26 soziale, ökologische und österreichische Programmvorschläge in Zeiten der Covid-19-Pandemie

Diesem Blogbeitrag über 26 Programmvorschläge der 5-Sterne-für-Österreich ist ein Link zur  einer ausführlichen Broschüre „ 26 soziale, ökologische und österreichische Programmvorschläge in Zeiten der Covid-19-Pandemie, Dr. Kurt Traar, Oktober 2020“ als pdf-File beigefügt, das bequem heruntergeladen, gelesen oder ausgedruckt werden kann. Bitte, klicken Sie den Titel an!

Kurzbeschreibung der 26 Programmvorschläge

I. Sozial: Gute Ökonomie für harte Zeiten

(1) Gegen prekäre Arbeitsverhältnisse und für einen branchenübergreifenden monatlichen Mindestlohn bzw. monatliches Mindestgehalt von € 1.920,– bei 160 Stunden Normalarbeitszeit bzw. einem Stundenlohn von € 12,– brutto.

Die 5-Sterne-für-Österreich verwehren sich gegen eine schleichende Auflösung des Arbeitsrechtes: 12-Stunden-Tag, Zunahme von instabilen Beschäftigungsverhältnissen wie geringfügig Beschäftigte, Werkverträge, Leiharbeit oder Prekariate.

Unfreiwillige Teilzeit und befristete Verträge bilden für die junge Generation die beiden zentralen Probleme. Die Covid-19-Pandemie hat zudem die Situation drastisch verschärft.

(2) Gleicher Lohn bzw. gleiches Gehalt für Männer und Frauen („Equal Pay“). Frauen verdienen im Schnitt immer noch um 20 Prozent weniger als Männer.

Jegliche Diskussion über „Equal Pay“ greift eigentlich zu kurz. Gefordert wird gleicher Lohn bzw. gleiches Gehalt für Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen.

Hinterfragt wird  aber nicht, warum sich  Frauen und Männer nicht in vergleichbaren Positionen befinden. Und wie diese Ungleichheit aufgehoben bzw. gemildert werden kann. Beispielsweise durch die Bezahlung eines Mindestlohnes in der oben angeführten Höhe.

Die Covid-19-Pandemie ließ es für alle sichtbar werden: Systemrelevante Berufe sind weiblich, instabil und schlecht bezahlt. In systemrelevanten Berufen wie Verkäuferinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen, Reinigungskräfte e. al. liegt der Frauenanteil bei 75 Prozent!    

(3) Steuerliches Abschöpfen der Einkommen von mehr als dem Zwanzigfachen eines österreichischen Durchschnittseinkommens – auch in der Privatwirtschaft.

Und zwar wie in Deutschland der 80er Jahre und nicht das 120-fache wie derzeit in Österreich.

Dazu bedarf es lediglich einer einfachen Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG §19: Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit), die aber dazu führe, dass beispielsweise alle Beträge in dieser Einkunftsart, welche die  500.000-Euro-Grenze jährlich überschreiten, mit 100 %(!) zu versteuern sind.

(4) Erhöhung der Mindestpensionen auf € 1.200,– und eine diesbezügliche Anpassung niedriger Pensionen bis zur Pensionsklasse von € 1.400 netto.

Die derzeitigen Mindestpensionen in unserem Land sind lediglich um ungefähr zehn Prozent höher als die Mindestsicherung für Flüchtlinge mit einem positiven Asylbescheid. Und dies alles ist dann der Lohn für hart arbeitende Menschen mit 40 und mehr Erwerbsjahren.

(5) Staffelung der Beitragssätze zur Sozialversicherung

Staffelung der Beitragssätze von 12% bis 22 % (für Dienstnehmer) sowie 15 % bis 25 % (für Dienstgeber) zur Sozialversicherung als Ersatz der bisherigen weitgehend einheitlichen Beitragssätze von 18,12 % bzw. 21,33 % zur massiven Entlastung der unteren Gehälter und Löhne sowie KMUs.

(6) Erhöhung des Arbeitslosengeldes von derzeit 55 Prozent auf 70 Prozent für die ersten zwölf Monate der Beschäftigungslosigkeit

In Österreich fällt das Arbeitslosengeld im Verhältnis zum letzten Nettoeinkommen mit 55 Prozent sehr niedrig aus.

Wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, ist für Österreich ein Nachholbedarf durchaus gegeben: Arbeitslose in Deutschland erhalten für die ersten zwölf Monate der Arbeitslosigkeit bis zu 60 Prozent, in Dänemark unter bestimmten Bedingungen bis zu 90 Prozent, in Schweden für höchstens 300 Tage 80 Prozent des letzten Einkommens, in der Schweiz 70 Prozent des letzten Einkommens für zwei Jahre sowie in den Niederlanden 75 Prozent des letzten Gehaltes für zwei Monate und anschließend 70 Prozent.

(7) Zusätzliches Pflegegeld für die Angehörigen der Pflegefälle

80 % der Pflegebedürftigen in unserem Land werden in Privathaushalten gepflegt. Hierbei handelt es sich immerhin um 570.000 Haushalte.

Die 5-Sterne-für-Österreich-Partei fordert daher mit Nachdruck – zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflegfälle direkt  – die Auszahlung eines zusätzlichen Betrages für die pflegenden Familienangehörigen in der Höhe der jeweiligen Pflegestufe. Das zusätzliche Pflegegeld sollte ab Pflegestufe drei(!) des zu betreuenden Pflegefalles ausgezahlt werden.

Die Finanzierung einer solchen zweckgebundenen Pflegeversicherung soll durch die Einhebung von jeweils einem zusätzlichen Prozent der Beitragssätze zur Sozialversicherung für Dienstgeber und Dienstnehmer sichergestellt werden.

Dies entspräche dann einem jährlichen Aufkommen ungefähr zwei Milliarden Euro!

(8) Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid durch Ärzte– auch in Österreich.

Demnach können Ärzte sterbewilligen Patienten unter bestimmten Bedingungen mit aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid unterstützen:

(1) Der Patient muss volljährig sein, unter psychischen oder physischen Schmerzen leiden und keine Aussicht auf eine Heilung haben.

(2) Der Patient muss seinen Wunsch, zu sterben,  freiwillig (ohne Druck von außen)  schriftlich formulieren oder auch mündlich – vor Zeugen – aussprechen.  

(3) Minderjährige Patienten bedürfen einer Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlicher Vertreter. Bei geschäftsunfähigen Patienten muss der Sterbewunsch in einer Patientenverfügung festgelegt sein. 

(9) Ungleichheiten beim Privatvermögen in Österreich: Erbschaftssteuer nach britischem Vorbild

Wir fordern ein Erbschaftssteuerrecht nach britischem Vorbild:

Privates Vermögen jeglicher Art bis zu € 1.000.000,– (Verkehrswert oder Kaufpreis bei Wertpapieren) ist nach der bisherigen österreichischen Regelung zu versteuern.

Bei einem größeren Vermögen (d.h. bei jeglicher Erbschaft über eine Million Euro) käme aber dann der britische Steuersatz von 40 % zur Anwendung!

Um aber zu verhindern, dass bei größeren Vermögen über Euro 1.000.000,– diese neue „Erbschaftssteuer“ umgangen wird, muss auch die Schenkungssteuer analog dazu mit  einer 40-prozentigen Besteuerung über eine Million Euro neu gestaltet werden!

(10) Ungleichheiten beim Privatvermögen in Österreich: Einführung einer Vermögenssteuer

Die 5-Sterne-für-Österreich-Partei verlangt eine nationale Vermögenssteuer, angelehnt an das französische Vorbild, bevor diese vom französischen Staatspräsidenten, Emmanuel Macron, gekippt wurde.

Unsere Forderung: Privatvermögen ab einer Million Euro zusammen gerechnet – Immobilien, Wertpapiere, Sparguthaben usw. –  sollen jährlich mit einem Eingangssteuersatz von 0,25 % belastet werden. Ab einem Privatvermögen von fünf Millionen Euro erhöht sich dann dieser auf 0,55 %.

(11) Für sozial verträgliche Mieten im privaten Wohnungssektor

a) Zu verlangen sind gesetzlich bindende Mietobergrenzen von nicht mehr als 60 % der aktuellen Mietpreise im jeweiligen Bundesland bei Neuvermietungen im privaten Wohnungssektor.

b) Leerstandsabgabe: Wenn eine Wohnung nicht selbst bzw. von Familienangehörigen bewohnt oder auch vermietet wird, dann ist eine monatliche Abgabe zu entrichten.

