5 Sterne für Österreich – Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit

(1) Überwachung des öffentlichen Raumes (Parks, Freizeitgelände, Plätze, Bahnhöfe) durch eine starke Präsenz der Polizei  mit Fuß- oder Radfahrpatrouillen bzw. berittener Polizei wie beispielsweise in Berlin sowie eine verstärkte Videoüberwachung. Verstärkter Schutz der U-Bahnen und Bahnhöfen allgemein durch eigene Sicherheitsdienste wie in Frankreich.

(2)  Einrichten einer geschlossenen Viertel- bzw. Nachbarschaftsgruppe im Facebook über plötzlich auftauchende Einbruchserien sowie über die allgemeine Gefahrenlage im Viertel. Des Weiteren dient eine solche Plattform der Stärkung des Nachbarschaftsgedankens.

(3) Konsequente Überwachung  sowie unangemeldete Besuche und permanente Kontrolle von islamischen Schulen wie auch von islamischen Kindergärten vor allem in Wien – , ob der Unterricht bzw. der Kindergartentag  in  Deutsch und im Sinne unserer säkularen Leitkultur gestaltet wird. Idealziel: Verbot islamischer Kindergärten!

(4) Ständige Überwachung und Kontrolle jener religiösen Vereine und Moscheen,  die eine Re – Islamisierung – gemäß eines aggressiven und nicht spirituellen politischen Medina – Islams – betreiben und von denen eine  stete Terrorgefahr ausgeht. Konsequente Abschiebung radikaler Prediger!

(5) Maßnahmen zum Abbau der Ängste der Mehrheitsbevölkerung. Verstärkte finanzielle und psychologische Betreuung der Opfer! Eine Verhöhnung des Opfers bildet aber die Reduzierung der Strafe von sieben auf vier Jahre durch den Obersten Gerichtshof für einen irakischen Asylwerber, der im Dezember 2015 in einem Wiener Hallenband einen zehnjährigen Buben vergewaltigte. Und zwar mit der widerlichen Begründung, dass allfällige psychische Schäden für den Buben nicht erwiesen seien. Und dass es auch bei diesem einmaligen Vorfall geblieben sei.

(6) Strenge Überwachung und Sanktionierung ausländischer Geldflüsse an islamische Vereine.

( 7 ) Unmittelbare und konsequente Bestrafung von jugendlichen Straftätern zur Abschreckung. Auch ein 12-Jähriger muss bestraft werden. Unverzügliche Abschiebung krimineller ausländischer Gangs. Ein Vorbild dazu bildet das vormalige Neuköllner/ Berliner – Modell der ehemaligen Jugendrichterin Kirstin Heisig. Ihr Modell sah die unverzügliche Bestrafung vor; selbst bei der kleinsten Bagatelle mussten die Jugendlichen vor ihr erscheinen. Kein monatelanges Aktenschieben mehr. Danach erging eine unmittelbare Verständigung der Polizei, wie es um die Delinquenten steht.

(8) Dem Beispiel Triest folgen! Trinkverbot von alkoholischen Getränken in Parks und auf öffentlichen Plätzen. Die Strafe bei Übertretung kann bis zu € 900,– betragen. Bestraft wird auch derjenige, der einem Bettler ein Geld schenkt. Dadurch soll das Geschäft der Banden, die die Bettler lediglich ausnutzen, bekämpft werden.

(9) Der Weg zu mehr öffentlicher Sicherheit darf aber nicht nur mit Strafen, Verboten und Forderungen gepflastert sein, sondern es müssen auch Anreize und Förderungen angeboten werden. Jugendgerechte Einrichtungen – vor allem ein großzügiges Gratis-Sportangebot für beide(!) Geschlechter – sind eine Investition in eine sicherere Zukunft für uns alle. Da Sozialarbeiter mit Migrationshintergrund eine Vorbildfunktion haben können, ist ihr verstärkter Einsatz zu empfehlen.

(10) Dass Asylwerber und andere Flüchtlinge, aber auch nicht integrierte Österreicher mit Migrationshintergrund ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen,  soll anhand von drei statistischen Beispielen illustriert werden:

  1. Bezogen auf die 14-jährige Bevölkerung gleicher Staatsangehörigkeit werden viermal so viele ausländische Staatsangehörige verurteilt wie Österreicher.
  2. Zur strafrechtlichen Lage von Asylwerbern liegen zwar keine aktuellen Zahlen vor, sehr wohl aber ältere. Wie eine vom Österreichischen Bundeskriminalamt vorgenommene Untersuchung zeigt, kam es im Zeitraum 2003 bis 2014 bei jedem zweiten Asylwerber zu einer Anzeige.
  3. Die algerische Community in Österreich umfasst offiziell – nach Statistik Austria – 1.274 Personen. Aber die Polizei hat 3.595 Tatverdächtige (fast dreimal so viele) erfasst. Nur so viel zu den Illegalen in Österreich!

 

Überdurchschnittlich hohe Anteile an Anzeigen im Jahr 2016 bezogen auf die Bevölkerung der jeweiligen Nationalität – in %          

1. Afghanen                                      22 %                                                                                                                                                             2. Rumänen                                    17 %                                                                                                                                                               3. Tschetschenen                           15 %                                                                                                                                                             4.  Serben                                        10 %                                                                                                                                                           österr. Durchschnitt               7 %         

 

Wenn Sie sich dazu oder auch über andere große politische Fragen in unserem Land etwas genauer informieren wollen, dann sollten Sie die Programmbeschreibung zu den „5 Sternen für Österreich “ lesen, die als pdf-File vorliegt und bequem gelesen oder herunter geladen werden kann.

Broschüre 4 der 5 Sterne 3.10.2017

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