen ihre soziale Not und Problemlage öffentlich machen, die eben kein individuelles Versagen, sondern eine strukturelle Krise des Systems sind. Sie sind Kollateralschäden des Neoliberalismus!

 

Die 5-Sterne-für-Österreich-Partei unterbreitet eine kleine Auswahl von Vorschlägen, die zu allgemeinen Forderungen erhoben werden können:

(1) Anhebung der monatlichen Mindestgehälter auf € 1.700,– brutto, steuerfrei – noch in dieser Legislaturperiode.

Seit 1998 kam es in Österreich bei den Löhnen und Gehältern zu einer unterschiedlichen Entwicklung: Während die obersten 10 % ein inflationsbereinigtes Plus von 4,3 % erzielten, sanken  sie bei den untersten 10 % um 35  %.

Arbeit muss sich wieder lohnen! 

Die durchschnittlichen monatlichen Bruttolöhne (Teilzeitbeschäftigungen wurden inkludiert) für die untersten Lohn- und Gehaltsklassen wie beispielsweise für Bürokräfte (€ 1.587,–), Köche (€ 1.318,–), Gärtner (€1.275,–) oder Verkäufer (€1.093,–), es sind hierbei durchwegs Arbeitnehmerinnen, signalisieren, dass wir in Österreich noch sehr weit von der Forderung eines 1.700-Euro-Mindestlohnes  entfernt sind.

(2) Gleicher Lohn bzw. gleiches Gehalt für Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen. Derzeit verdienen die Frauen immer noch bis zu 20 %  weniger als die Männer.

(3) Nicht nur die Mindestgehälter müssen geregelt werden, sondern auch die Maximalgehälter. Es ist ein Gesetz zu fordern, das Einkommen von mehr als dem Zwanzigfachen des Durchschnittseinkommens verbietet. Und nicht das 385-fache wie in den USA, das 180-fache wie in Deutschland oder das 120-fache wie in Österreich.

Solche extremen Einkommensverteilungen gefährden  zum einen den sozialen Frieden in unserem Land und  werden zum anderen durch eine restriktive Lohnpolitik bei den unteren Lohn- und Gehaltsklassen kompensiert.

(4) Erhöhung der monatlichen Mindestpensionen auf € 1.200,– und eine diesbezügliche Anpassung der niedrigen Pensionen – noch in dieser Legislaturperiode.

 

(5) Staffelung der Beitragssätze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von  10 % bis 22 %, abgestuft nach der Höhe der Höhe der jeweiligen monatlichen Löhne und Gehälter der Dienstnehmer. Analog dazu wären die Beitragssätze für die Dienstgeber zu staffeln.

Des Weiteren ist die Anhebung der Höchstbeitragsgrenze für die Berechnung der Sozialversicherung von derzeit € 5.220,– (Stand 1. Jänner 2019) auf € 15.000,– monatlich zu verlangen.

Bei der Reform der Beitragssätze für die Sozialversicherung lassen sich die 5-Sterne-für-Österreich von der Idee einer sozialen Gerechtigkeit für die Arbeitnehmer (ein deutliches Mehr beim Netto für die unteren und mittleren Gehalts- und Lohnempfänger) sowie einer Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen leiten.

(6) Enorme Vermögen werden in den meisten Fällen nicht durch eigene Leistung errungen, sondern ererbt. Ökonomen sprechen daher davon, dass es einer auf Leistung aufgebauten Gesellschaft nachhaltig schade, wenn sich allzu viele Erben auf dem Geld ihrer Eltern ausruhen können. Der britische Philosoph John Stuart Mill forderte bereits 1848 eine progressive Erbschaftssteuer.

Es ist ein Erbschaftssteuerrecht nach britischem Vorbild einzuführen. Privates Vermögen jeglicher Art bis zu € 1.000.000,– (Verkehrswert oder Kaufpreis) wäre nach der österreichischen Regelung zu versteuern. Bei darüber hinausgehenden Beträgen käme aber der britische Steuersatz von 40 % zur Anwendung. Analog dazu wäre die Schenkungssteuer zu gestalten.

(7) Einführung von Mietobergrenzen: es dürfen nur mehr 60 % des aktuellen Mietpreises im jeweiligen Bundesland verlangt werden. Laut Immopreisindex des Standards liegt in Wien der durchschnittliche monatliche Mietpreis für Neubauwohnungen bei € 16,– pro qm (Miete + Betriebskosten) und für Altbauwohnungen bei € 14,–. Zukünftig dürften nach der 60%-Regelung nur mehr € 9,6 (Neubau) und € 8,4 (Altbau) in Rechnung gestellt werden! Die Mietpreisobergrenzen in den Bundesländern wären dann nach den aktuell im jeweiligen Bundesland geltenden durchschnittlichen Mietpreis zu gestalten.

Wohnungseigentum darf kein Spekulationsobjekt sein!

 

(8) Es ist auch – wie in Slowenien – ein Gesetz im Verfassungsrang zu fordern, welches eine Privatisierung von Trinkwasser verbietet. Und des Weiteren wird eine Rekommunalisierung bereits privatisierter Wasserwerke verlangt. Kommunales Wasser ist nicht nur günstiger, es mundet auch ungleich besser, weil ….

(9) Einführung der Direktdemokratie nach Schweizer Muster, ohne Wenn und Aber. Und nicht die geplante verlogene Regelung der Bundesregierung. Effizienter Widerstand von unten kann nur gelingen, wenn dafür auch ein geeigneter gesetzlicher Rahmen geschaffen wird.

Allein auf  die Bundesebene bezogen ist zu verlangen:

  1. Jedwede Änderung der Verfassung bedarf einer Bestätigung durch das Volk. Auch ein Beitritt bzw. Austritt zu/aus internationalen Organisationen wie auch die Ratifizierung internationaler Verträge wie z. B CETA bedürfen  einer Zustimmung durch das Volk in Form einer Volksabstimmung.

  2. Bürger haben das Recht, zu verlangen, dass Gesetze, die im Parlament beschlossen wurden, einer Volksabstimmung zu unterwerfen sind. Voraussetzung für ihre Einleitung sind 130.000 Unterschriften – wie in der Schweiz ungefähr 2 % aller Wahlberechtigten. Allerdings ist eine 51-prozentige Wahlbeteiligung erforderlich, damit die jeweilige Volksabstimmung Gültigkeit erlangt.

  3. Den Bürgern / Bürgerinnen ist es auch gestattet, die Initiative für Gesetzesvorhaben, über die abgestimmt werden soll, selbst zu ergreifen. Über die dafür notwendige Zahl von Initiatoren muss noch diskutiert werden. Beispielsweise: ebenfalls 130.000 Unterschriften. Gleiche erforderliche Wahlbeteiligung von 51%

  4. Die Ergebnisse solcher Volksabstimmungen müssen für das Parlament bindend sein.

Abschließend nochmals zur Erinnerung:

Nehmt einen Perspektivenwechsel vor und empört Euch öffentlich!

Es tut nicht weh und ihr seid nicht allein!

Traut Euch!

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