(12) Entschiedener Widerstand gegen die Versiegelung unserer Böden – auch eine wirksame Klimaschutzmaßnahme

Drei Forderungen müssen in diesem Zusammenhang erhoben werden:

a) Der Vollzug der Raumordnung darf nicht weiterhin Lokalpolitikern (Gemeinden) überlassen bleiben, sondern – so wie in der Schweiz – auf die Bundeländer übertragen werden.

b) Bereits 40 % der wohnbaren Fläche in Österreich sind bereits als Siedlungsgebiet bzw. als Verkehrsfläche ausgewiesen. Zwischen 2001 und 2018 nahm die österreichische Bevölkerung um 10 % zu, die Versiegelung aber um 24 %.

Besonders für Wien ist daher zu fordern: Eine schrittweise Rückführung des Verbauungsgrades der Bauflächen auf 30 bis 40 %  – wie  noch in der Zwischenkriegszeit üblich – und nicht bis zu 90 %, wie derzeit und in der Gründerzeit des 19. Jhd. praktiziert wird/wurde.

c) Striktes  Bauverbot in Naturräumen und auf landwirtschaftlichen Flächen.

(13) Vier Fragen zur  sozialen Wohnbaupolitik in Wien und Teilantworten darauf

a. Kann es in einem sozialdemokratischen Wien mit den hohen moralischen Ansprüchen überhaupt Grundstücksspekulationen geben?

Der Rechnungshof widmete sich 2017 den Liegenschaftsverkäufen der Gemeinde Wien im Zeitraum 2005 – 2014 – und er befand …

• dass viele Grundstücke von der Gemeinde Wien unter der Hälfte des Marktwertes, „laesio enormis“, verkauft wurden. Solche Verträge sind entweder aufzulösen oder die Differenz auf den Verkehrswert ist an den Verkäufer, in diesem Fall an die Gemeinde „Wien“,  zu retournieren.

 • Und dass es zudem nur in 67 der 3.400 im Zeitraum 2005 – 2014 vom Rechnungshof untersuchten Liegenschaftsverkäufen der Gemeinde Wien zu einem öffentlichen Bieterverfahren kam. Also: In nicht mehr als zwei Prozent aller Fälle!

b. Steht der Sozialwohnbau nur den unteren sozialen Klassen offen?

Die Wiener Sozialdemokratie spricht schon lange nicht mehr davon, durch den sozialen Wohnbau Arbeiterschichten oder Menschen mit einem niedrigen bzw. überhaupt keinem Einkommen menschenwürdigen Wohnraum zu schaffen. Sozialer Wohnbau steht inzwischen auch den oberen sozialen Einkommensschichten offen. Derzeitige Einkommensgrenze (2020): € 79.600,– Netto- Jahresbezug für einen Dreipersonenhaushalt.

c. Verdient der soziale Wohnbau in Wien noch das Prädikat Gemeinnützigkeit?

Der soziale Wohnbau entspricht in einem weiteren Punkt nicht mehr der Gemeinnützigkeit.

Dies hat der Rechnungshof 2017 in einem eigenen Bericht über den gemeindeeigenen Wohnbauträger GESIBA enthüllt. Und die GESIBA steht „pars pro toto“ für den gesamten sozialen Wohnbau.

Der Jahresbezug eines Vorstandsmitgliedes der GESIBA lag um 25 % höher als der höchstmögliche Bezug des Wiener Bürgermeisters. Weit über € 450.000 pro Jahr. Drei Mal so hoch wie gesetzlich erlaubt.

Die Belegschaft der GESIBA erhält bis zu 29 verschiedene Prämien und Zulagen. Beispielsweise gibt es eine  spezielle Nicht–Akademiker–Zulage für nicht graduierte Abteilungsleiter, damit ihre laut Bezügegesetz geringere Bezahlung als Akademiker dadurch ausgeglichen werden kann.

d. Gab es auch in der Sozialdemokratie Bestrebungen, den sozialen Wohnbau zu privatisieren?

Der vormalige Bundeskanzler Kern plädierte in seinem Regierungsplan A dafür, dass sich private Investoren wie Banken, Versicherungen usw. an sozialen Wohnbauträgern beteiligen dürfen. Und die ÖVP ihrerseits ventilierte die Idee handelbarer, aktienähnlicher Anteile der sozialen Wohnbaugesellschaften mit einem höheren Verkaufs- als Kaufpreis. 3,5 % Dividende ertragssteuerfrei und handelbare Anteile zu Spekulationszwecken würden dann das Ende des sozialen Wohnbaues in Österreich bedeuten.

 (14) Unverschämte Plünderung unserer Sparguthaben durch die Europäische Zentralbank (EZB).

Wir, die 5-Sterne-für-Österreich, verlangen mit Nachdruck, dass die öffentliche Hand österreichischen Staatsbürgern ihre privaten Sparguthaben bis € 50.000,- pro Person jeglichen Alters mit zwei Prozent (Nettozinsen) jährlich subventioniert. Beispielsweise durch ein eigenes Sparbuch „Austria A“.  

Eine solche Aktion, wie vorgeschlagen, würde also nicht nur zur Rettung unserer Sparbücher führen, sondern wäre für jüngere Generationen auch ein attraktives Angebot, um mit jährlichen Sparbeiträgen fürs Alter und für Eventualitäten des täglichen Lebens vorzusorgen. Ein „Notgroschen“ sozusagen.

Diese Aktion „Rettung unserer Sparbücher und Aufbau einer Altersvorsorge“ würde vorerst das Budget des österreichischen Staates mit jährlich ungefähr 600 Millionen Euro belasten.

Bezüglich ihrer Finanzierung sei nur darauf verwiesen, dass sich der österreichische Staat jährlich ungefähr sechs Milliarden Euro an Zinsen für die Schulden der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden) erspart, die bei einem Zinsniveau des Jahres 2007 angefallen wären. Was sich vor allem in Corona-Zeiten als sehr hilfreich erweist.

II. Ökologisch: Für eine lebenswerte und nicht-krankmachende Umwelt

(15) Eindämmung der Plastikflut – u. a. durch eine nationale Plastiksteuer sowie eine Beweislastumkehr für die Produzenten

Wir wünschen uns – eine kleine Auswahl dazu:

a. In Plastik-Mineralwasserflaschen sind oft über 200 verschiedene Inhaltsstoffe enthalten. Der Hersteller muss seine Geheimrezepturen nicht offenlegen. Bewertung möglicher Gefahren gibt es vielleicht nur für 20 % der Substanzen (Dr. Dieter Swandulla von der Universität Bonn). Die Rechtslage ist derzeit so gestaltet, dass der Konsument zweifelsfrei den Nachweis zu erbringen hat, dass eine Erkrankung durch ein konkret zu benennenden Kunststoffprodukt ausgelöst wurde. Praktisch ein Ding der Unmöglichkeit! Die 5-Sterne-für-Österreich fordern daher, dass die Kunststoffproduzenten ihrerseits die  – durch wissenschaftliche, medizinische Studien abgesicherte – Ungefährlichkeit der in die Umwelt eingebrachten Kunststoffe nachweisen müssen. 

b. Die 5-Sterne-für-Österreich-Partei fordert mit Nachdruck die Einführung einer nationalen Plastiksteuer. Da die Kosten von Kunststoffprodukten nur ein Viertel der für natürliche Alternativen ausmachen, wird die Industrie nur nach einer  deutlichen Erhöhung ihrer Herstellkosten nach kostengünstigen Auswegen suchen.  Vorzuschlagen ist daher ein Zuschlag von 20 % auf die Herstellkosten von PET-Flaschen, Kaffee- sowie Joghurtbechern, Verpackungsmaterial aus Kunststoffen und  allen anderen Plastikendprodukten. 

c. Die Europäische Union sieht  aber hingegen für ab 1. Jänner 2021 eine neue Plastikabgabe vor. Vordergründig, um die Abfallberge zu bekämpfen. Hauptsächlich aber, um die Kassen des Staatenbündnisses zu füllen und als Ersatz zum Brexit. Die Abgabe wird auf den nicht-recycelten Teil des Plastikabfalles – und zwar von 80 Cent je Kilogramm – berechnet. Es bleibt dann den jeweiligen Mitgliedsländern der Union überlassen, wie sie in ihrem Land diese neue Abgabe einheben. Einige Staaten denken daran, die Abgabe direkt auf ihre Kunststoffproduzenten zu überwälzen. Dadurch wäre ein realer Lenkungseffekt möglich. Nicht aber so in Österreich! Hierorts werden nämlich die von der EU berechneten 142 Millionen Euro jährlich aus dem Budget bestritten und dadurch der Steuerzahler direkt belastet. Argumentiert wird aber anders herum: dadurch würde nämlich der Konsument, der ja bekanntlich kein Steuerzahler ist, entlastet.

(16) Ultrafeinstaub (UFP) – eine definitiv tödliche Gefahr

Ein Problem besonderer Art stellen die Ultrafeinpartikel dar, die oftmals die Größe von Bakterien haben. Bezüglich einer allfälligen Gesundheitsgefährdung gibt es weder Richtwerte von der WHO wie bei den Feinstauben PM10 und PM2,5 noch werden sie offiziell erfasst.

Ihre wahre Gefährlichkeit entfalten diese ultrafeinen Partikel vor allem aufgrund ihrer Kleinheit, wodurch sie in die Lage versetzt werden, direkt die Zellenmembranen in Lunge und Nase zu durchdringen und toxische Stoffe wie Blei, Arsen, Quecksilber u.a.m. über den Blutkreislauf bis ins Hirn zu schleusen und  somit die Organe zu schädigen.

Flugzeugturbinen tragen nur in einem geringen Ausmaß zum Feinstaubaufkommen PM10 und PM2,5 bei, hingegen entfachen sie einen wahren Tsunami von ultrafeinen Partikeln (UFP).

Von den Ultrafeinstaubbelastungen sind neben der Bevölkerung in den Anrainergemeinden zudem noch die Beschäftigten auf den Flughäfen im besonderen Maße betroffen. In Dänemark gab es bereits erste arbeitsrechtliche Prozesse, die von auf Flughäfen Beschäftigten, die gesundheitliche UFP-Schädigungen befürchteten, angestrengt wurden. 

Gefordert wird  daher der Aufbau von offiziellen Messstationen – in erster Linie auf dem Flughafen Wien-Schwechat – zur Messung von ultrafeinen Stoffen (UFP) und die Festlegung von offiziellen Richtwerten durch die WHO wie bei PM2,5 und PM10 .

(17) Einführung einer EU-weiten Kerosinsteuer

Im Gegensatz zu den KFZs können Emissionen aus Triebwerken von Flugzeugen nicht gefiltert oder nachbehandelt werden, um die gefährlichen Utrafeinstaubbelastungen einzudämmen. Nur eine  deutliche Verringerung des Flugverkehrs könnte Abhilfe schaffen. 

Die 5 Sterne für Österreich fordern daher die Einführung einer EU-weiten Kerosinsteuer für startende oder auch landende Flugzeuge innerhalb der EU – und zwar in der Höhe der österreichischen Mineralölsteuer (MÖSt.) von  ca. 40 % zum Grundpreis.

Zudem muss ein kostengünstiges Ausweichtanken außerhalb der EU verhindert und ein verpflichtendes Tanken im Landeflughafen verfügt werden. Ähnlich wie – vor Corona – bei Kreuzfahrtschiffen in den Anlegehäfen.

(18) Einführung einer nationalen Steuer auf stark gezuckerte Getränke

Ab dem 6. April 2019 wird in Großbritannien wie auch in Irland eine neue  Steuer auf stark gezuckerte Getränke eingehoben.

Diese  britische Steuer  sieht eine Abgabe von umgerechnet 0,20 € pro Liter auf jene Getränke vor, die mehr als 50 Gramm Zucker je Liter enthalten. Bei höheren Zuckerwerten, gibt es auch höhere Zuschläge.

Auch für Österreich wäre eine solche Steuer auf zuckerhaltige bzw. zuckerersatzstoffhaltige Produkte einzufordern.

(19) Kampf gegen ein künstliches Veraltern von technischen Geräten.

Wir fordern:

a) Ausweitung der gesetzlich verpflichtenden Fristen der Gewährleistung – ohne Beweislastumkehr – auf drei Jahre sowie bei langfristigen Konsumgütern sogar auf fünf Jahre.

b) Erlassen von Verordnungen durch die EU, die bei Androhung hoher Geldbußen das künstliche Veraltern durch die Hersteller – ebenfalls verbunden mit einer Beweislastumkehr: die Hersteller ihrerseits müssen nachweisen, dass keine Komponenten mit einer künstlichen Sollbruchstelle eingebaut wurden – unter Strafe stellen.

(20) Wie in der Republik Slowenien: Privatisierungsverbot von Trinkwasser sowie Re-Kommunalisierung privater Wasserwerke im Verfassungsrang

Die EU-Konzessionsrichtlinie für die Wasserwirtschaft aus dem Jahr 2013, die immer noch ihre Gültigkeit hat, sieht vor, dass ab einem Vermögenswert von fünf Millionen Euro Konzessionen zur  Wasserversorgung künftig europaweit ausgeschrieben werden müssen.

In der Bundesrepublik Deutschland wären jährlich zwischen 400 und 800 kommunale Wasserwerke betroffen. Für Österreich gesprochen – obwohl diesbezügliche Erfahrungswerte fehlen – könnte man somit bei einem Zehntel der Einwohnerschaft Deutschlands von 40 bis 80 Wasserwerken ausgehen, die zukünftig zur Privatisierung anstehen.

Mit anderen Worten: die EU will immer noch über diese spezielle Hintertür der Konzessionsrichtlinie die europäische Wasserwirtschaft privatisieren.

Dies schließt natürlich nicht aus, dass kommunale Wasserwerke private Unternehmen mit der Vermarktung ihres überschüssigen Trinkwassers betrauen. Ein Beispiel aus meiner engeren Heimat: Oberkärntner Wasserwerke als Verbund könnten beispielsweise ein privates Unternehmen mit dem Aufbau, Vermarktung und Vertrieb der Marke „Oberkärntner Tafelwasser“ beauftragen.

 (21) Erfolgten die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie (1. Welle) rechtzeitig und war der monatelange „Lockdown“ angemessen?

Für Österreich gilt ein zweimaliges „ Zu spät “ und eine verantwortungslose Hinnahme von hunderten Nicht-Covid-19-Sterbefällen:  

a. Zu spät mit den Maßnahmen (d. h. eigentlich nur im dritten europäischen Pandemie-Epizentrum Tirol, aber nicht in Wien oder anderswo)  begonnen …

b. … und zu spät diese gelockert zu haben. Nicht wie es Dänemark mit einer Lockerung nach Ostern (ab Mitte April) mit Erfolg vormachte. 

c. Die  extreme Panikmache österreichischer Politiker, bei der man von 100.000 Covid-19-Todesfällen und mehr sprach, führte zu einer Triage (Aussonderung) in den österreichischen Krankenhäusern mit der schwerwiegenden Konsequenz von hunderten Nicht-Covid-19-Todesfällen, wiewohl die gute Ausstattung österreichischer Krankenhäuser mit u.a. Intensivbetten (33,3 Intensivbetten in Deutschland, 28,9 Intensivbetten in Österreich, aber nur 8,6 Intensivbetten in Italien pro 100.000 Einwohnern laut einer aktuellen OECD-Studie) einen Kollaps der medizinischen Betreuung in unseren Krankenhäusern zu keinem Zeitpunkt befürchten ließ.

III. Österreichisch: Für ein besseres Land

(22) Einführung einer Direktdemokratie nach Schweizer Muster, ohne Wenn und Aber.

Direktdemokratie auf Bundesebene:

a. Ein Ausbau der direkten Demokratie nach Schweizer Muster wäre ein wichtiges Korrektiv zur repräsentativen Parteiendemokratie in Österreich, wiewohl dies von der österreichischen Mehrheitsbevölkerung überhaupt nicht so gesehen wird.

b. Bürger haben das Recht, zu verlangen, dass Gesetze, die im Parlament beschlossen wurden, einer Volksabstimmung zu unterwerfen sind. Voraussetzung für ihre Einleitung sind nicht mehr als 50.000 Unterschriften.

c. Den Bürgern / Bürgerinnen ist es auch gestattet, die Initiative für Gesetzesvorhaben, über die abgestimmt werden soll, selbst zu ergreifen. Über die dafür notwendige Zahl von Initiatoren muss noch diskutiert werden. Beispielsweise: ebenfalls 50.000 Unterschriften.

d. Die Ergebnisse solcher Volksabstimmungen sind dann für das Parlament bindend, sofern die Wahlbeteiligung über 50 Prozent liegt.

(23) Der erfolgreiche Weg in die 3. Republik!

Wir fordern …

a) Sofortige Abschaffung des Bundesrates. Übernahme seiner Agenden durch die Landeshauptleute-Konferenz.

b) Abschaffung des Bundespräsidentenamtes. Übernahme seiner Agenden durch das Präsidium des Nationalrates.

 c) Reduktion des Nationalrates auf 100 Abgeordnete. In Österreich gibt es 183 Abgeordnete, in der BRD mit zehnmal so vielen  Einwohnern aber nur 709.

d) Abschaffung aller neun Landtage. Dr. Matzka, ehemaliger Sektionschef im Bundeskanzleramt, hat einen Vorschlag eingebracht, dass nicht nur die neun Landtage abgeschafft gehören, auch eine Gesetzgebung auf Länderebene ist nicht mehr sinnvoll. Bauvorschriften können durchaus auf Bundesebene gemacht werden. Tier- und Jugendschutz könnten bundeseinheitlich – mit regionalen Ausnahmen versehen – erstellt werden.  

e) Und für Wien ganz speziell: Unverzügliche Abschaffung der Stadträte und  Vizebürgermeister ohne Portefeuille. Politiker der Oppositionsparteien bekleiden Stadtratsämter und besetzten Vizebürgermeisterposten, ohne für die Stadt irgendeine nachweisbare Leistung zu erbringen.

(24) Eine neue  politische Moral in unserem Land

Fünf Prinzipien bilden die Leitlinien, die zwar immer wieder umformuliert und neu gefasst,  aber nicht verwässert werden dürfen:

a. Politik darf nicht zum Beruf werden! Politiker dürfen nicht  mehr als drei Legislaturperioden ihr Amt ausüben!                                                                                              

b.  Politik darf keine Quelle des Reichtums sein! Politik darf nicht der persönlichen Bereicherung dienen. Es ist daher falsch, von einer leistungsgerechten Entlohnung in der Politik zu sprechen. Politik ist Dienst am Gemeinwohl!  

c.  Politiker haften für ihre Tätigkeit wie Vorstände nach dem Aktienrecht! Es kann aber eine Versicherung für nicht schuldhaftes Verhalten abgeschlossen werden.

d. Halbierung der Parteienförderung. Halbierung der jährlichen Parteienförderung mit der Festlegung einer Obergrenze von derzeit € 209 Millionen jährlich auf  € 100 Millionen. 

e. Strenge Ethikregeln für Politiker. Beispielsweise dürfen Politiker erst zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Politik einen Job in jenen Branchen der Privatwirtschaft annehmen, mit denen sie vorher zu tun hatten. Wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft (Konkurrenzklausel) durchaus üblich ist.

(25)  Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.

Unsere Justiz ist von der Politik nicht unabhängig! Weisungsrecht durch den Justizminister!

Die 5-Sterne-für-Österreich verlangen daher mit Nachdruck – wie in der Schweiz – eines von den jeweiligen Regierungen unabhängigen Bundesanwaltes (inkl. Stellvertreter), die beide vom Parlament gewählt und nur diesem gegenüber verantwortlich sind. Ihre Amtsdauer beträgt dann fünf Jahre.  

(26) Ausgewählte Überlegungen und Lösungsvorschläge zum Zusammenleben mit Migranten, der „prima causa“ unseres Landes

A. Unvereinbarkeit unserer offenen Gesellschaft mit dem Islam

B. Unvereinbarkeit von Massenmigration und „Wir schaffen das“

C. Die kanadische Einwanderungspolitik als Vorbild

D. Unvereinbarkeit von Massenmigration und Sozialstaat

E. Unvereinbarkeit von Massenmigration und erwerbsmäßige Integration

F. Unvereinbarkeit zwischen Massenmigration und öffentlicher Sicherheit

G. Unvereinbarkeit zwischen den Unsrigen und den Anderen

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